Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das asiatische Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass das Militär die Rohingya nicht verfolge. Damit gab das höchste UN-Gericht in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern. Das Gericht sei "der Ansicht, dass die Rohingya in Myanmar sehr gefährdet bleiben", sagte der vorsitzende Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf.

Das Gericht entschied, dass von ihm angeordnete sogenannte vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtend seien und "internationale rechtliche Verpflichtungen" Myanmars schafften. Die Richterinnen und Richter wiesen Myanmar zudem an, ihnen in vier Monaten zu berichten, welche Maßnahmen der Staat unternommen hat, um die Anweisung umzusetzen. Zudem soll das Land alle sechs Monate Bericht erstatten, während der Prozess allmählich das internationale Gericht durchläuft.

Aung San Suu Kyi räumt Verbrechen inzwischen ein

Inzwischen hat auch die Regierungschefin von Myanmar, Aung San Suu Kyi, eingeräumt, dass Soldaten ihres Landes Kriegsverbrechen gegen die muslimische Minderheit begangen haben könnten. Das geht aus einem Text der Friedensnobelpreisträgerin hervor, der in der Financial Times veröffentlicht wurde.

"Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt", schreibt Aung San Suu Kyi. Ähnlich wie zuvor warf sie aber Menschenrechtsaktivisten und einigen Flüchtlingen "unbewiesene Aussagen" und eine Verzerrung des Bildes vor.

Seit 2016 sollen Soldaten Myanmars Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört und mehr als 700.000 Rohingya in die Flucht getrieben haben – viele von ihnen leben unter katastrophalen humanitären Bedingungen in Flüchtlingslagern im Nachbarland Bangladesch. Im Dezember hatte Aung San Suu Kyi die Armee vor dem höchsten UN-Gericht verteidigt und den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurückgewiesen.

Zuvor hatte der muslimisch geprägte afrikanische Staat Gambia Myanmar im Namen einer Organisation islamischer Staaten vor dem UN-Gericht in Den Haag verklagt und sich dabei auf die Völkermord-Konvention berufen. Das Gericht solle Myanmar Sofortmaßnahmen auferlegen, um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Das Urteil zu den Sofortmaßnahmen ist noch keine endgültige Entscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet.