[DE] Kurzmeldung – Gesetzentwurf zur 2. Änderung des TabakerzG

Die Koalitionsfraktion aus CDU/CSU und SPD hat heute ihren Gesetzentwurf zu eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes veröffentlicht 1.

In diesem Gesetzentwurf 2  werden u.a. nikotinfreie E-Dampfprodukte und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen E-Dampfprodukte und Nachfüllbehälter regulatorisch gleichgestellt. Des Weiteren werden Werbeverbote für Tabakerzeugnisse als auch für E-Dampfprodukte ausgeweitet. Ausgenommen bleibt die Reklame am Schaufenster der Händler. Das Gesetz soll am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Es gelten Übergangsfristen: Außenwerbung für Tabakerhitzer soll demnach ab 01. Januar 2023 und Außenwerbung für E-Dampfprodukte ab 01. Januar 2024 unzulässig sein.

Weiterführende Informationen

Quellen

  1. https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNjk4MzY0LTY5ODM2NA==&mod=mod454590
  2. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919495.pdf

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