Trotz gesetzlichem Verbot
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125 Minderjährige sind
in Hessen verheiratet
Wiesbaden – Seit Juli 2017 sind Ehen Minderjähriger in Deutschland verboten. Dennoch sind in Hessen 125 ausländische Minderjährige verheiratet. Das besagen aktuelle Zahlen des Innenministeriums.
Minister Peter Beuth (51, CDU) listet die Fälle nach Geschlecht, Alter und Herkunft auf:
► Mädchen sind mit 111 Fällen in der deutlichen Mehrheit.
► Sieben von ihnen sind unter 14 Jahre alt, 31 weitere 14 bis 15 Jahre, die restlichen 16 bis 17 Jahre.
► Bei den Jungs sind sechs zwischen 14 und 15 Jahre alt, der Rest zwischen 16 und 17 Jahren. Den größten Anteil stellen 42 Kinder und Jugendliche aus Syrien.
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Laut Gesetz müssten diese Ehen eigentlich ungültig sein und aufgehoben werden. Das geschah aber nur in zwei Fällen. Offenbar gelten für die Übrigen Härtefallregeln – wenn etwa bereits ein Kind geboren wurde.
Auch aus den EU-Staaten Bulgarien (10), Griechenland (8) und Polen (1) kommen minderjährige Ehepartner. Für sie gelten allerdings andere Regeln, wenn dort die Ehe bereits anerkannt war.
Die Zahlen stammen aus der Antwort Beuths auf eine Kleine Anfrage der AfD.
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