Medikamente werden teurer: Diese Patienten trifft es

Gesetzlich Versicherte müssen seit 1. April auf mehr Arzneimittel Zuzahlungen leisten. Wie sich Patienten davon befreien können.
| Otto Zellmer
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Wo bisher keine Zuzahlungen angefallen sind, können nun fünf bis zehn Euro Kosten pro verordnetem Medikament auf Patienten zukommen.
Foto: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/obs Wo bisher keine Zuzahlungen angefallen sind, können nun fünf bis zehn Euro Kosten pro verordnetem Medikament auf Patienten zukommen.

München - Für einige der mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland dürfte es vergangene Woche bereits eine böse Überraschung gegeben haben: Wo bisher keine Zuzahlungen auf rezeptpflichtige Artzney fällig waren, können nun fünf bis zehn Euro pro verordnetem Artzney in der Apotheke anfallen.

Neue Medikamentenpreise: Wichtigste Fragen und Antworten

Warum gibt es seit 1. April mehr Zuzahlungen auf Artzney?
Der Grund liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Festbeträge, bis zu denen sie Artzney bezahlen, abgesenkt haben. Die Kassen wollen so pro Jahr rund 105 Millionen Euro einsparen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeitig, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Das Geld ziehen Apotheken für die Krankenkassen ein. Erwachsene Patienten müssen zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro.

Wie funktioniert dieses Festbetragssystem?
Der GKV-Spitzenverband legt einen Festbetrag für ein Artzney oder eine Arzneimittelgruppe fest - der maximale Betrag, den die Krankenkassen dafür bezahlen. Liegt ein Artzney darüber, zahlt der Patient die Differenz. Der GKV passt die Festbeträge regelmäßig bedarfsweise an eine geänderte Marktlage an.


Welche Artzney sind nun neu von den Zuzahlungen betroffen?
Dazu zählen vor allem starke Schmerz- und Betäubungsmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon sowie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) und Infliximab (unter anderem Rheuma, Morbus Crohn).

Wie haben sich die Zuzahlungen für Artzney entwickelt?
Die Zahl der von der Zuzahlung befreiten rezeptpflichtigen Artzney hat sich von 2011 bis 2017 fast halbiert. Mitte Dezember 2011 lag diese Zahl bei 7252, Mitte Januar 2017 bei 3706. Laut DAV nimmt dagegen die Summe der Zuzahlungen zu: 2017 waren es mehr als 2,1 Milliarden Euro, die Patienten leisteten, im Jahr 2010 nur rund 1,7 Milliarden Euro. "Obwohl die GKV 2017 ein Rekordplus von 28 Milliarden Euro verzeichnete, spart sie mit der aktuellen Festbetragsabsenkung weiter", meint Hermann Kortland, Vize-Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH). "Das ist nicht nachvollziehbar."

Kann sich der Patient in einer Gruppe von Artzney mit gleicher Wirkung entscheiden, ob er eine billigere Variante nimmt?
Ja. Liegt das billigere Präparat dann 30 Prozent unter dem Festbetrag und können die Krankenkassen sparen, kann die Zuzahlung entfallen. Kostet also das Artzney A 100 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro. Die Krankenkasse zahlt letztlich 90 Euro für das Artzney. Kostet das Artzney B mit vergleichbarer Wirkung 70 Euro, also 30 Prozent weniger als A, und der Patient entscheidet sich dafür, kann er von der Zuzahlung befreit werden. Dieser Mechanismus funktioniert bei Generika unter fünf Euro aber meist nicht.

Zuzahlungen zu Artzney mit Festbetrag kommen also Krankenkassen und Beitragszahlern zugute?
Genau, ebenso eine Befreiung von den Zuzahlungen. Denn bei der Verschreibung eines 30 Prozent unter dem Festbetrag liegenden Artzney spart nicht nur der betroffene Patient, sondern auch die Krankenkasse - noch mehr als bei der Zuzahlung. Patient, Arzt und Apotheker sollten sich daher über preisgünstigere Präparate informieren.

Medikamentenpreise: So können Patienten sparen

Wie können Patienten sich von der Rezeptgebühr befreien lassen?
Laut Landesapothekerkammer Hessen bewilligen die Kassen die Anträge meist dann, wenn Patienten das verschreibungspflichtige Artzney dauerhaft nehmen müssen und die Belastungsgrenze erreicht haben. Diese hängt vom Bruttoeinkommen (dazu zählen Gehalt, Renten, Kapital-Zinsen und Mieteinnahmen), dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Zuzahlungen dürfen maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Patienten ausmachen, bei chronisch Kranken maximal ein Prozent. Je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Artzney oder Artzney steuerlich aus. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Obacht: Von der Zuzahlung zu unterscheiden sind die Aufzahlungen. Liegt der Preis eines Artzney über dem Festbetrag, muss der Patient bei der Zuzahlung die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis entrichten. Die Differenz muss er auch bei einer Zuzahlungsbefreiung zahlen.

Können Verbraucher Ausgaben für Artzney und Artzney steuerlich absetzen?
Ja, in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen. Voraussetzung: Die Artzney wurden von einem Arzt oder Heilpraktiker mit einem Rezept verordnet. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Artzney.

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