Germania am Boden
Germania am Boden. Bild: Monika Skolimowska / dpa-Zentralbild / dpa

[Die erste Fassung ist vom 8.2.2019, die letzte Aktualisierung vom 11.3.2019.]

Und wieder ist eine Airline insolvent, diesmal trifft es Germania. Leider gibt es für Fluggesellschaften bis heute keine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung wie bei Pauschalreisen. Fluggäste sind dennoch nicht völlig machtlos.

Pauschalreisende sind sicher

Falls Sie Ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, muss Ihr Reiseveranstalter für Ersatz sorgen. Wenden Sie sich direkt an ihn.

Wenn Sie irgendwo festsitzen

Hatten Sie auf eigene Faust gebucht und sind schon im Urlaub, müssen Sie sich jetzt selbst um einen Rückflug kümmern. Mehrere Airlines bietet dabei ihre Hilfe an. Die Lufthansa will Germania-Geschädigten Rückflüge für 50 Euro plus Steuern innerhalb Europas anbieten (je nach Verfügbarkeit), aus dem Nahen Osten für 200 Euro plus Steuern. Bei Eurowings und Tuifly erhalten Kunden im Anschluss die Hälfte zurückerstattet.

Das Geld zurückfordern von der Germania

Falls Sie den Flug mit Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein „Chargeback“-Verfahren auslösen. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Visa und Mastercard zählen ausdrücklich Insolvenzen dazu. Wenden Sie sich an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Die hält ein Formular fürs Chargeback vor.

Allerdings müssen Sie für ein Chargeback in der Regel nachweisen, dass Sie versucht haben, das Geld vom Reisevermittler oder von Germania zurückzukriegen. Mindestens benötigen Sie eine Mitteilung, dass Ihr Flug nicht stattfindet. Einige Banken haben sich zuletzt sehr angestellt, wenn Kunden dort Chargeback machen wollten. (Siehe Kommentarspalte unten.)

Im Fall der Insolvenz von Air Berlin wissen wir von mehreren Kunden, bei denen das Chargeback geglückt ist. Zumindest wenn sie direkt bei der Airline gebucht hatten. Dass Fluggäste später aus der Insolvenzmasse entschädigt werden, ist hingegen eher unwahrscheinlich.

Anfang März bestätigten uns beide großen Kreditkartenfirmen, also Mastercard und Visa, dass deren Kreditkartenkunden das Geld für ausgefallene Flüge der Pleite-Fluglinie Germania mit dem Chargeback-Verfahren zurückerhalten können. Für Flüge, die nicht stattgefunden hätten, seien die Rückzahlungen ohnehin schon klar gewesen. Auch für künftige Flüge können das Chargeback jetzt angewendet werden.

Der Grund: Der Insolvenzverwalter habe erklärt, dass schon bezahlte Tickets selbst bei einer Wiederaufnahme des Flugbetriebs nicht mehr gültig seien. Kunden können also auf keinen Fall mehr mit den Tickets fliegen. Damit greifen die Kriterien für ein Chargeback (siehe weiter unten) und die kartenausgebenden Banken haben keine Ausreden mehr. Holen Sie sich das Geld also zurück, damit es nicht Teil der Insolvenzmasse wird.

Geld zurück vom Reisevermittler

Schwieriger ist es bei Reisevermittlern, denn viele widersprechen dem Chargeback. Wenn der Vermittler mit seinem Widerspruch nicht durchkommt, kann es sein, dass er von Ihnen das Geld zurückverlangt – und mit Inkasso droht.

Uns ist ein Fall bekannt, bei dem ein Kunde den Reisevermittler durch seine Entschlossenheit vom Inkasso abgebracht hat. Die Rechtslage ist leider völlig offen. Mehr dazu und einen Musterbrief finden Sie hier.

Übrigens: Während Germania keine Paypal-Zahlungen annahm, tun das viele Reisevermittler. Dann können Sie den Käuferschutz von Paypal in Anspruch nehmen. Rechtlich liegt der Fall dann genauso wie beim Chargeback.

Das Chargeback-Kleingedruckte

Immer wieder fragen uns Leser, wo Mastercard und Visa Hinweise darauf geben, wie sie Chargeback im Fall von Insolvenzen regeln. Das ist tatsächlich nur sehr schwer zu finden. Bei Mastercard steht es im Chargeback-Guide – und zwar ab Seite 49. Der Guide ist komplett auf Englisch. Dort heißt es, ein möglicher Grund für Chargeback ist: „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“ Übersetzt heißt der entscheidende Teil dieses Satzes, dass es ein Grund für Chargeback ist, wenn eine Reiseleistung nicht erhalten wurde und entweder das Reisebüro oder das ausführende Unternehmen nicht länger im Geschäft ist.

Bei Visa finden sich die entsprechenden Hinweise in den Visa Rules, auch auf Englisch – und zwar ab Seite 688. Hier wird als Bedingung für ein Chargeback genannt: „The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services.“ Hier ist die entscheidende Formulierung, dass der Anbieter nicht Willens oder nicht fähig ist, den Service anzubieten.

Bei beiden Kartenanbietern folgen auf die ausgewählten Zitate eine Reihe von weiteren Ausführungshinweisen. Das ist leider etwas kompliziert, weil juristisch formuliert – und für Verbraucher nicht gerade sehr transparent gefasst.

 

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem großen Ratgeber Chargeback.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

186 Kommentare

  1. Liebe Frau Bisevac,
    jetzt ist die Sache an einem Punkt, an der wir hier als journalistisches Medium nicht mehr im Detail beraten können. Das dürfen nur Rechtsberater.
    Ich würde Ihnen empfehlen, sich dazu weiter an die Verbraucherzentrale zu wenden. Denn es kommt jetzt darauf an, fornal korrekt auf die Forderung zu reagieren. Dann müsste am Ende Infoscore den Betrag einklagen und es ist fraglich, ob die das tun. Aber daraus entstünde halt auch ein finanzielles Risiko für Sie. Also: Lassen Sie sich jetzt rechtlich beraten.

    Rechtlich ist der Fall nicht eindeutig, wie wir hier näher beschrieben haben:
    https://www.finanztip.de/blog/air-berlin-rueckbuchung-klappt-dann-droht-der-reisevermittler/

    Es tut uns leid, dass Sie so viel Ärger mit dem Flugvermittler haben.
    Viel Erfolg!

  2. Hallo Herr Urbach,

    vielen Dank zunächst für Ihr Engagement hier!
    Auch wir sind betroffen, heute kam ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit natürlich schon mal 150 € Mehrkosten zu der ursprünglichen Forderung von Flüge.de
    Zur Vereinfachung füge ich hier mal im Auszug meines Schreibens an meine Bank (DKB) ein:

    „bereits mit Schreiben vom 06.02.2019 wendete ich mich in dieser Angelegenheit an Sie.
    Am 15.09.2018 buchte ich über das Portal Flüge.de einen Hin- und Rückflug mit der Germania Fluggesellschaft GmbH.
    Reisedatum 30.03.2019 Hin- und 20.04.19 Rückreisedatum.
    Nach Bekanntgabe des Insolvenzantrages der Fluggesellschaft am 04.02.2019 reklamierte ich die mit der DKB Visakarte vorgenommene Zahlung i.H.v. xxxxxx € bei Ihnen.
    Mit Datum vom 12.02.2019 haben Sie mir diesen Betrag wieder auf mein Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Zunächst unter Vorbehalt, jedoch in der Folge, da ich nichts anderes verstehen konnte, bleibend gutgeschrieben.
    Ich kann soweit von nichts anderem ausgehen, als dass die Gegenseite dem berechtigtem Rückforderungsanspruch nicht widersprochen hat.
    Das Charge-Back-Verfahren, welches Sie eingeleitet haben, ist somit wie von Ihnen auch in den Medien versprochen zu meinen Gunsten abgewickelt worden, da die vertraglich vereinbarte Beförderungsleistung von der Germania Fluggesellschaft GmbH nicht erbracht wird.
    Mit Schreiben vom 29.03.19 und im Weiteren mit den Mahnungen vom 15.04.19 fordert mich die Fa. Flüge.de auf den Betrag i.H.v. 719,04 € zurückzuzahlen.
    Ich bitte Sie aufgrund Vorangestellten mir mitzuteilen, wie es möglich ist diesen Anspruch nach dem Charge-Back-Verfahren geltend zu machen.“
    Diesen Text hatte ich von der Verbraucherzentrale Berlin diktiert bekommen. Zunächst war dann Ruhe aber im Okt. diesen Jahres erhielt ich von dem Vermittler „flüge.de“ nochmals eine Mahnung, worauf ich die DKB erneut kontaktierte, diese mir aber nur mitteilte, dass für sie das Verfahren abgeschlossen sei. Heute nun flatterte das unverschämte Schreiben von Infoscore ein mit Zahlungsziel dem 19.12.19. Wenn ich nicht zahle wird die Summe wohl immer höher…
    Natürlich habe ich sofort widersprochen, aber ob das hilft???
    Was kann ich tun ausser zum Anwalt zu gehen?
    Vielen Dank!

  3. Ich habe meine Germania Flugreise mit Visacard bezahlt. Die LBB hat mir am 01.08.19 die gesamte Summe unter Vorbehalt auf mein Kundenkonto gebucht.
    Wie lange dauert „ unter Vorbehalt“?
    So ohne weiteres mag ich nicht darüber verfügen!

    1. Das ist leider ein wenig schwer zu sagen. Der Händler muss zwar innerhalb einer Frist reagieren, dann kann das Ganze aber noch mal untersucht werden.

      Am besten warten Sie ein, zwei Monate und haken dann noch mal bei Ihrer Bank nach, ob die Sache nun durch ist.

      Die Zahlung auf Vorbehalt ist aber ein üblicher Vorgang – und kein Grund zur Beunruhigung.

  4. Worauf stützen die sich eigentlich? Es steht doch drin, dass nicht erbrachte Waren oder Dienstleistungen zurückgebucht werden. Wo steht da, gilt nicht für Pauschalreisen?
    Heute bei AMEX angerufen, weigern sich ebenfalls aktuell.

  5. Sehr geehrter Herr Urban, wir sind ebenfalls von der Thomas Cook Insolvenz betroffen. Haben am 30.7.19 eine Pauschalreise gebucht. Nun haben wir versucht per Chargeback unsere noch am 20.9. gezogene Restzahlung von Visa (über ConsorsBank) zurück zubekommen. Laut ConsorsBank hat bei Pauschalreisen die Regelung mit der Versicherung Zurich Vorrang vor Chargeback. Toll wie man von der Consors im Regen stehen gelassen wird…

  6. Sehr geehrter Hr. Urbach,
    leider gehöre ich zu den Geschädigten von Thomas Cook,
    wir haben unsere Rechnung direkt von Konto abbuchen lassen.
    Heute wurde uns von der Bank (Sparta,München) in der Geschäftsstelle mitgeteilt , das eine Rückführen unseres Eingezahlten Geldes nicht möglich ist.Gibt es doch eine Möglichkeit.

    1. Schauen Sie sich bitte unsere Artikel zur Thomas-Cook-Insolvenz an, da wird beschrieben, was Sie tun können:
      https://www.finanztip.de/blog/ihre-fragen-zur-pleite-von-thomas-cook/

      und hier:´
      https://www.finanztip.de/blog/thomas-cook-pleite-groesstes-reisechaos-des-jahrzehnts/

      Falls Sie eine Pauschalreise hatte, sind Sie versichert – und können über Ihren Sicherungsschein Geld zurückbekommen.
      Falls Sie einfach nur den Flug gebucht haben, empfiehlt es sich, noch mal bei Ihrer Bank nachzuhaken. Die sind oft ahnungslos, was das Chargeback-Verfahren betrifft.

  7. Hallo! Wir haben unser Geld nun auch endlich bekommen! Vielen Dank an „finanztip“! Der entscheidende Hinweis kam von Ihnen!
    Mit freundlichem Gruß
    Georg Post

  8. Hallo
    Wie sieht es in meinem Fall aus:
    Habe im März mit Barclaycard Visa für 07.07.19 eine Anzahlung für unsere Unterkunft auf Sardinien getätigt. Am 22.06. wurde mir storniert. Stellungnahme auf der Homepage, dass einige Häuser in der Anlage beschlagnamt wurden.
    Nun schreibt Barclaycard dass ich über der 6 Wochen Frist bin. Es ist doch eine nicht erbrachte Leistung.
    Wie soll man da dann abgesichert sein wenn man 1 Jahr im voraus bucht?

    Lg
    Nicole

  9. Hallo Herr Urbach, herzlichen Dank für Ihren Artikel und die Beantwortung der vielen Fragen. Das lässt hoffen. Unser Fall: Germania-Flug über travellink gebucht und mit Barclaycard bezahlt. Barclay lehnt ein chargeback ab (schriftlich) und verweist telefonisch immer wieder auf den Vermittler. Der sieht sich aber auch nicht in der Pflicht. Unsere Bank kann kein chargeback einleiten, da die Kreditkarte nicht die „hauseigene“ ist. Wir haben unsere Forderung zwischenzeitlich beim Insolvenzverwalter angemeldet. Machen uns aber keine Hoffnung. Lesen hier von vielen ähnlichen Fällen, bei denen chargeback funktioniert hat. Was können wir denn noch tun? Wir haben leider viel telefonisch versucht zu klären. Danke vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße, Fam. Lehmann

    1. Also bei mir hat das Chargeback über Barclaycard problemlos geklappt. Allerdings haben wir auch direkt bei Germania gebucht.

      Ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob ich direkt bei der Fluggesellschaft oder über einen Vermittler buche. Buche ich direkt bei der Fluggesellschaft und diese geht dann in die Insolvenz so erhalte ich ein Chargeback, da die Leistung nicht mehr erbracht wird. Buche ich über einen Vermittler, so schuldet dieser mir die Vermittlung eines Tickets und diese Leistung hat er ja erbracht (obwohl das vermittelte Ticket inzwischen wertlos ist).

      1. Klar, so könnte man denken. Aber wir haben jede Menge Leser, die uns berichten, dass das Chargeback beim Reisevermittler geklappt hat. Wenn nicht, dann liegt das an der Händlerbank, aber nicht an der eigenen. Das ist schon schwach, dass Barcley seine eigenen Kunden so im Regen stehen lässt.

  10. Sehr geehrter Herr Matthias Urbach,

    Meine Frage ist heute (14.06.19)noch nicht zu spät ist für Chargeback zu beantragen?
    Vielen Dank

    1. Ob es zu spät für ein Chargeback ist, hängt davon ab, wie lange die Abbuchung und der Termin der Stornierung bzw. des geplanten Fluges sind.

      Bei Visa und Mastercard steht in den Anleitungen, dass
      die Storninung oder der geplante Flugtermin nicht länger als 120 Tage her sein darf,
      die Abbuchung von Ihrem Konto nicht länger als 540 Tage her sein darf bei Visa. Mastercard hat dazu nichts festgelegt, soweit wir wissen.

      Einige Banken verlangen womöglich engere Zeiträume. Bei der DKB ist von 100 statt von 120 Tagen die Rede. (Siehe hier bei der DKB: https://www.dkb.de/info/germania/

  11. Nein, sie sind nicht verpflichtet, etwas zu tun. Im Gegenteil: Sie haben ja Ihre Forderung bereits erhalten.

    Sie können es, wenn Sie ganz sicher gehen wollen, aber trotzdem tun:
    Falls Ihr Chargeback noch unter Vorbehalt steht, was ich vermute, haben Sie immer noch die Möglichkeit eine Forderung an den Insolvenzverwalter zu stellen. Die Frist für eine Anmeldung von Ansprüchen ohne Gerichtskosten läuft am 1. Juli ab. Das geht hier: https://germania.insolvenz-solution.de

    Sie können Ihren Anspruch beim Insolvenzverwalter dann wieder zurückziehen, wenn Ihnen das Chargeback endgültig zugesprochen wurde.

    Ich muss bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin und das hier auch keine rechtliche Beratung ersetzen soll und kann. Ich antworte hier nur aus meiner Erfahrung aus der Recherche zum Thema heraus.

    1. Sehr geehrter Herr Urbach,
      vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
      Ja unser Chargeback ist noch unter Vorbehalt. Gibt es eine Frist, wie lange das Chargeback verfahren unter Vorbehalt laufen darf, bzw. automatisch akzeptiert wird?
      Unter welchen Vorraussetzungen würde denn dass Chargeback nicht Akteptiert werden und wie wüden sie das persönlich als Experte eischätzen.
      Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
      MFG Jens

      1. Kann ich Ihnen auf die Schnelle nicht sagen. Das Einfachste wäre, Sie fragen nach bei Ihrer Bank.

        1. Hallo Herr Urbach,

          ich möchte auf diesem Wege einmal eine Rückmeldung geben.
          Ich habe mich jetzt mit der Mastercard in Verbindung gesetzt. Der Vorgang ist so durch. Die Reklamationen stehen 45 Tage unter Vorbehalt um den Händelern Zeit für einen Einspruch zu ermöglichen. Die Zeit ist in meinem Fall nun abgelaufen. Vielen dank für Ihre Unterstützung.
          MFG Jens

  12. Sehr geehrter Herr Urbach,

    ich habe mein Geld auch über das Chargeback verfahren der Mastercard vorläufig zurückerstattet bekommen (ca. 7 Wochen nach der Insolfenz). Hier stellt sich jetzt für mich die Frage, muss ich meine Forderungen noch an dem Isolfenzverwalter anmelden oder kann ich darauf verzichten? bzw. Bin ich durch das Chargeback verfahren verpflichtet Vorderungen an den Isolvenzverwalter zu stellen?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
    MFG Jens

  13. Hallo,

    auch ich habe endlich nach 4 Monaten und zahlreichen Briefen mein Geld von der Postbank zurück erhalten. Es lohnt sich, hartnäckig zu sein.

    1. War heute bei der Postbank um zusammen ein chargeback-Formular auszufüllen.
      Wurde auf das Internet verwiesen. Soll das Formular ausdrucken und mit den Unterlagen an die mastercard Abteilung in Frankfurt schicken.
      Ist das der richtige Weg? Sie haben es ja durchgezogen.
      Danke für Antwort
      PS Abgesehen davon….ich finde das Formular nicht auf der Postbank-Seite

  14. Hallo,
    hatte im Oktober 2018 für Mai 2019 für zwei Personen Flüge Bremen-Athen und Kos-Bremen direkt bei Germania gebucht und mit der MasterCard/Postbank bezahlt. Mein Schaden beträgt 420 Euro. Hab die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet.
    Im Chargeback-Verfahren betr. die MasterCard-Einkaufsversicherung habe ich nun mit der Allianz zu tun. Die haben sich zunächst dumm gestellt und mir mitgeteilt, dass meine MasterCard keine Reiserücktrittsversicherung enthält.
    Im zweiten Anlauf hieß es dann, dass bei der Einkaufsversicherung u.a. Tiere, Mobiltelefone, Edelmetalle, Juwelen und Fahrscheine nicht versichert seien und dass mein Schaden nicht ersetzt werden könne. Hingewiesen wurde auf § 2 Nr.1 der Postbank Einkaufsversicherung.

    So schnell will ich mich nicht abwimmeln lassen. Haben Sie einen Tipp für mich? Soll ich mich direkt an die Postbank wenden?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung,
    mit freundlichem Gruß aus Bremen
    Georg Post

    1. Ich verstehe nicht, wie die Allianz ins Spiel kam. Gibt es eine Reiseversicherung?

      Ansonsten gilt: Chargeback läuft bei Visa und Mastercard immer über die kartenausgebende Bank.

  15. Sehr geehrter Herr Urbach,
    auch ich habe gestern den Betrag für meine mit der TUI-Visa-Card bezahlten Germaniaflüge auf mein Kreditkartenkonto erstattet bekommen.
    Ich bedanke mich ganz herzlich für die vielen wertvollen Tipps in diesem Artikel.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katja

  16. Hallo Germania-Freunde,
    am 5.4. und 30.4. kam vom Insolvenzverwalter die Aufforderung zur Forderungsanmeldung.
    Nun habe ich ich im Chargeback-Verfahren – wie ganz viele hier – das Geld „unter vorbehalt“ zurück bekommen.
    Wenn ich die Beiträge hier im Forum richtig deute, dann sollte dieser Vorbehalt nach 8 Wochen quasi erledigt sein. D.h. dann hab ich mein Geld ja zurück bekommen und führe folglich keine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter durch. Wie handhabrt Ihr das?
    Danke an #finanztip TBR

  17. Sehr geehrter Herr Urbach,
    ich habe gestern von equensWordline die Nachricht bekommen, dass meine mit TUI-Visacard (Bank:Commerzbank) bei Germania bezahlten Flugtickets auf mein Kreditkartenkonto erstattet werden.
    Ihre Tipps waren sehr hilfreich, da ich zunächst bei TUI-Card und bei der Commerzbank abgewimmelt wurde.
    Danke und freundliche Grüße
    A.A.

  18. Sehr geehrter Herr Urbach,
    gilt das Chargeback-Verfahren auch für selbst per Mastercard bei Germania gebuchte kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen für Flüge, die in einer Pauschalreise enthalten waren?
    Der Reiseveranstalter hat die Pauschalreise indessen auf andere Flühe umgestellt,
    auf den Kosten für selbst bei Germania getätigten Sitzplatzreservierungen bin ich bisher sitzen geblieben, Germania hat die Erstattung mit dem Verweis auf die Insolvenzmasse abgelehnt.
    Die Postbank, bei der ich die Mastercard habe, lehnt die Erstattung ab,
    sofern Germania diese nicht übernimmt …
    Vielen Dank für Ihre Mühe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolf-Dieter Kanthack

  19. Ich denke, dass Sie mit dem Chargeback Erfolg haben dürften. Aber halten Sie in jedem Fall Ihre Forderung beim Insovenzverwalter aufrecht, bis das Chargeback durch ist.

  20. Sehr geehrter Herr Urbach,
    nach einem langem Kampf und vielen Schriftwechseln mit meiner Bank scheint es jetzt somit sein, dass Sie das Chargebackverfahren über meine VisaCard akzeptieren und mir das Geld vorläufig gutschreiben werden.
    Alles unter der Voraussetzung, dass Germania die Rückzahlung nicht ablehnt. Unter welcher Bedingung kann das noch passieren?
    Ich hatte Anfang April bereits meine Forderungen beim Insolvenzverwalter eingetragen. Muss ich diese für das Chargebackverfahren wieder zurück ziehen oder erst, wenn der Verbleib des Geldes bei mir gesichert ist?
    Vielen Dank für Ihre Untertstzung und diesen Chat, der mir in den letzten Wochen schon sehr geholfen hat.
    Mit freundlichen Grüßen WB

  21. Leser Maggimag hat Recht! Das genügt. Bei der Germania gibt es nur noch Geld aus der Insolvenzmasse. Das ist ein ganz anderer Prozess (und da werden sie kaum etwas kriegen).

    Das Chargeback greift ganz schlicht wegen Nichterfüllung des Vertrages über den Flug.

  22. Sehr geehrter Herr Urbach,hiermit möchten wir uns bei Ihnen herzlichst Bedanken .Waren von Anfang an auf Ihre Tipps und der Hartnäckigkeit von uns,erfolgreich.Haben die Kreditsumme von der Mastercard endlich gut geschrieben bekommen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Annette

  23. Guten Tag, Herr Urbach. Ich habe ebenfalls meine Tickets direkt bei der Germania online gebucht. Dazu habe ich die Visa Kreditkarte von der ING Bank benutzt. Die Ing Bank möchte für die Rückerstattung aber eine Ablehnungsbescheinigung vom Insolvenzverwalter haben, worin stehen muss, dass ich das Geld nicht zurückerstattet bekommen werde. Der Insolvenzverwalter hat aber auf seiner Seite stehen, dass Bearbeitungen zur Rückerstattung bezüglich des Insolvenzverfahrens sogar Jahre dauern könnten. Kann ich also nichts mehr unternehmen?

    MfG

    1. Am 26.03. hat jeder Kunde, der direkt bei Germania gebucht hat, eine Mail erhalten, dass der Flug ersatzlos gestrichen wurde. Das reicht aus um den Anspruch geltend zu machen

      1. Hab genau diese Mail mit den anderen Dokumenten an die ING Bank weitergeleitet. Ich werde mein Geld für’s erste zurückerstattet bekommen, aber wenn sich die Germania nicht bei meiner Bank meldet , was auch so kommen wird, dann muss anscheinend eine andere Lösung gefunden werden!

  24. Vielen Dank für den Tipp, ich habe das Geld problemlos erstattet bekommen. Ich habe den Flug mit der .Mastercard der Sparkasse gebucht. Die wussten nichts über diese Möglichkeit,, aber mit ein bisschen Druck, ging es dann doch.

  25. Targobank Mastercard – Chargeback erfolgreich.
    Meine Tickets hatte ich ebenfalls über einen Reise Ermittler (‚my trips.com‘) gebucht. Nachdem mir auf Anfrage an Germania eine Storno-Bestätigung vorlag und ich ein ‚Reklamationsformular‘ von der Targobank erhalten hatte, alle Unterlagen zum Fall mit recht umfangreichen Begleitschreiben (mit Verweisen auf die Chargeback Richtlinien, das Verhalten anderer Banken sowie die Äußerungen von Visa/Mastercard Vertretern ggü finanztip, dass Insolvenzen unter die Chargeback Regeln fallen) an die Bank.
    Nach 3 Wochen Bearbeitung Dauer nun eine ‚vorläufige Gutschrift‘ über die kompletten Kosten erhalten. Weitere Infos der Bank zu Prüf- uns/oder Widerspruch größten habe ich noch nicht und reiche ich ggf. nach. Erstmal: vorläufiger Erfolg. Dafür ein herzliches Dankeschön für die wertvollen und detaillieten Informationen und die fortgesetzte ‚Betreuung‘ dieser Diskussion an Herrn Urbach und das Team von finanztip.de

  26. Habe direkt bei Germania gebucht und mit LBB-ADAC-CC bezahlt. Nach Mitteilung des Ins.verwalters über entschädigungslose Stornierung der Flugtickets habe ich aufgrund dieses Artikels einen Chargeback-Antrag eingereicht und heute per Mail diese Mitteilung erhalten:
    „Sehr geehrter Herr XXXX,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen.
    Gern versuchen wir, Ihnen bei der Klärung Ihrer Reklamation zu helfen. Ihren Einspruch leiten wir daher nun zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld.
    Die Beträge schreiben wir Ihrem Kartenkonto unter Vorbehalt gut.
    Sobald sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie.“

    Wenn ich ehrlich bin, glaube ich hier aber noch lange nicht an eine endgültige Rückerstattung.
    Warten wir’s mal ab……

    1. Gleiche Mail mit Amazon LBB Karte, Geld wurde aber schon Ende März zurückgebucht. Nun heisst es wohl noch 8 Wochen Einspruchsfrist abwarten…..

  27. Sehr geehrter Herr Uhrbach habe meine Flüge über opodo bei Germania gebucht und mit VISA KARTE bezahlt wie sieht das mit Chargeback aus

    1. Das ist in der Tat eine entscheidende Frage, die auch mich als Betroffener umtreibt, und auf die bisher in diversen Foren unterschiedliche Aussagen/Erfahrungen bekommt. Oftmals heisst es, bei opodo müsse man mit Klage, Gerichtskosten etc. rechnen, da sie in ihren Geschäftsbedingungen sich als Reisevermittler von der Verantwortung bei Insolvenzen der Fluggesellschaften distanzieren. Bekam kürzlich von opodo eine nette Mail mit dem Hinweis, dass ich als Gläubiger meine Forderungen direkt beim Germania-Insolvenzverwalter anmelden soll. Dabei habe ich ja gar kein Geld an Germania überwiesen sondern an opodo. Insofern stell ich mir schon die Frage, warum nun ICH als Gläubiger von Germania fungieren soll und nicht der Reisevermittler opodo, der ja letztendlich mit meinem Geld die Tickets von Germania eingekauft hat.

  28. Lieber Herr Schmüser,
    das freut uns sehr, dass Sie Ihr Geld zurück haben. Und vielen Dank für die Rückmeldung. Damit haben auch wir die Sicherheit, dass es funktioniert, so hartnäckig wie Sie zu sein.
    Mit besten Grüßen!

  29. Lieber Herr Urbach, hallo Germania-„Fans“,
    heute hatte mein Chargeback-Gesuch bei CortalConsors (mit VISA Card) Erfolg.
    Das Geld ist zurückgebucht! Freue mich sehr und möchte mich hier bei ihnen, Herr Urbach ganz besonders bedanken. Was wirklich geholfen hat, ist die Aufforderung: dranbleiben, nicht aufgeben.
    Als Dank gebe ich hier einen kurzen Abriss des Verfahrens in meinem Fall, in dem viele Probleme, die hier von Usern gepostet wurden, vorkommen. Woraus ersichtlich wird: NICHT AUFGEBEN! ES GEHT!
    1. Nach der Pleite von Germania Anruf bei CortalConsors, Kundenbetreuung, Bitte um Chargeback. Antwort: DAS GIBT ES NICHT. Das kenne er nicht.
    2. Abteilungsleiterin verlangt und bei der kam die exakt gegenteilige Antwort: Chargeback gibt es, das Formular wird per Mail geschickt.
    3. Ausgefülltes Formular mit Buchungsdaten und Mitteilung über Stornierung der Germania an Cornsors geschickt.
    4. Ablehnung bei Consors mit Hinweis auf Insolvenz, die nicht versichert sei.
    5. Dann Zitat der Visa-Card Chargeback-Bedingungen (nochmals danke an Herrn Urbach dafür!).
    6. Nunmehr keine Ablehnung mehr, sondern Hinhaltetaktik von Cornsors: Vier verschiedene Sachbearbeiter wollten immer wieder dieselben Unterlagen nochmals haben.
    7. Dann Hinweis auf Bewilligung eines Chargeback bei Commerzbank, Herr Tenhagen brachte diese Information. Drängen darauf, dass hier ein Parallelfall vorläge, der ebenfalls bewilligt werden müsse.
    8. Diese Mail blieb unbeantwortet. Darauf stellte ich ein Ultimatum, dass ich eine Entscheidung haben wolle. Ansonsten würde ich den Fall der Geschäftsleitung vorlegen.
    9. Dann Nachricht von Cornsors, dass man meine Anfrage an Visa weitergeleitet habe.
    10. Brief von „equansWorldline“, die bearbeiten Zahlungsreklamationen, Chargeback wurde bewilligt, Geld ist auf meinem Konto.
    Ende gut alles gut. Ging aber nur mit den Infos hier im Forum und von Finanztip. Kernpunkt: NICHT ABWIMMELN LASSEN!
    HERZLICHEN DANK!

  30. Sehr geehrter Herr Urbach,
    ich möchte mich auf diesem Weg herzlichst für diesen Artikel bedanken. Meine Familie und ich sind auch von der Germania-Insolvenz betroffen. Meine Bank(Sparkasse) teilte mir bei meinem ersten Hilfeersuchen mit, dass ich akzeptieren müsse, dass das Geld weg ist. Danach hab ich Ihren Artikel gelesen und hab das Chargebackverfahren genauso eingeleitet wie von Ihnen beschrieben.
    In der Sparkasse wurde ich zwar belächelt, kein Angestellter der Filiale hatte Erfahrung mit Charge back, aber sie füllten den Antrag mit mir aus, indem ich mich explizit auf die guidelines berief. Als zusätzliche Dokumente reicht ich die Buchungsbestätigung, die Insolvenzbestätigung und meine Kreditkartenabrechnung des betreffenden Monats ein.
    Zwei Wochen später hat mir Mastercard das Geld gutgeschrieben. Momentan zwar unter Vorbehalt, aber ich habe Dank ihrer Hilfe viel erreicht und werde jetzt unbeschwert meinen Urlaub antreten können.
    DANKE
    MfG Peter

  31. Hinweis: Chargeback über Hamburger Sparkasse & Mastercard
    Heute landete der zurückgeholte Betrag von der Mastercard auf meinem Giro-Konto.

    Details: Gebucht wurde im September 2018 direkt bei der Airline. Flüge sollten nun am 28. April 2019 stattfinden.
    Chargeback-Antrag wurde am 13.03.2019 bei der Sparkasse gestellt – verlangt wurde die Vorlage die Buchung und eine schriftliche Zusammenfassung der Sachlage (außerdem wurde ein „Reisesicherungsschein“ verlangt. Ist aber egal, denn den gibt es bei direkten Buchungen bei der Airline nicht, sondern – möglicherweise – nur, wenn über ein Reiseportal in Zusammenhang mit Hotel gebucht wurde). Habe in der Beschreibung unter Anderem die Germania-Pressemitteilungen zitiert.
    Der Chargeback auf das Kreditkartenkonto hat am 02. April 2019 mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“ stattgefunden und das Guthaben wurde heute, am 09.04. auf mein Girokonto überwiesen.

    Die Haspa-Mitarbeiter*innen waren sehr hilfreich. Also auf jeden Fall nachfragen – es lohnt sich.
    Allen viel Glück hier! 🙂

  32. Hallo zusammen,
    Hat jemand mit Visa Karte bei Postbank Tickt gekauft und durch reklamieren Geld zurückbekommen???

  33. Sehr geehrter Herr Urbach,

    wir haben unser Geld für Germania-Tickets per Chargeback (Mastercard der Sparkasse) zurückbekommen. Den Antrag haben wir Anfang Februar gestellt, das Geld im März erhalten, die Überweisung war allerdings als „Unter Vorbehalt“ gekennzeichnet worden.
    Nun haben wir am 5.4. eine Mail vom Insolvenzverwalter bekommen, mit der Aufforderung, bis zum 1.7.2019 unsere Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
    Müssen wir unsere Forderung anmelden? Oder hat es sich erledigt, da wir unser Geld per Chargeback zurückbekommen haben?
    Vielen Dank,
    Andreas

    1. Vermutlich wird der Insolvenzverwalter bei Ihnen kein Geld einzuklagen versuchen. Auf welcher Grundlage auch? Er hätte einen anderen Flug anbieten müssen, jetzt ist es zu spät. Eine Forderung können Sie schlecht anmelden, Sie haben ja Ihr Geld schon zurück.

      (Ich muss einschränkend sagen: Dies ist und soll keine Rechtsberatung sein. Ich antworte nur auf Grundlage unserer journalistischen Recherchen und der Erfahrung anderer Leser.)

  34. Neuer Stand bei mir zu amazon Kreditkarte, nachdem die Stornierungsmail der germania gekommen ist. Flug wäre im Juli. Die LBB sagt, sie nimmt einen Chargeback Antrag an, aber erst nach dem Flugdatum (bis zu 14 Tage danach). Wie ist die Erfahrung bei anderen LBB Kunden? Jetzt kam auch die Mail des Insolvenzverwalters. Wenn man da sich in das Register einträgt, verliert man evtl. Rechte auf das Chargeback? Wie sieht es da rechtlich aus?

    1. Habe kurz nach den Stornomails der Germania das Geld „unter Vorbehalt“ überwiesen bekommen. Flüge wären im August gewesen. Hab aber zig Mails und Briefe geschickt….. Wenn Germania eine Stornomail zu deinen Flügen rausgeschickt hat, hast du doch den Beweis das nicht mehr geflogen wird, dann sollte das gehen.

  35. Sehr geehrter Herr Urbach,

    Ich habe eine Nachfrage zur aktuellen Pleite von WowAIR, welche mich jetzt betrifft. Ich hatte die Flüge direkt bei der Airline gebucht und mit Visa gezahlt.
    Über meine Bank habe ich bereits versucht den Kreditkartenumsatz zu reklamieren. Ich wurde auf den Insolvenzverwalter verwiesen. Dort solle ich die Flugkostenerstattung fordern. Allerdings hat die Airline keine Insolvenz angemeldet, da der Besitzer im Sommer die Airline wohl wieder beleben will, wie ich gerade im Internet gelesen habe, als ich nach dem insolvenzverwalter gesucht habe. Die Flüge wären jeweils im April 2019 gewesen. Kann ich in diesem Fall auch aufs Chargeback hoffen? Oder gibt es andere Möglichkeit?

    Vielen, herzlichen Dank schon im Voraus.

    1. Wenn der Flug nicht ging, egal ob mit oder ohne Insolvenz, können Sie Ihr Geld zurückverlangen. Per Chargeback.

      Wenn die Fluggesellschaft aber noch existent ist, müssen mindestens einmal versuchen, das Geld dirket dort zurückzuverlangen. Klappt das nicht, gehen Sie mit dem Schrieb zur Bank.

  36. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Chargeback so eine Art Käuferschutz ist. Löst der Verkäufer diesen aus, dann belastet das CC-Unternehmen den Händler zurück. Gleichzeitig erhält dieser die Möglichkeit nachzuweisen, dass er seine Leistung doch erbracht hat. Dies ist wohl so eine Art Schutz der Verkäufer gegen böswillige Käufer.

    Übertragen auf die Germania heißt das, dass der Insolvenzverwalter nun die Gelegenheit hat, darzulegen, dass die Germania ihre Leistung erbringen wird, d.h. den Flug nun doch durchführt. Da er genau dies ausgeschlossen hat, sollte von der Seite kein Einwand mehr kommen.

  37. Habe diese Woche mein Geld von meiner Visa Karte zurückbekommen. Hatte den Flug für meine 13Freunde gebucht. Flug wäre am 07.04. gewesen.
    Jetzt meine Frage. Kann der Insolvenzverwalter das Geld doch noch zurückverlangen oder kann ich das Geld an meine Freunde zurückbezahlen ????
    Ggf. gibt es eine Frist?

    1. Theoretischer könnte der Insolvenzverwalter Ansprüche stellen. Aber auf welcher Grundlage? Der Flug ging ja nicht. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, so wie Sie den Fall beschreiben, dass Sie das Geld nicht behalten können. (Dies ist nur unsere Einschätzung als Journalisten. Keine Rechtsberatung.)

  38. Sehr geehrter Herr Urban, zunächst herzlichen Dank für die Infos zum Chargeback-Verfahren bezüglich Mastercard-Buchungen (nur Flug) bei Germania. Am 19. Februar 2019 habe ich dieses bei unserer Bank auf den Weg gebracht, ich konnte alle gewünschten Unterlagen vorlegen. Da ich bis heute nichts hörte, ging ich nochmals direkt zur Bank und erfuhr, dass das Geld bereits zurückgezahlt sei an die Bank und bei der Bank auf einem Zwischenkonto lagert. Innerhalb von 8 Wochen, mir wurde der 9./10. Mai genannt, würden wir das Geld auf unserem Konto erhalten, wenn Germania keine Rückforderung stellt. Das wäre die übliche Praxis mit den 8 Wochen.
    Am 29.3.2019 haben wir von Germania ein Schreiben erhalten, dass unser Flug im September 2019 storniert sei und das Germania am 4. Februar 2019 beim Amtsgericht Insolvenz beantragt hat und der Flugbetrieb vom 4. auf den 5. Februar 2019 eingestellt wurde.
    Dieses Schreiben hatte ich der Bank heute noch nicht vorgelegt. Ist die Bank verpflichtet, uns dass
    Geld sofort zu überweisen, wenn ich dieses Schreiben vorlege? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

    1. Gerne teile ich mit, dass ich heute nochmals mit unserer Hausbank Rücksprache gehalten habe und erfuhr, dass Mastercard bereits am 5.3. einen Brief an uns geschickt hatte mit der Mitteilung der Rückbelastung der Flugkosten auf ein Konto unserer Bank. 8 Wochen müssen wir uns nun noch gedulden mit der Gutschrift. Leider hat uns dieses Schreiben nie erreicht, jedoch heute eine Kopie der Bank. Ich möchte auch noch betonen, dass unsere Bank auf unseren
      Chargebackantrag umgehend und hilfsbereit reagiert hat.

  39. So, Wow Air stellt auch den Flugverkehr nach Island ein. Wir haben für Ende August Flüge per Visa Card über comdirect gebucht. Es gab bisher keine Mail oder Info, wie das nun weiter abläuft. Ich hab jetzt dem Umsatz reklamiert u. Storno angekreuzt und die Buchungsdaten an die Bank übermittelt mit einer Erklärung über den Grund. Hat jemand positive Erfahrungen in so einem Fall mit comdirect?

  40. Hallo Herr Urbach!
    Meine Bank ( Santander ) hat mein Chargeback abgelehnt. Begründung: Ich habe meine Kreditkartendaten an den Reisevermittler übermittelt.“ Kommt es dabei zu Leistungsstörungen, Nichtzahlungen, Fehlbuchungen und/oder nachträglichen Barzahlungen, kann die Kreditkarten ausgebende Bank keine Haftung übernehmen. Die Angelegenheit kann ausschließlich bilateral zwischen den Vertragsparteien abschließend geklärt werden“.
    Ich habe am 28.12.18 einen Flug für September 2019 über Check24 gebucht

    1. Interessantes Argument der Commerzbank. Habe auch über CHeck24 gebucht, Flüge im August 19, LBB-Amazon Kreditkarte, mal sehen was da noch auf mich zu kommt. Wäre gut, dazu auf dem laufenden zu bleiben und sich ggf mal auszutauschen.

      1. Heute kam von der LBB dia Antwort auf meine zig Mails…Rückbuchung unter Vorbehalt – ich glaube jetzt muss ich 30 Tage Füsse still halten, dann ist es wieder meins…..

    2. Die Reisevermittler widersprechen eigenlich immer dem Chargeback. Die Banken der Kunden reagieren da unterschiedlich drauf. Offenbar schlägt sich Ihre Bank auf die Seite des Reisevermittlers. Vielleicht versuchen Sie es noch einmal an einer anderen Stelle in Ihrer Bank – oder eine Etage höher.

  41. Ich habe unsere Flüge im Juli 2018 für Juni 2019 über Opodo mit meiner Sparkassen Visa bezahlt. Direkt nach der Insolvenz von Germania reklamierte ich die Zahlung bei der Pluscard GmbH, der Kartenbetreiberin, im Rahmen des Chargeback-Verfahrens. Hierzu reichte ich die Buchungsbestätigung und die konkreten Reisedaten ein. Ein Schreiben des Insolvenzverwalters oder eine Bestätigung der Forderungsanmeldung ihm gegenüber waren für das Chargebsck nicht notwendig. Am 20.03.2019 erfolgte zu unserer Freude die Rückbuchung des Kaufpreises auf meine Visa.

    Diese aktuelle Insolvenz von Germania zeigt gerade ziemlich deutlich, auf welche Banken man sich im Ernstfall verlassen kann. Was nützen teure Gold- und Platinkreditkarten, wenn die kontoführenden Banken absurde Hürden installieren, um berechtigte Reklamationen zu umgehen.

    Diesbezüglich kann man die Sparkassen und die DKB nur positiv erwähnen. Die Kunden von Commerzbank & Co. werden sicherlich die logischen Schlüsse ziehen!

    1. Ich kann die DKB auch nur positiv hervorheben.In meinen Fall allerdings die kürzlich insolvent gegangene WOWair, gebucht über den Vermittler Travel2be . Cashback Formular ausgefüllt, alle Unterlagen mitgeschickt und ein paar Tage später gab es eine Rückbuchung. Unkompliziert und schnell.

  42. Wie kann ich denn noch bei Fly Germania eine Bestätigung bekommen, die besagt, dass ich das Geld zurückfordern möchte? Das Unternehmen gibt es ja nicht mehr, da kann ich ja niemanden mehr kontaktieren.

  43. Ich habe über die Sparkasse das ChargeBack Verfahren bei MasterCard eingeleitet und heute wurde das Geld für die bei opodo.de gebuchten Germania Flüge zurück überwiesen!
    Bin gespannt was jetzt von opodo.de kommt?!

  44. Sollte dann doch damit klappen. Hoffe ich….

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Germania.

    Alle Germania-Flüge sind mit sofortiger Wirkung gestrichen. Die Stornierungen werden per Email innerhalb der Woche verschickt.

  45. So, nun ist es raus. Keine Investoren, kein Geld aber die Banken werden immer noch sagen, dass wir uns an den Insolvenzverwalter wenden müssen. Was ich nicht verstehe ist, dass einige Banken das Chargeback durchführen und andere nicht.

    Ich bin bei der Postbank und obwohl es eindeutig in den Visa Rules steht, weigert sich die Postbank hartnäckig.

    https://www.flygermania.com/de-de/unternehmen/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/keine-investorenloesung-fuer-germania/

    1. Hallo Sylvia, bei uns macht die Postbank auch Theater, es wurden Unterlagen angefordert, die bereits vorlagen etc. Mein drittes Schreiben, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass ich im Zweifelsfall das Beschwerdemanagement von Visa einschalten werde, wurde nun sehr knapp von einer anderen Mitarbeiterin beantwortet:“Wir werden versuchen, die von Ihnen reklamierten Beträge über die Fluggesellschaft „Germania“ zurückzufordern.“ Ich möge mich gedulden, der Prozess könne bis zu 10 Wochen dauern. Natürlich kam zeitgleich die Eröffnung des offiziellen Insolvenzverfahrens… wie realistisch das Chargeback nun ist, steht wohl in den Sternen. Ich werde mich jetzt jedenfalls an Visa wenden, sollte die Postbank mir demnächst erklären, es sei nun leider alles zu spät… meine Reklamation liegt der Postbank seit dem 05.02. vor.

      1. Hallo Andrea, dieses Schreiben der Postbank haben wir nach dem x-ten Anlauf nun auch erhalten.Hartnäckig haben wir in jedem Brief darauf hingewiesen, dass wir keine Ruhe geben werden und immer wieder auf die VISA rules verwiesen.
        Der Tipp mit der Beschwerde bei VISA ist gut. Danke dafür.
        Trotzdem ist mir immer noch unklar, warum hier jede Bank ganz nach Gusto handelt.Einen Wechsel der Bank ziehen wir ebenfalls in Erwägung.

        1. Moin zusammen,
          wir haben ebenfalls über die Postbank VISA bezahlt. Da ich bzw. wir auch nur ablehnende Post erhalten haben, habe ich den Fall an einen Rechtsanwalt weitergegeben (da Rechtsschutzversicherung vorhanden). Unser Verfahrensstand ist allerdings der Gleiche „Wir werden versuchen, die von Ihnen reklamierten Beträge über die Fluggesellschaft „Germania“ zurückzufordern.“ Ich möge mich gedulden, der Prozess könne bis zu 10 Wochen dauern“. bin gespannt wie es ausgeht. Ich werde berichten wenn ich was höhre.

          1. Zeichen und Wunder – ich hatte nach den zehn Wochen meiner ursprüngliche Reklamation eine Frist gesetzt, wann ich das Visa Beschwerdemanagement einschalte. Darauf prompt telefonische Reaktion der PB, die Frist von zehn Wochen laufe ab dem Datum, an dem sie mir mitgeteilt haben, dass sie „jetzt versuchen, den reklamierten Betrag zurückzuholen.“ Hab mir den „neuen“ Termin auf Wiedervorlage gesetzt und siehe da: sogar drei Tage vor Fristablauf sehe ich jetzt die Rückbuchung in meinem Konto. Also: hartnäckig bleiben, nicht aufgeben! Wir haben übrigens nie vom Insolvenzverwalter eine Aufforderung bekommen, unseren Schaden bei ihm anzumelden.

          1. Hallo,
            tatsächlich Zeichen und Wunder auch bei „unserer“ Postbank. Das Geld wurde endlich erstattet. Hartnäckigkeit scheint eben doch zu helfen. Trotzdem glaube ich, die Banken verkaufen uns zunächst einmal für dumm.
            Danke an Finanztip für die Hilfe und diese Forum.

  46. Hallo,haben auch mit der Kreditkarte von Mastercard/Commerzbank die Germania Tickets für März‘ 19 und Sommer ’19 bezahlt.Als die Summe dann vom Konto ,3 Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz in den Medien,abgebucht war,habe ich ohne irgendein Chargeback Antrag bei meiner Sparkasse die gesamte Summe zurück buchen lassen.Worauf sich dann die Kreditbank der Commerzbank schriftlich anfragte, warum die Rückbuchung statt fand.Das Geld war wieder auf dem Konto und ich musste der Bank schriftlich Erklären , weshalb die Rückbuchung.Faxte die Antwort : Bekanntmachung der Insolvenz und das ich keine Leistung erhalten werde.Erneute Antwort der Bank :wird weiter geleitet an die Rechtsabteilung.Vorgestern dann die gleiche Email , wie bei Katja R. vorletzter Kommentar,…….da ihr Flug Datum nach dem 14.April liegt und wir sollen uns an den Insolvenzverwalter wenden ???? die Frage ist jetzt ,was kann jetzt noch passieren? Inkasso? oder wie soll man jetzt noch reagieren ? Vielen Dank im voraus Annette

    1. Der Insolvenzverwalter müsste Ihnen bestätigen, dass der Flug nicht stattfindet. Dann können Sie sich wieder an die Bank wenden. Das Chargeback hat übrigens Zeit, aber Sie können es nur einmal auslösen, weshalb die Banken oft etwas abweisend sind, wenn nicht alle Unterlagen vorliegen.

      1. Hallo Herr Urbach,
        erst einmal danke für Ihre unermüdliche Beantwortung diverser Fragen – diese Seite ist tatsächlich die einzige, auf der Verbrauchern geholfen wird!
        Wir sind Ing DiBa-Kunden und haben mit der VISA bei Wow Air Flüge für die ganze Familie nach New York im Oktober gebucht.
        Die Ing DiBa will das Chargeback-Verfahren nur auslösen, wenn wir eine schriftliche Ablehnung unser Ansprüche durch WOW bzw. den Insolvenzverwalter nachweisen können. Der Insolvenzverwalter wiederum schickt nur eine standartisierte Anwort raus: „your claim has been filed“ (ansonsten stellt er sich tot). Diese Antwort reichet der Ing DiBa aber nicht.
        Was können wir jetzt noch tun?
        Vielleicht haben Sie ja einen Rat.
        Beste Grüße
        Julia

        1. Hallo Julia,
          ich würde einen neuen Versuch bei der ING machen. Meines Erachtens liegen die falsch. Es geht nicht um die Frage, ob die Wow Air oder der Insolvenzverwalter grundsätzlich einen Anspruch von Ihnen akzeptiert.
          Es geht um den Käuferschutz, den Ihre Kreditkarte gewährt. Und dabei geht es darum, wer im Konfliktfall das Geld hat – und wer ihm hinterherlaufen muss.

          Die Visa-Regeln sind da eindeutig, dass die Insolvenz einer Fluglinie ein Chargeback-Grund ist. Hier die entsprechende Passage in den Bedingungen in den Visa Rules:
          https://usa.visa.com/dam/VCOM/download/about-visa/visa-rules-public.pdf

          Leider auf Englisch – ab Seite 688. „The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services.“

          zu deutsch:
          „Der Karteninhaber hat an der Transaktion teilgenommen, aber der Karteninhaber oder eine berechtigte Person hat die Ware oder Dienstleistung nicht erhalten, weil der Händler oder Prepaid-Partner nicht bereit oder nicht in der Lage war, die Ware oder Dienstleistung zu erbringen.“

          Vom Insovenzverwalter werden Sie nur einen Bruchteil Ihres Geldes bekommen – und das erst in ferner Zukunft. Suchen Sie sich einen Beleg, aus dem hervorgeht, dass der Flug nicht stattfand. Und reichen Sie das ein.

          Es könnte schon helfen, einen anderen Bankberater zu fragen. Und vielleicht fragen Sie mal Ihre Bank, auf welcher Seite sie eigentlich steht.

          Mit besten Grüßen
          Matthias

          1. Hallo Julia,

            hier noch eine kleine Anleitung:
            Teilen Sie der ING mit, dass für ein Chargeback- Verfahren nach den Regeln des Kreditkartenunternehmens nicht erforderlich ist, dass der Insolvenzverwalter ablehnt. Es reicht aus, dass sich der Fluggast an den Insolvenzverwalter gewendet hat.

            Wenn ein Verbraucher eine Leistung mit seiner Kreditkarte bezahlt hat und der Händler wird aufgrund einer Insolvenz die Leistung nicht mehr erbringen, gelten folgende Voraussetzungen für die Einreichung einer Reklamation:

            – Beschreibung, welche Leistungen gebucht wurden mit Nachweisen (z. B. Flugtickets)
            – Schriftlicher Klärungsversuch zwischen Kunde und Händler bzw. Insolvenzverwalter (Insolvenzverwalter steht dann stellvertretend für den Händler) Bei Insolvenzen ist der Kontaktversuch mit dem Insolvenzverwalter also Voraussetzung für einen Chargeback.
            – Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird (z. B. Stornobestätigung) – bei Insolvenzen und Einstellung des Flugbetriebs ist das klar.

            Wenn diese Unterlagen vorliegen bzw. diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die ING ein Chargeback-Verfahren durchführen.

            Sie können diesen Link hier mitschicken, unter dem die Airline die Einstellung ihres Flugbetriebes beschreibt. Und selbst auf die Möglichkeit des Chargeback hinweist:
            https://www.icetra.is/about/press-room/news/end-of-operation-of-wow-air

            „End of Operation of WOW AIR

            28.3.2019

            WOW AIR has ceased operation. All WOW AIR flights have been cancelled.

            What are my rights?

            Passengers whose ticket was paid with a credit card are advised to contact their credit card company to check whether a refund of the ticket cost will be issued.“

            Mit besten Grüßen

  47. Hallo Benedikt, danke, das klingt logisch.. d. h. für uns tatsächlich erstmal abwarten, oder? Wobei die Bank ja dadurch nicht aus der Verpflichtung sein dürfte.

  48. Sehr geehrter Herr Urbach, vielen Dank für diesen sehr informativen und hilfreichen Artikel. Wir haben Germania-Flüge für September 2019 mit der TUI-Card (Visa) der Commerzbank gebucht. Auf die Bitte um Erstattung erhielten wir heute folgende Antwort der Bank:

    „Eine Bearbeitung Ihrer Reklamation ist aktuell nicht möglich, da Ihr Flugdatum nach dem 14. April 2019 liegt. Bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter, um Ihre
    Ansprüche anzumelden. Weitere Informationen bezüglich des Wechsels der vorläufigen Insolvenz in den Flugbetrieb oder die Insolvenz werden vom Insolvenzverwalter
    im April bekanntgegeben.“

    Damit können wir so gar nichts anfangen.Was hat es mit dem 14. April auf sich? Denken Sie, es macht Sinn, die Bank noch einmal mit dem Hinweis auf die seitens der von VISA Ihnen gegenüber getätigten Aussagen anzuschreiben? So, wie wir Ihren Bericht verstanden haben, hat VISA doch die Bereitschaft zum Chargeback bestätigt?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Katja

    1. Auf der Webseite von Germania unter „Fragen und Antworten“ steht, dass „nach derzeitigem „Stand“ bis zum 15.04. keine Flüge statt finden. Ob und in welchem Umfang ein Flugbetrieb danach wieder aufgenommen wird, ist gerade Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Insolvenzverwalter und Kaufinteressenten. Mehr dringt darüber aber derzeit nicht an die Öffentlichkeit. Ich gehe davon aus, dass sich so das Datum „14. April“ erklärt, sprich: Theoretisch wäre ja denkbar dass danach gebuchte Flüge statt finden -> ergo, derzeit keine Erstattung.

    2. hallo herr urbach, habe heute von der lbb antwort auf mein einschreiben vom 07.03. bez des chargeback erhalten. sie verweist auf die germania bzw auf den insolvenzverwalter mit meinen ansprüchen. glauben sie, daß ich die ansprüche mit anwaltlicher unterstützung eher einfordern kann? welcher fachanwalt sollte es sein?
      mit freundlichen grüßen
      bernd

      1. Da haben wir leider keine Empfehlung. Tut mir leid.

        Ein Fachanwalt für Reiserechtkäme wohl in Betracht.

    3. Es müsste unseres Erachtens (kein offizieller rechtlicher Rat) genügen, dass der Insolvenzverwalter bestätigt, dass der Flug nicht geht. Oder Sie warten bis nach dem 14. April, weisen nach, dass der Flug nicht ging (sie müssten ja eine Stornierung bekommen haben) – und versuchens dann noch mal.

    1. Ja, ich habe von Advanzia am 01. März das Geld per Chageback für die Flüge erhalten, die im Mai stattfinden sollten.

  49. Ich habe heute das Schreiben meiner Bank ( Volksbank)erhalten und es wurde eine Rückbelastung veranlasst.Es wird jetzt nur 8 Wochen abgewartet, da Händler diese Zeit hätte um Widerspruch einzulegen
    Danke für die Infos hier, habe wieder Hoffnung!
    Petra Steinfeld

  50. Guten Tag Hr.Urbach,
    wir haben bei der Mastercard am 11.Feb.ein Chargeback für unsere direkt bei Germania gebuchten Flüge beantragt.Telefonische Antwort am 6.2(BayernCardservice)“Chargeback istkein Problem!“
    Bisher keine schriftliche Rückmeldung auf unseren Antrag erhalten.
    Heute die telefonische Antwort auf unsere Nachfrage:
    “Die Visa und Mastercard-Regularien“ haben sich am 22.Feb.geändert.Ein Chargeback kann erst ab Juli beantragt werden,da es ja sein kann das unsere Flüge doch noch stattfinden.“
    Müssen wir das so hinnehmen?
    Von Germania habe ich leider bisher keine Stonierungsbestätigung erhalte.

    Vielen Dank für ihre Hilfe
    Fam.L.

  51. Sehr geehrter Herr Urbach,
    in ihrem Bericht schreiben Sie
    [..Anfang März bestätigten uns beide großen Kreditkartenfirmen, also Mastercard und Visa, dass deren Kreditkartenkunden das Geld für ausgefallene Flüge der Pleite-Fluglinie Germania mit dem Chargeback-Verfahren zurückerhalten können. Für Flüge, die nicht stattgefunden hätten, seien die Rückzahlungen ohnehin schon klar gewesen. Auch für künftige Flüge können das Chargeback jetzt angewendet werden…]
    gibt es hierzu ein offizielles schreiben von Visa bzw. kann ich beim Einreichen des Chargeback Verfahrens bei der Bank auf diesen Bericht von ihnen verweisen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias

    1. Diese Aussage machten die beiden Kreditkartenunternehmen gegenüber unserem Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können sich auf uns berufen.

  52. Hallo Steffen, das ist prima, Glückwunsch für Sie! Frage: Könnten Sie die Antwort der Sparkasse Dresden hier posten (ohne persönliche Daten natürlich), damit man darauf als Präzedenz verweisen kann? Wäre klasse und würde der community sehr helfen.
    Danke und LG
    Hajo S

  53. Hallo, ich habe Flugtickets über einen Reisevermittler(App) übers Internet mit PayPal gezahlt. Nach langem hin und her hat mir jetzt PayPal die Kosten erstattet.
    Nun habe ich gelesen, dass die Reisevermittler das nicht auf sich sitzen lassen und das Geld durch andere Wege zurück fordern.
    Stimmt das und würden die Vermittler damit durchkommen?
    Danke im voraus und Freundliche Grüße

  54. Ich habe auch über Opodo Tickets für April und Juli 2019 im Wert von 1500 Euro gebucht. Habe natürlich gleich am 05.02.19 das chargeback veranlasst über ING VISA mit Buchungsbestätigung und Stornierung Die Bank macht dermaßen Probleme, obwohl ich mehrmals die Unterlagen hochgeladen habe und per Einschreiben alles zugeschickt habe. Hier das Schreiben von ING. Die Umsätze wurden in der Tat vom Vermittler Opodo belastet. Es handelt sich jeweils nur um eine Flugbuchung und keine Pauschalreise. Die Leistung haben Sie deshalb letztlich bei Germania direkt gekauft. ( wollen die mich verarschen?) und deshalb gelten hier die gleichen Voraussetzungen für das Chargeback-Verfahren: dann der Standardtext wann sie erst was machen können, entweder a. Das Flugdatum ist verstrichen oder Insolvenzverwalter hat eine Erstattung abgelehnt. Dann noch der Satz ich hätte gar keinen Nachweis über die Stonierung von Opodo zur Verfügung gestellt! Kopfschütteln! Hat hier auch jemand dermaßen solche Probleme mit der ING? Wie kann man Sie wehren gegen solches Kundenunfreundliches Verhalten?

    1. Es gibt viele bei der ING
      mit diesen oder ähnlichen Problemen (Chargeback).
      Eine Lösung habe ich noch nicht gefunden.

      1. Ich habe bei der ING DiBa auch das Chargeback über deren ChargeBack-Formular angefordert. Meine Forderung wurde auch abgelehnt und entweder verstehe ich nicht das ChargeBack über VISA oder die DiBa nicht.
        Ich habe auch über Opodo gebucht und beim ChargeBack Antrag meine Opodo Abbuchung angegeben. Ich habe des weiteren meine Stornierung durch Germania als auch die Weigerung von Opodo die Kosten zu erstatten beigefügt.

        @Herrn Matthias Urbach:
        Habe ich es richtig verstanden, dass die VISA mir über das ChargeBack letztendlich die Kosten erstattet und nicht die Bank das Geld für mich von Opodo oder Germania „zurückholen“soll?

        Die DiBa lehnt den Antrag nämlich ab, weil ich mich weiterhin an Opodo wenden solle und die Kosten nicht erstatten könne weil:
        „…erstatten können wir den Umsatz aber nicht. Und ihn leider auch nicht über die Visa für sie klären. Denn in diesem fall gibt es Unstimmigkeiten mit dem Händler…. generell gelten Zahlungen mit der Kreditkarte dem Händler gegenüber als garantiert. Wird per Kreditkarte ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen fungieren wir als Zahlungsvermittler und sind nicht selbst Vertragspartner. Auf die Erfüllung des Vertrages haben wir deshalb keinen Einfluss,…er“

        Die DiBa schient also zu meinen, dass ich mein Geld von Opodo erstattet haben möchte und nicht durch die Visa und scheint gar nicht zu wissen, was ein Chargeback über Visa ist (oder ich versteh es nicht)…

        Haben sie einen Tipp wie ich die die DiBa verständlich machen kann, was ich eigentlich möchte – mehrere Telefonate haben kein Erfolg gehabt?

    2. Wenn ich Sie richtig verstehe, müssen Sie sich von Opodo das Geld zurückholen. Immer von dem, an den Sie überwiesen haben.

      1. Hallo,

        das hat Opodo bereits abgelehnt und die DiBa führt kein Chargeback bei Opodo durch, weil „…generell gelten Zahlungen mit der Kreditkarte dem Händler gegenüber als garantiert…“.

        Das scheint der entscheidende Unterschied zu sein (neben der Zahlungsart Kreditkarte). Hat man seine Flüge über einen Vermittler (z.B. Opodo) gebucht, bekommt man nix und wenn man direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, sehr wohl (zumindest handhabt die DiBa das so).

        Danke und Gruß

        1. Hallo Steffen2,

          also wir haben unsere Flüge per Visa (Sparkasse) an Opodo gezahlt und das Geld per Chargeback zurückerhalten. Ich denke, dass der Punkt beim Chargeback ist, dass die Leistung nicht erbracht wird / wurde.

  55. Heute ist die rückbuchen über chargeback auf meinem Konto. Meine Ansprechpartner waren Sparkasse Dresden und VIsa. Juhu und Danke

  56. Guten Tag, Herr Urbach ich habe mir und meine Familie die Flüge über den Online Reisevermittler Opodo gebucht und anschließend mit der Barclay New Visa Card bezahlt.
    Ich habe mich bereits mit Barclay in Verbindung gesetzt und einen Reklamationsformular ausgefüllt, verschickt. Da meine Kreditkarte nicht über meine Hausbank läuft müsste ich so vorgehen. Ich habe alle Tickets und eine Stornierung seitens Opodo noch, habe sie der Barclay aber noch nicht vorgelegt. Es wurde auch nichts anderes wie der Formular ja verlangt.

  57. Guten Abend,
    bei mir sieht es aktuell so aus: Im Dezember über Expedia gebucht, während des Bezahlvorganges (DKB Visa) wurde ich auf INVOLATUS umgeleitet.
    Dann habe ich im Februar bei der DKB das Chargeback-Verfahren angefragt, mit den entsprechenden Verweisen auf die Internetseiten von Germania, Expedia und Involatus haben die das schnell bearbeitet und Mitte Februar zurückgebucht.
    Letzte Woche habe ich per Email eine Mahnung (!) von INVOLATUS bekommen, was mich schon ziemlich verunsichert hat. Aber nachdem ich hier reingelesen habe, werde ich mich nicht kleinkriegen lassen. Bin mal gespannt, wieweit die gehen. :-\

  58. Sehr geehrter Herr Urbach,

    ich habe über einen Reisevermittler im Dezember Germania-Flüge gebucht und per Sofort-Überweisung bezahlt. Besteht hier ebenfalls die Möglichkeit Chargeback geltend zu machen und falls ja, an wen muss ich mich wenden?

    Bereits vorab vielen Dank für Ihre Antwort!

  59. Sehrgeehrter Herr Urbach,
    ich habe bei check24 gebucht, von INVOLATUS Carrier Consulting Gmbh eine Bestätigung/ E-Ticket
    bekommen und bei der Sparkasse Nbg. wegen der bezahlung über Mastercart (VISA) nachgefragt
    ob über das Chargeback-Verfahren eine Rückvergütung erfolgt. Die Antwort lautet nein, nur bei direkt Buchung bei Germania wäre eine Rückvergütung möglich. Entspricht das den Regeln bzw.
    bei Rückruf mit Bayerncart Service bei Insolvenc keine absicherung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Emilius

    1. Es ist auch eine Rückvergütung möglich, wenn Sie über einen Vermittler gebucht haben. Siehe Artikel oben.

  60. Mein Partner und ich haben unsere Flüge per Sofortüberweisung bezahlt, haben wir in diesem Fall auch Anspruch auf Erstattung?

  61. Die LBB mit ADAC und amazon VISA Karte weist alle Kunden bislang ab, s. die bisherigen Beiträge. Wo könnte man da den Hebel ansetzen?

    1. das stimmt so nicht ganz. WIr wurden auf die Durchführung der Flüge verwiesen, soll heißen abwarten, ob die Flüge im August auch stattfinden. Die Bank spielt hier auf Zeit, denke ich

  62. Sehr geehrter Herr Urbach und sehr geehrte Betroffene der Justiz,

    Das hier ist die einzige Seite, wo ich ein funken Hoffnung habe, das mir/uns geholfen wird.
    Ich gehöre auch zu den Germania „Glücklichen“ und habe auch direkt bei Germania Flüge gebucht. Mitte Dez. 2018 gebucht, für Juli 2019. Knapp 3000,-€. Also es ist weder eine Pauschalreise noch über ein Reisebüro. Nur Hin- und Rückflug.
    Bezahlt habe ich per Barclaycard (Mastercard.)

    Als ich im Februar mit Barclay telefoniert hatte, wurde mir nur das mit dem Gläubiger/Insolvenzverwalter erzählt und bei Nachfrage, ich keine andere Möglichkeit hätte, mein Geld zurückzuerlangen. Das Geld währe ja schon weg.

    Habe auch Germania schon angeschrieben und per eMail die Bestätigung erhalten, das die Flüge nicht stattfinden.

    Meine Frage:
    Wer hat auch mit Barclaycard bezahlt und einen Chargeback beantragt.
    Ich kann leider kein Formular oder ähnliches finden, weder auf der Barclaycard Seite noch beim Online Banking, noch wo anders…
    Irgendwo mein ich noch gelesen zu haben, das laut AGB ect. Barclaycard kein Chargeback anbietet oder möglich ist.

    Bitte beschreibt wie Vorgegangen wurde.

    Danke für eure Aufmerksamkeit und sorry für den langen Text.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Akyüz

    1. Hallo, ich habe im Mai 2018 Flüge für Ostern 2019 mit Visa über Barclaycard gebucht und per Mail Chargeback angefragt. Daraufhin wurde mit eine Reklamation nahegelegt. Diese per Brief versendet und innerhalb von 5 Tagen Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto erhalten.

      VG
      Ralph

    2. Wenden Sie sich am besten erneut an Barclaycard. Die müssen ein Formular vorhalten und die Germania-Insolvenz ist ein klassischer Chargeback-Fall.

  63. Sehr geehrter Herr Urbach,

    Ich werde mich freuen auf einen Antwort von Ihnen. Ich habe am 24. Januar 2019 einen Reise nach Irak für 11.7.2019 und Ruckflug 2.8.2019 direkt bei Germania dgebucht und mit goldene Kreditkarte von der ADAC bezahlt aber dann habe ich wie alle anderen am 5. Februar 2019 erfahren dass der Fluggesellschaft Germania sich Insolvenz gemeldet hat . Danach habe ich Schriftlich am 21.02.2019 eine Reklamation Wegen Chargeback Reason Code 30: Services not provided- die Rücküberweisung gefördert.

    ===============================

    Antwort von Landesbank Berlin

    Ich soll das beim Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen Das Der Bank eine Lastschrifteinzugsverfahren nicht widerrufen kann Damit ich die Frist nicht verpasse vielleicht haben Sie eine Idee was ich jetzt machen muss .
    Mit freundlichen Grüßen
    Issam Abdullah

    1. Die Antwort habe ich im Februar auch bekommen, mittlerweile wissen die besser Bescheid. Einfach noch einmal anrufen, dann sollte es klappen.

  64. Hallo guten Tag Herr Urbach,
    zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Informationen. Auch ich bin Germania geschädigt. Ich habe am 3.9.18 2 Flüge für den 29.3.19 mit Visa/ Santander gebucht und bezahlt. Habe mich auch schon eine Reklation bei Santanderbank schriftlich eingereicht, – dass das Chargeback heißt weiß ich erst seit heute, mir geht es um Fristen, Ist ein Chargeback auch hier noch möglich, Vielen Dank für Ihre Antwort . Anna V

    1. Hallo Anna,
      Ich habe auch mit Santander/Visa Karten bei Germania direkt Tickets gebucht und bezahlt.
      Jezt möchte ich auch eine Reklmation/Chargeback einreichen.

      Hast du einen Muster oder Template für die Reklamation?
      Hast du Erfolg gehabt?

      Srik

  65. Hallo Herr Urbach,

    das Chargebackverfahren bei Advanzia bezüglich meiner im Sommer geplanten Germaniaflüge hat geklappt. Der Betrag mit meiner Mastercard bezahlten Flüge wurde mir wieder gutgeschrieben. Was kann man machen, falls es noch mal abgebucht wird oder ein Schreiben vom Inkasso kommt?
    Folgende Mitteilung wurde mir gesendet:

    Sehr geehrter Herr …,

    wir haben Ihre Mastercard Gold Reklamation bearbeitet.
    Die Rückbelastungen an die Händlerbank haben wir veranlasst und Ihrem Kartenkonto die Gutschriften erteilt.
    Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung der monierten Beträge zu bestehen.
    Sollte es sich bei den Beträgen allerdings um Fehlbuchungen handeln, so bleiben die Gutschriften selbstverständlich bestehen.

      1. Hallo Urbach,

        ich bedanke mich für Ihre schnelle Rückmeldung. In dem Artikel geht es hauptsächlich um Reisevermittler. Ich habe die Flugtickets direkt bei Germania bestellt. Die Flüge sollten im Mai stattfinden und es ist noch ungewiss, ob Germania bis dahin einen Investor findet. Gibt es ein Musterschreiben (Beweißlastumkehr) für so einen Fall?

        1. Leider nein. Aber inzwischen ist klar, dass die Flüge nicht mehr stattfinden. Machen Sie sich auf keine Sorgen, Sie können noch immer das Geld zurückfordern. Halten Sie sich einfach an die Anleitung im Text oben.

  66. Hallo Herr Urbach!
    Wir haben für diesen Sommer eine Pauschalreise nach Kreta über FTI gebucht, Germania ist bzw. war die beauftragte Fluggesellschaft.
    Jetzt soll der Rückflug, nicht statt wie gebucht zurück nach Berlin, sondern nach Hannover gehen. Und es soll, statt ursprünglich abends, schon früh los gehen. Das würde uns einen halben bezahlten Urlaubstag kosten.
    Welche Rechte haben wir da bzw. was ist da zumutbar oder eben auch nicht?
    Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße,

    Andreas K.

  67. Hallo Herr Urbach,
    ich habe von der comdirect folgende Antwort bekommen: Sie können als Gläubiger des Unternehmens Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Sie werden nach der Verfahrenseröffnung dazu vom Insolvenzverwalter angeschrieben und umfassend über die Forderungsanmeldung informiert. Erst wenn der Forderungsausgleich vom Insolvenzverwalter abgelehnt wird, können Sie Ihre Reklamation über uns einreichen.

    Ich sehe hier die Erfolgschancen gleich null per Chargeback-Verfahren zurück zu bekommen. Sehen Sie das auch so?

    Vielen Dank und beste Grüße

    1. Lieber Frank,

      ohne Ihnen hier einen juristischen Rat geben zu können: ich würde mich noch mal an eine andere Stelle bei der Comdirekt wenden. Auf den Insolvenzverwalter zu verweisen ist schon sehr frech. Schließlich ist das Ihre Bank. Fragen Sie Ihren Kundenberater doch mal, wessen Interessen er vertritt. Und verweisen Sie auf das Verhalten anderer Banken. Und auf die Visa/Mastercard-Regeln.

      Mit besten Grüßen
      Matthias Urbach

  68. Hallo Herr Urbach, ich habe Flüge für den Februar online bei Germania gebucht und via VisaCard bezahlt. Umgehend nach der Mitteilung der Insolvenz habe ich bei der Postbank eine Reklamation und Bitte um Chargeback eingereicht. Nun stellt sich die Postbank quer, es gäbe keine Absprache mit Germania, Insolvenz sei nicht versichert. Was mich extrem wundert, denn: im September letzten Jahres war mir das leider mit der Schweizer Skywork passiert – da hat die Postbank das alles relativ zügig und unkompliziert bearbeitet. Andere Banken informieren ihre Kund*innen sogar offensiv über das Chargeback-Verfahren. Gibt es da unterschiedliche Regelungen der Banken und der Visa Rules?
    Freue mich auf Ihre Einschätzung

    1. Das ist allein eine Entscheidung Ihrer Bank. Haben Sie es schon mal über eine andere Filiale oder über die Hotline der Postbank probiert?

      1. Die Postbank spielt auf Zeit: sämtliche Unterlagen (Stornierungsmitteilung der Germania, Schreiben an den Insolvenzverwalter, worauf wir nur eine e-mail mit den FAQ erhielten, die die Kanzlei veröffentlicht hat) lagen der Postbank vor – Reaktion jetzt: gefordert wird eine „definitive Ablehnung der Erstattung des Insolvenzverwalters“ sowie eine Stornierungsbestätigung (die der Postbank bereits 2x per Einschreiben, 1 x per mail zugegangen ist). Der alleinige Nachweis eines Erstattungsversuches beim Insolvenzverwalter sei nicht mehr ausreichend – im ersten Schreiben derselben Mitarbeiterin hieß es, wenn der Insolvenzverwalter binnen 10 Tagen nicht auf das Erstattungsgesuch reagiere, könne die Bank eine Erstattung versuchen. O-Ton der Postbank jetzt: „Kunden, die ihre Reise mit der Kreditkarte bezahlt haben, können grundsätzlich keine Erstattungsansprüche gegen die Postbank geltend machen.“ Von dem Geld für die Tickets kann ich mich sicher verabschieden. Von der Postbank wohl auch. Eine solche Kommunikationsstrategie möchte ich mir als jahrelange Kundin eigentlich nicht bieten lassen.

  69. Sehr geehrter Herr Urbach,
    ich habe Flugtickets direkt über die Germania-Website gekauft und diese dann per Kreditkarte bezahlt. Um ein Chargeback-Verfahren auszulösen, wende ich mich an Visa oder Barclaycard? An die Airline selbst, habe ich bereits geschrieben. Diese konnten mir noch nicht sagen, ob der Flug im Juni stattfinden wird.
    Vielen Dank und beste Grüße

  70. Hallo Herr Urbach,

    Ich habe für den August zwei Flüge (Hin- und Rückflug zusammen) bei einem Reisevermittler (Kiwi) gekauft und der Rückflug war leider mit Germania. Nun hat Paypal den Käuferschutz-Antrag zu meinen Gunsten entschieden und ich habe mein Geld zurückbekommen, obwohl der Verkäufer meinte, dass sie nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet sind.

    Jetzt habe ich natürlich Bedenken einen neuen Flug zu buchen, weil die ja dennoch das Geld zurückfordern könnten…

    Vielen Dank im Voraus.

    Beste Grüße!

    1. Ob Sie oder der Flugvermittler das Insolvenzrisiko tragen muss, ist rechtlich eine offene Frage. Es kommt regelmäßig vor, dass Flugvermittler dann das Geld von ihren Kunden erneut verlangen. Wir wissen auch von Inkassodrohungen.

      Das heißt aber nicht, dass Sie im Unrecht wären. Es kann sich lohnen, dagegenzuhalten. Denn auch der Reisevermittler muss seinen Anspruch ja begründen. In diesem Artikel haben wir ein Musterschreiben formuliert, falls sie mit einer Inkassoforderung konfrontiert werden.
      https://www.finanztip.de/blog/air-berlin-rueckbuchung-klappt-dann-droht-der-reisevermittler/

  71. beim Chargeback-Verfahren ist eine Forderung der Banken der Nachweis zum erfolglosem Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter. Das ist schwierig bzw. kaum zu erreichen. Ich habe mal auf der Seite des Insolvenzverwalters https://www.hww.eu/ nachgesehen und dort findet sich eine Seite mit Hinweisen zur Germania-Insolvenz: https://bit.ly/2IpQRAt
    Das könnte man als Nachweis zum erfolglosem Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter ansehen; da findet man nämlich unter Punkt 10 den Satz: Eine rechtsverbindliche Auskunft ist leider derzeit nicht möglich. Daher schreibe ich meiner Bank dies hier: Ich füge die Bekanntmachung von Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bei. Danach ist eine rechtsverbindliche Auskunft derzeit durch den Insolvenzverwalter nicht möglich.
    Frage an Herrn Urbach: Gibt es Präzedenzfälle aus der Air Berlin Pleite, auf die man sich beziehen kann? Am besten wäre natürlich ein Urteil o.ä.
    Wie beurteilen Sie die rechtlichen Aussichten, wenn die Bank kein Chargeback vornimmt? Hat eine Klage gegen die Bank Aussicht auf Erfolg?
    Vielen Dank für ihre Unterstützung.
    Freundliche Grüße
    Hajo S.
    PS: Finanztip ist eine prima Seite! „Da werden Sie wirklich geholfen!“ 😉

    1. Lieber Herr Schmüser,
      Urteile gegen Banken kenne ich leider keine.
      Bei der Air Berlin-Pleite haben sich die Banken sehr unterschiedlich verhalten. Nach unserer Erfahrung nehmen es viele Banken nicht so eng mit der Chargeback-Forderung einer Konfrontation des Verkäufers/Anbieters, denn es ist ja offenkundig, dass der Flugbetrieb eingestellt ist. Deshalb denke ich, dass ein Hinweis wie Ihrer genügen könnte (und auch sollte). Aber wie gesagt: Die Banken operieren unterschiedlich.

      Beste Grüße!

  72. Hallo Herr Urbach,

    die Sparda-Bank West kennt das Chargeback-Verfahren auch nicht so wirklich und hat kein Formular für den Kunden. Sie bräuchten auf jeden Fall eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass der Flug nicht stattfindet (als ob der mit mir sprechen würde; siehe faq-Liste). Die Sparda-Hotline hat mir empfohlen, meine Ansprüche formlos schriftlich geltend zu machen – immerhin.
    Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Chargeback oder ist das ein Entgegenkommen der Kreditkartenherausgeber bzw. Banken?
    Die Unwissenheit bei den „Fachleuten“ zerstört gerade das wenige verbliebene Vertrauen in die Finanzwelt.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    1. Hallo Thomas, die Sparda Banken haben ein Formular, ich habe es selbst in der Filiale in Erlangen gesehen. Allerdings war erst eine dritte Sachbearbeiterin nötig, um dies Formular zu finden. Bedingung ist: Kann nur in der Filiale mit einem Sachbearbeiter ausgefüllt werden, und man muss eine Bestätigung mitbringen, dass die bezahlte Leistung nicht erbracht wird. Die hat Germania ja bereits gegeben. Also: die Bescheinigung mitbringen und das Formular ausfüllen.
      Gruß Hajo

    1. Das war bei mir im Februar auch so. Jetzt ist das ganz anders, die wissen sofort Bescheid und geben Auskunft, was zu tun ist.

  73. Hallo Hr. Urbach,
    es würde mich auch interessieren, was es mit der Frist von 540 Tagen auf sich hat.
    Wir habeb uns Flug, im Juli 2018 mit der MasterCard gebucht.
    Haben wir über Chargeback die Chance, unsere Zahlung zurück zu bekommen ?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    1. Die haben Sie ganz sicher. Meiner Einschätzung nach ist hier der Termin der Stornierung entscheidend, also der Insolvenz bzw. wann Sie unterrichtet wurden. Von da an sind es bei Mastercard 120 Tage. So lese ich jedenfalls die passende Stelle (Seite 53) in den Mastercard-Chargeback-Regeln:

      „Maximum 120 calendar days after from the expected service date.In all cases, the issuer does not have to wait for the latest expected service date before processingthe chargeback. A chargeback may be processed immediately upon learning the travel serviceswill not be provided to the cardholder (or traveler). The issuer is still obliged to meet all otherapplicable chargeback requirements, such as a request for reimbursement from the bondingauthority or similar scheme.“

      So oder so: Klären Sie das mit Ihrer Bank. Die muss das Chargeback für Sie ausführen.

  74. Hallo! Wenn alles so einfach wäre… Meine Frau war heute morgen bei der Commerzbank. Dort hat man von Chargeback noch nie was gehört… Kommt vielleicht nicht oft genug vor.

  75. Sehr geehrter Herr Urbach,
    ich habe auch für dieses Jahr bei Germania über
    einem Reisebüro für August buchen lassen. Er,
    also der Reisevermittler hat von seinem Konto
    das Geld abbuchen lassen und ich die Summe
    vor Ort bezahlt.
    Meine frage wäre ob der Reisevermitter für mich
    ein Chargeback machen kann\darf?

    1. Lieber Kemal,

      die Frage ist eher, ob nicht Ihr Reisebüro sowieso in der Pflicht ist, Ihnen Ihr Geld zu erstatten.
      Haben Sie nur den Flug gebucht? Oder noch etwas dazu? Und haben Sie das mit einer Rechnung bezahlt? Falls ja, kann es sein, dass es sich um eine Pauschalreise handelt (ganz egal, ob das Resiebüro das so wollte oder nicht). Und dann wäre Ihr Reisebüro in der Pflicht, auf eigene Kosten einen neuen Flug zu besorgen.

      Mehr dazu hier:
      https://www.finanztip.de/blog/neues-pauschalreiserecht-was-aendert-sich-fuer-verbraucher/#ungewollte-pauschalreise

      Beste Grüße!

      1. Hallo Herr Urbach,
        vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Ich habe im Reisebüro nur den Flug gebucht, vor Ort bezahlt. Anschließend hat
        er als Nachweis ein *.pdf Dokument als Rechnung erhalten. Wie kann ich anhand
        der Rechnung sehen, ob es sich um eine Pauschalreise handelt, ist da eine bestimmte
        Kennung mit drauf? Ich werde mal hingehen und die Rechnung anfordern.

        Schöne Grüße

        Kemal

        1. Lieber Kemal,

          wenn Sie allein den Flug bezahlt haben, ist das noch keine Pauschalreise. Und wenn Sie nicht per Paypal oder Kreditkarte gezahlt haben, kommt auch kein Chargeback infrage. Leider.

          Sprechen Sie noch mal mit Ihrem Reisebüro, ob die etwas für Sie tun können.

          Beste Grüße
          Matthias

  76. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe über Seat24 per Sofortüberweisung Germania Tickets gekauft. Gibt es in diesem Fall eine Chance das Geld zurück zu bekommen?

  77. Ich habe mit VISA gebucht. Flug wäre im Juli. Habe die Bank auf o.g. Visa Rules angesprochen. Die Bank sagt, man soll sich beim Insolvenzverwalter melden. Außerdem ist der Flugtermin im Juli abzuwarten. Danach hat man 14 Tage, Zeit den Chargeback einzuleiten. Erfolg aus Sicht der Bank sehr gering. Ein Chargebackverfahren jetzt wurde abgelehnt. Wie ist die Antwort woanders?

    1. ING-DiBa AG hat mir auch genau so geantwortet! „Kein Chargeback für Sie. Wenden Sie sich zuerst an Insolvenzverwalter“. Ich finde das ungerecht!

      1. Ich hatte über Mastercard gebucht und mittlerweile mein Geld zurück über Chargeback, Flüge wären im September gewesen und gebucht hatte ich letzten Oktober. Hartnäckig bleiben!!

  78. M.E. muss nicht mal eine Insolvenz vorliegen. Keine vollständige Leistung = kein Geld.

    Ich habe in völlig anderen Bereichen den Betrag bei der Abbuchung auf der Kreditkarte geblockt. Für den Fall, dass die Zahlung bei Germania erst kürzlich erfolgt ist, geht das schneller. So habe ich die Rechnung eines Hotels geblockt, die in Hinsicht einer ordnungsgemäßen Rechnung“ fehlerhaft war und auch die Rechnung eines großen Mietwagenverleihers, der mir einen Wagen mit nicht vollem Tank übergegen habe, welches ich beim Volltanken vor der Rückgabe bemerkt hatte. Weder Hotel noch Mietwagenverleiher waren einsichtig, dafür aber ohne Rückfragen Mastercard, die mir den Betrag nicht abgebucht haben.

  79. Sehr geehrter Herr Urbach,
    vielen Dank für die Informationen mit der Kreditkarte. Sie sind die Ersten, die dieses endlich mal richtig aufarbeiten. Haben Sie auch Informationen darüber, innerhalb welcher Frist man die Ansprüche geltend machen kann? Hier liest man immer von maximal 540 Tagen.

    1. Bei Visa werden allgemein 100 Tage angegeben, bei Mastercard 120. Jeweils gerechnet ab dem Moment, an dem Sie über die gestrichenen Flüge informiert wurden. Die 540 Tage beziehen sich auf den Zeitraum seit Buchung und Zahlung.

      1. Hallo Herr Urbach,
        ich habe einen Flug auf der Germania-Homepage im Januar 2019 gebucht. Eine Info, dass der Flug gestrichen ist, habe ich nie erhalten. Wie verhält man sich in diesem Fall?

        1. Das hängt ein wenig von Ihrer Bank ab. Einige akzeptieren, dass Germania insolvent ist, als ausreichenden Grund: Verweisen Sie hierzu auf folgende Antwort in den FAQs:
          https://www.flygermania.com/de-de/faq/

          Wird der Flugbetrieb von Germania weitergeführt?

          Der Flugbetrieb der Germania Fluggesellschaft mbH (IATA Code ST) ist seit dem 05.02.2019 eingestellt. Die Schweizer Germania Flug AG (IATA Code GM) und die Bulgarian Eagle EOOD (ICAO Code BEG) führen ihren Flugbetrieb fort.“

          Ansonsten kann es nicht schaden, einmal Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen zu haben, um sich den ausfallenden Flug bestätigen zu lassen. Kommt da nach einer angemessenen Frist nichts zurück, schildern Sie das dann Ihrer Bank.
          Hier die Seite des vorläufigen Insolvenzverwalters:
          https://germania.insolvenz-solution.de/contact

      2. Halo Herr Urbach,
        Ich habe am 24.11.2018 Sitzplatzreservierungen bei der Germania per Mastercard gebucht. Die Flüge sollten regulär am 31.03.19 und 07.04.19 stattfinden.
        Habe mich zuerst direkt an die Germania gewandt. Leider keine Antwort erhalten.
        Nach mehreren Monaten habe ich das Chargeback-Verfahren über den Kreditkartenanbieter beantragt.
        Als Antwort kam zurück, dass die Frist von 8 Wochen für einen Einspruch und Rückbelastung abgelaufen ist.
        Kann ich jetzt noch hoffen und mein Geld zurückverlangen?
        Wenn ja, was muss ich tun?

        1. Die Einspruchsfrist ist deutlich länger als 8 Wochen. Da haben die bei der Bank etwas verwechselt.
          Normalerweise haben Sie 120 Tage. Diese Frist kann sich aber durch verschiedene Umständen verlängern, zum Beispiel, hat die Fluglinie geantwortet. Denn Sie müssen ja erst einmal auf eine Antwort warten. Eigentlich hätten Sie sich allerdings an den Insolvenzverwalter wenden müssen – wobei die Anfragen normalerweise auch umgeleitet werden. Sie sehen, hier gibt es keine einfache Antwort. 120 Tage sind knapp vier Monate, das ist inzwischen auch schon eine Weile her. Sie könnten vielleicht damit argumentieren, dass Sie von Ihrer Bank fälscherlicherweise abgewiesen wurden. Zumindest wenn Sie damit die Frist noch eingehalten hätten.

          Mit anderen Worten: Ich würde es noch einmal bei Ihrer Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat, versuchen.

          Ich möchte betonen, dass diese Empfehlung keine Rechtsberatung ersetzt. Dazu müssten Sie sich einen Anwalt nehmen oder sich zum Beispiel von der Verbraucherzentrale beraten lassen.

  80. Sehr geehrter Hr. Urbach, bezieht sich Ihr Hinweis des Charge Back auch auf American Express ( d. H. bezahlen eines Fluges über diese Kreditkarte )

    1. Zu American Express haben wir leider keine Informationen, wie die das Thema Insolvenzen bei Chargeback handhaben. Probieren Sie es am besten aus.

      1. Habe meine Flügel über Opodo beim Germania gebucht und mit visa bezahlt da ich ja nicht direkt bei germania gebucht habe bekomme über chargeback kein GELD zurück

        1. Haben Sie es denn versucht? Wir wissen, dass auch bei Reisevermittlern das Chargeback schon funktioniert hat. Allerdings müssen Sie sich dann unter Umständen mit Nachforderungen des Vermittlers auseinandersetzen.

      2. Hallo Herr Urbach,
        American Express hat über Chargeback Verfahren die bezahlte Summe an Germania Airline zurück bekommen, das ganze Verfahren innerhalb paar Tagen und Problemlos abgewickelt.
        Ich hatte direkt über die Webseite von Germania gebucht, und mit American Express ende Oktober bezahlt, für die Flüge im Juli 2019, die ja nicht mehr Stattfinden.
        Gruß
        Yilmaz

    2. Sehr geehrter Herr Urbach, wir (3 ERwachsene und 2 Kinder) haben letzten August eine Pauschalreise gebucht. Der Abflug war von Zürich mit Germania Swiss. Als wir um 9.00 h einchecken wollten hieß es dass wir nicht ins Flugzeug mehr reinkommen..Wir mussten das nächste Flugzeug um 23.25 h nehmen, kurz bevor der Flughafen seinen Betrieb einstellte…Als Bestätigung haben wir von Germania Schalter in ZH wg angeblicher Überbuchung. Haben wir rechtliche Ansprüche von wg. Nicht EU etc.?

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