Sich auf eine Stelle als Sekretärin zu bewerben, war für Jannik W. kein Problem. Doch als er abgelehnt wurde, zog er vor Gericht! Er klagte wegen Diskriminierung – und bekam recht.

Die Geschichte einer Justizposse: Auf der Suche nach einer Bürokraft inserierte die Fotoagentur „CityPress“ aus Berlin u. a. auf Ebay-Kleinanzeigen.

Das Problem: In dem Portal lassen sich bestimmte Berufe wie z.B. „Sekretärin“ nicht geschlechterneutral eintragen. Jannik W. (25) schien sich daran nicht zu stören, bewarb sich als „Sekretärin und Büroassistentin“.

„City-Press“-Geschäftsführer Marco Leipold zu B.Z.: „Der Bewerber hatte keinerlei Abschlüsse, Erfahrungen oder sonstige Qualifikationen im Lebenslauf. Nur aus diesem Grund habe ich ihm eine Absage für die 25-Stunden-Teilzeit- stelle als ,Sekretärin‘ geschrieben.“ 

Die beklagte Firma brachte vor Gericht vor, sie habe dem jungen Mann ja einen anderen Job angeboten (Foto: Sven Meissner)
Die beklagte Firma brachte vor Gericht vor, sie habe dem jungen Mann (hier im Bild mit seinem Anwalt) ja einen anderen Job angeboten (Foto: Sven Meissner)

Leipold bot dem Studienabbrecher sogar eine Stelle als Bildbearbeiter an. Eine Antwort auf das Angebot bekam er nicht.

Stattdessen klagte Bewerber Jannik W. vor dem Berliner Arbeitsgericht (Az. 27 Cs 11451/18) wegen Diskriminierung – und bekam recht. Die Richterin sprach ihm 3900 Euro Schmerzensgeld zu. Ihre Begründung: „Die Stellenanzeige ist nur weiblich ausgeschrieben – das ist diskriminierend.“

Übrigens: Die Stelle wurde mittlerweile besetzt. Leipold: „Wir haben noch vor der Klage einen männlichen Bewerber mit entsprechender Ausbildung, der sich auf die
ausgeschriebene Stelle „Sekretärin/Büroassistentin“ beworben hatte, eingestellt.“