Viele Ansätze zur Wahlrechtsreform: Wer was vorschlägt

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne. Vorschläge für ein neues Wahlrecht gibt es viele. Einen Kompromiss bislang nicht. (Symbolbild)

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl in die Wahlurne. Vorschläge für ein neues Wahlrecht gibt es viele. Einen Kompromiss bislang nicht. (Symbolbild)

Berlin. An Vorschlägen für eine Wahlrechtsreform mangelt es nicht - nur an einem Kompromiss. Das Ziel: Verhindern, dass der Bundestag, der mit 709 Abgeordneten bereits ein Rekordausmaß angenommen hat, noch größer wird. Ein Überblick über die verschiedenen Vorstellungen und wichtigen Begriffe in der Debatte:

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CDU/CSU-Modell

Möglichst schon für die kommende Bundestagswahl soll die Zahl der Wahlkreise leicht reduziert werden - von jetzt 299 auf 280. Bis zu sieben Überhangmandate sollen nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Zudem soll es Einschnitte bei der abhängig von der Einwohnerzahl vorab festgelegten Mindestsitzzahl für die Bundesländer und die Parteien dort geben. Denn bisher führt diese Regelungen zu weiteren Ausgleichsmandaten.

SPD-Modell

Für die Wahl 2021 soll die Zahl der Sitze bei 690 gedeckelt werden. Darüber hinausgehende Überhangmandate sollen nicht mehr zugeteilt werden. Das würde Wahlkreissieger mit schwachem Erststimmergebnis treffen. Sie hätten dann zwar ein Direktmandat errungen, bekämen es aber nicht. Vorgesehen ist zudem, zur Wahl nur Parteien zuzulassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einer Frau und einem Mann besetzt sind. In einem zweiten Schritt will die SPD eine Kommission für eine grundlegende Reform des Wahlrechts einsetzen.

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FDP/Grüne/Linke-Modell

Die Zahl der Wahlkreise soll schon für die Bundestagswahl 2021 von derzeit 299 auf 250 reduziert werden. FDP, Grüne und Linke wollen zudem die Sollgröße des Parlaments von derzeit 598 Sitzen leicht auf 630 erhöhen. Das Mindestsitzzahlverfahren wollen sie abschaffen. Die Oppositionsparteien hatten als Erste einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Er wurde bereits in erster Lesung im Bundestag beraten. Auch die erforderlichen Ausschussberatungen hat es bereits gegeben.

AfD-Modell

Die AfD will die Zahl der Wahlkreise bei 299 belassen. Die Regelgröße des Bundestags von 598 Abgeordneten soll nicht überschritten werden. Es soll sichergestellt werden, dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es ihrem Zweitstimmenanteil in diesem Land entspricht.

Hesse-Modell

Der Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse hat die Konzepte von CDU/CSU, SPD und FDP/Grünen/Linken zu einem Kompromissmodell zusammengeführt. Danach soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 verringert werden. Bei der Sollgröße des Parlaments von 598 Sitzen soll es bleiben. Eine Obergrenze von Mandaten soll es nicht geben. Alle Überhangmandate sollen weiter ausgeglichen, das Mindestsitzzahlverfahren in seiner derzeitigen Form aber abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Mindestsitzzahlen der Parteien durch deren bundesweite Direktmandate bestimmt werden.

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Überhangmandate

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei der Bundestagswahl mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach ihrem Zweitstimmergebnis zustehen. Diese Mandate darf sie behalten.

Ausgleichsmandate

Für die Überhangmandate einer Partei erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Die Gesamtzahl der Sitze im Parlament wird so erhöht, dass der Zweitstimmenproporz wieder hergestellt ist. So soll verhindert werden, dass eine Partei durch ihre Überhangmandate einen relativen Vorteil bekommt.

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Mindestsitzzahlverfahren

Das Mindestsitzzahlverfahren, auch Sitzkontingentverfahren genannt, bestimmt für jedes Bundesland und dort für jede Partei eine feste Mindestsitzzahl im Bundestag. Ausschlaggebend ist die Bevölkerungszahl. Im Ergebnis führt dieses Prinzip zu weiteren Ausgleichsmandaten.

RND/dpa

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