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Thüringen AfD-Abgeordneter Möller fällt bei zwei Wahlen durch

Der AfD-Abgeordnete Stephan Möller hat sich zur Wahl in Gremien gestellt, die für die Justiz im Land wichtig sind. Doch er verfehlte die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Was hat das für Auswirkungen?

Erfurt (dpa/th) - Der AfD-Abgeordnete Stephan Möller ist bei zwei Wahlen im Thüringer Landtag durchgefallen. Weder als Kandidat für den Richterwahl- noch für den Staatsanwaltswahlausschuss erhielt Möller bei einer Abstimmung am Freitag in Erfurt die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen. In den beiden durchgeführten Wahlgängen erhielt Möller jeweils nur 44 Ja- von 77 abgegebenen und gültigen Stimmen.

Möller war bereits in der März-Sitzung des Landtages bei der Wahl in den Staatsanwaltswahlausschuss durchgefallen. Das Gremium muss laut Gesetz vom Justizminister unter anderem miteinbezogen werden, wenn ein Staatsanwalt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden soll.

Nach Angaben von Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ist der Staatsanwaltswahlausschuss damit zunächst nicht arbeitsfähig, weil jede Landtagsfraktion dort laut Gesetz mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein muss. Das gleiche gelte für den Richterwahlausschuss. Er bestimmt mit, wer zum Richter auf Lebenszeit ernannt wird.

Lauinger sagte, dass die beiden Gremien derzeit nicht arbeiten könnten, habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Justiz im Land. Bis zur Landtagswahl im Oktober seien ohnehin keine weiteren Sitzungstermine für die beiden Ausschüsse anberaumt gewesen. Nach der Landtagswahl wiederum seien die Gremien dann neu zu besetzen.

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