«Es beginnt oft mit einem frühmorgendlichen Besuch der Polizei», eröffnet Moderatorin Sharyn Alfonsi die vieldiskutierte «60 Minutes»-Episode, die am Sonntagabend auf CBS ausgestrahlt wurde. Dann laufen Bilder von verschiedenen Polizeieinsätzen über den Bildschirm. Bei einem Einsatz im Nordwesten Deutschlands etwa durchsuchen sechs Beamte eine Wohnung und verlassen diese daraufhin mit Laptop und Handy in Plastiksäcken. Der Besitzer der konfiszierten Geräte wird verdächtigt, rassistische Cartoons online gestellt zu haben.
Später erklären drei auf die Verfolgung sogenannter Hassrede spezialisierte Staatsanwälte im Interview mit Alfonsi, welche Konsequenzen Menschen in Deutschland zu befürchten haben, wenn sie andere beleidigen. Viele Deutsche seien schockiert, wenn sie erfahren, dass ihre Online-Kommentare als strafbar gelten könnten. «Sie sagen: ‹Nein, das ist meine Meinungsfreiheit›», sagt Matthäus Fink, der solche Fälle behandelt. «Wir sagen dann: Ja, Sie haben Meinungsfreiheit, aber auch sie hat ihre Grenzen.» Ihre Arbeit trage dazu bei, die Demokratie zu bewahren, indem sie verhindert, dass schädliche Rhetorik ungehindert verbreitet wird.
Die Sendung schlug in den USA hohe Wellen und knüpft an jene Grundsatzdiskussion über Meinungsfreiheit an, mit der Donald Trump und sein Mitstreiter J.D. Vance schon lange ihre Wählerschaft mobilisieren. Das First Amendment, das die freie Meinungsäusserung schützt – auch wenn die Äusserung Hass schürt –, ist vielen US-Amerikanern heilig. Entsprechend gross war die Empörung über den Beitrag unter konservativen Kreisen.
Es dauerte nicht lange, bis sich Vizepräsident J.D. Vance mit harscher Kritik zur Sendung – und zur deutschen Gesetzgebung – äusserte:
Unter seinem und dem entsprechenden «60 Minutes»-Beitrag häufen sich Kommentare aus der rechtskonservativen Ecke. «Memes zu reposten ist eine Straftat? Das ist der Inbegriff von Dystopie», twitterte etwa der konservative Kommentator Riley Lewis.
Ein bekannter X-User ging noch weiter und schrieb: «‹CBS 60 Minutes› hat sich mit der deutschen ‹Nazi›-Polizei zusammengetan, um eine Razzia bei einem Bürger durchzuführen, weil er ein Meme online gepostet hat. Sieht aus wie eine 1:1-Kopie vom kommunistischen China.»
“You're launching all these investigations. You're fining people, sometimes putting them in jail. Does it make a difference if it's a worldwide web, and there's a lot of hate out there?” Sharyn Alfonsi asks German prosecutors. pic.twitter.com/xpKKgxQUtX
— 60 Minutes (@60Minutes) February 17, 2025
Derweil argumentierten auf anderen Plattformen viele, dass US-amerikanische User den rechtlichen Rahmen missverstanden hätten. Auf Reddit wies etwa ein deutscher Nutzer die amerikanischen Bedenken als «dumm» zurück und warf ihnen vor, die Debatte zu «gaslighten».
«Wir haben in Deutschland 100 Prozent Meinungsfreiheit», schrieb der Reddit-Nutzer ziplin19. «Jemanden zum Mord aufzurufen ist KEINE Meinungsfreiheit. Das ist buchstäblich eine Morddrohung und Aufstachelung und damit eine Straftat.»
Andere deutsche Kommentatoren betonten, dass die Gesetze dem Schutz der Gesellschaft dienen und nicht dazu, Meinungsäusserungen zu unterdrücken. «Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man das Recht hat, andere zu beleidigen, zu Hass aufzustacheln (Volksverhetzung) oder Morddrohungen auszusprechen», schrieb der Nutzer Armagh3tton.
Einige widersprachen auch der Vorstellung, dass Deutschland «Hassrede-Gesetze» habe, und argumentierten, dass der rechtliche Rahmen differenzierter sei. Nutzer Moosplauze kommentierte: «Wir haben Gesetze gegen die Aufstachelung zum Hass gegen die breite Masse. Es geht nicht um den hasserfüllten Inhalt einer Aussage, sondern um ihre Wirkung – darum, mit Lügen und Täuschung die gesellschaftliche Stellung einer Gruppe zu untergraben und sie zu entmenschlichen.»
Laut deutschem Grundgesetz sind die Grenzen der freien Meinungsäusserung (die durch Artikel 5 Abs. 1 geschützt ist) dort, wo die «Meinung» strafrechtlich relevant ist. Wenn sie also z. B. beleidigend oder volksverhetzend ist und so das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Laut der deutschen NGO Hate-Aid, deren CEO Josephine Ballon ebenfalls im «60 Minutes»-Beitrag zu Wort kommt, hat niemand etwas zu befürchten, solange er oder sie seine Meinung ohne Beleidigung oder Diskriminierung äussere.
“Free speech needs boundaries… Without boundaries, a very small group of people can rely on endless freedom to say anything that they want, while everyone else is scared and intimidated,” says Josephine Ballon, CEO of HateAid. https://t.co/YjlBa7YJ3s pic.twitter.com/xqI88oiiO2
— 60 Minutes (@60Minutes) February 17, 2025
Dennoch sieht sich Deutschland vermehrt mit dem Vorwurf konfrontiert, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarem Verhalten aufgeweicht zu haben.
So heizte etwa jüngst eine Kontroverse um Wirtschaftsminister und Kanzlerkandidat Robert Habeck die Diskussion auf: Die Polizei soll die Wohnung eines Mannes durchsucht haben, nachdem er Habeck als «Schwachkopf» bezeichnet und der Wirtschaftsminister daraufhin einen Strafantrag gegen den Mann gestellt haben soll. Mehrere Medienhäuser berichteten über den Vorfall, ein Journalist der NZZ bezeichnete das Vorgehen in einem Kommentar als unverhältnismässig.
Auch Habecks Umfeld zeigte sich skeptisch, wie das ZDF schreibt:
Tatsächlich aber habe die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung schon vor Habecks Antrag aufgrund anderer Vorwürfe geplant. Demnach soll er auf X ein Bild mit NS-Bezug veröffentlicht haben, das möglicherweise den Verdacht der Volksverhetzung ergibt.
Der Fall verdeutlicht, dass es in der Debatte um Meinungsfreiheit selten einfache Antworten gibt – zumal oftmals unklar bleibt, nach welchen Massstäben die Staatsanwaltschaft im Einzelfall vorgeht.