Unabhängiger Verwaltungssenat
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg existierte von 1991 bis 2013 als von der Bundesverfassung vorgeschriebene, vom Landesgesetzgeber eingerichtete Instanz insbesondere für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
Aufgaben
- Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
- Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
- sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fielen zum Beispiel:
- Beschwerden in Zusammenhang mit einem Schubhaftbescheid
- Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
- Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
- Berufungen gegen Bescheide der Grundverkehrsbehörden
Zusammensetzung
Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der Salzburger Landesregierung für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von Hofrätin Mag. Claudia Jindra-Feichtner geleitet, davor von HR Dr. Jörg Knotzer und Dr. Renate Lederer. Der stellvertretende Leiter war Mag. Peter Mottl. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.
Auflösung
Mit 31. Dezember 2013 beendete der Unabhängige Verwaltungssenat seine Tätigkeit. Seine Agenden und Mitglieder wurden vom Landesverwaltungsgericht Salzburg übernommen, zu dessen Präsidentin Hofrätin Jindra-Feichtner ernannt worden war.
Quellen
- Website des UVS Salzburg
- Gesetz vom 4. Juli 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg
- Land Salzburg / Unabhängiger Verwaltungssenat: UVS Salzburg – 20 Jahre (2011)