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DR. LANG GROUP FEBRUAR NEWS 2018
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UNSER EXKLUSIV OBJEKT

URBAN SKY IN ÖHRINGEN

WELTMÄNNISCH WOHNEN IN HOHENLOHE

Gemeinsam mit unserem Partner WertHaus entwickeln und vertreiben wir in Öhringen moderne, auf Topniveau ausgestattete Eigentumswohnungen, die durch Ihre außergewöhnliche Architektur und Funktionaliät keine Wünsche offen lassen. Es erwarten Sie 33 Wohneinheiten zwischen 51 und 123m², die sich auf 2,5 bis 4,5 Zimmer aufteilen. 


Gerne stellen wir Ihnen das Projekt persönlich vor:

Sie finden uns vom 3.-4. März gemeinsam mit WertHaus sowohl auf der Bauen, Wohnen & Renovieren Messe in Heilbronn (Standnummer: A07) wie auch auf den Hohenloher Immobilientagen in der Sparkasse Hohenlohekreis in Öhringen. Oder vereinbaren Sie hier Ihren individuellen Beratungstermin in unserem Büro Heilbronn. Weitere Informationen zu den URBAN SKYs finden hier

FÜR WEITERE DETAILS KLICKEN SIE BITTE HIER

UNSER EXKLUSIV OBJEKT
IN KONSTANZ

INNOVATION CENTER KONSTANZ

BAUFORTSCHRITT

ENTSTEHENDER BÜROKOMPLEX IM STROMEYERSDORF WIRD ZUM

INNOVATION CENTER KONSTANZ

 

Die Rohbauarbeiten im Erdgeschoss sind bereits in vollem Gange und die Umrisse des Innovation Center Konstanz ermöglichen nun eine genaue Vorstellung von den Dimensionen des Gebäudes. Im Innovation Center sollen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Innovationsfeldern platziert werden, um Synergien herzustellen und Möglichkeiten des gegenseitigen Austausches zu erzeugen.

Haben auch Sie Interesse Teil dieses Konzepts zu werden? Dann freuen wir uns, Sie auf der Homepage des Innovation Centers über die aktuellen Planungen auf dem Laufenden zu halten:

INNOVATION CENTER KONSTANZ

BRANCHEN INFORMATIONEN

Mit unserer neuen Rubrik „Brancheninformationen“ wollen wir Sie über aktuelle politische sowie rechtliche Themen im Bereich der Immobilienwirtschaft informieren.

Ein aktuelles Urteil des BGH - welches Ende des letzten Jahres erging - stärkt die Privatautonomie der Parteien und beinhaltet, dass Verkäufer beim Verkauf ihrer Immobilie bis zum Schluss den Verkaufspreis erhöhen können. Sofern hierdurch die Finanzierung des Käufers platzt, steht diesem kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer zu. Erst mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist der Kaufpreis gültig. Hat der Käufer im Vertrauen auf den Kaufpreis schon vor rechtsgültigem Kaufvertrag einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen und platzt dieser dann, so muss er für die Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages selbst aufkommen.

Um das ausführliche Urteil nachzulesen, klicken Sie hier:

WEITERE DETAILS FINDEN SIE HIER
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