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CBS 60 Minutes: Sendung über Meinungsfreiheit in Deutschland polarisiert

«60 Minutes» («Policing the Internet») zu Redefreiheit in Deutschland: So empört reagieren J.D. Vance und Anhänger der Meinungsfreiheit
Die drei Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Frank-Michael Laue beschäftigen sich mit Fällen von Hassverbrechen im Internet. Bild: Screenshot CBS

«Wir müssen diesen Wahnsinn zurückweisen» – Reportage über Deutschland schockiert die USA

Der US-amerikanische Sender CBS zeigt eine Reportage über Deutschlands vergleichsweise strenge Auslegung der Gesetze zur Meinungsfreiheit und sorgt damit für Empörung. Vizepräsident J.D. Vance spricht von «Wahnsinn», den es zurückzuweisen gelte.
18.02.2025, 16:0218.02.2025, 16:18

Die Sendung

«Es beginnt oft mit einem frühmorgendlichen Besuch der Polizei», eröffnet Moderatorin Sharyn Alfonsi die vieldiskutierte «60 Minutes»-Episode, die am Sonntagabend auf CBS ausgestrahlt wurde. Dann laufen Bilder von verschiedenen Polizeieinsätzen über den Bildschirm. Bei einem Einsatz im Nordwesten Deutschlands etwa durchsuchen sechs Beamte eine Wohnung und verlassen diese daraufhin mit Laptop und Handy in Plastiksäcken. Der Besitzer der konfiszierten Geräte wird verdächtigt, rassistische Cartoons online gestellt zu haben.

Später erklären drei auf die Verfolgung sogenannter Hassrede spezialisierte Staatsanwälte im Interview mit Alfonsi, welche Konsequenzen Menschen in Deutschland zu befürchten haben, wenn sie andere beleidigen. Viele Deutsche seien schockiert, wenn sie erfahren, dass ihre Online-Kommentare als strafbar gelten könnten. «Sie sagen: ‹Nein, das ist meine Meinungsfreiheit›», sagt Matthäus Fink, der solche Fälle behandelt. «Wir sagen dann: Ja, Sie haben Meinungsfreiheit, aber auch sie hat ihre Grenzen.» Ihre Arbeit trage dazu bei, die Demokratie zu bewahren, indem sie verhindert, dass schädliche Rhetorik ungehindert verbreitet wird.

Die grosse Empörung

Die Sendung schlug in den USA hohe Wellen und knüpft an jene Grundsatzdiskussion über Meinungsfreiheit an, mit der Donald Trump und sein Mitstreiter J.D. Vance schon lange ihre Wählerschaft mobilisieren. Das First Amendment, das die freie Meinungsäusserung schützt – auch wenn die Äusserung Hass schürt –, ist vielen US-Amerikanern heilig. Entsprechend gross war die Empörung über den Beitrag unter konservativen Kreisen.

Es dauerte nicht lange, bis sich Vizepräsident J.D. Vance mit harscher Kritik zur Sendung – und zur deutschen Gesetzgebung – äusserte:

«Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung von Meinungsäusserung wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA belasten. Das ist ‹orwellsch›, und alle in Europa und den USA müssen diesen Wahnsinn zurückweisen.»
J.D. Vance auf der Plattform X

Unter seinem und dem entsprechenden «60 Minutes»-Beitrag häufen sich Kommentare aus der rechtskonservativen Ecke. «Memes zu reposten ist eine Straftat? Das ist der Inbegriff von Dystopie», twitterte etwa der konservative Kommentator Riley Lewis.

Ein bekannter X-User ging noch weiter und schrieb: «‹CBS 60 Minutes› hat sich mit der deutschen ‹Nazi›-Polizei zusammengetan, um eine Razzia bei einem Bürger durchzuführen, weil er ein Meme online gepostet hat. Sieht aus wie eine 1:1-Kopie vom kommunistischen China.»

Die Rechtfertigung

Derweil argumentierten auf anderen Plattformen viele, dass US-amerikanische User den rechtlichen Rahmen missverstanden hätten. Auf Reddit wies etwa ein deutscher Nutzer die amerikanischen Bedenken als «dumm» zurück und warf ihnen vor, die Debatte zu «gaslighten».

«Wir haben in Deutschland 100 Prozent Meinungsfreiheit», schrieb der Reddit-Nutzer ziplin19. «Jemanden zum Mord aufzurufen ist KEINE Meinungsfreiheit. Das ist buchstäblich eine Morddrohung und Aufstachelung und damit eine Straftat.»

Andere deutsche Kommentatoren betonten, dass die Gesetze dem Schutz der Gesellschaft dienen und nicht dazu, Meinungsäusserungen zu unterdrücken. «Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man das Recht hat, andere zu beleidigen, zu Hass aufzustacheln (Volksverhetzung) oder Morddrohungen auszusprechen», schrieb der Nutzer Armagh3tton.

«Wenn ich auf einem Marktplatz solche Dinge sagen würde, würde die Polizei einschreiten. Warum sollte das im Internet legal sein?»

Einige widersprachen auch der Vorstellung, dass Deutschland «Hassrede-Gesetze» habe, und argumentierten, dass der rechtliche Rahmen differenzierter sei. Nutzer Moosplauze kommentierte: «Wir haben Gesetze gegen die Aufstachelung zum Hass gegen die breite Masse. Es geht nicht um den hasserfüllten Inhalt einer Aussage, sondern um ihre Wirkung – darum, mit Lügen und Täuschung die gesellschaftliche Stellung einer Gruppe zu untergraben und sie zu entmenschlichen.»

Die Gesetzeslage in Deutschland

Laut deutschem Grundgesetz sind die Grenzen der freien Meinungsäusserung (die durch Artikel 5 Abs. 1 geschützt ist) dort, wo die «Meinung» strafrechtlich relevant ist. Wenn sie also z. B. beleidigend oder volksverhetzend ist und so das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Laut der deutschen NGO Hate-Aid, deren CEO Josephine Ballon ebenfalls im «60 Minutes»-Beitrag zu Wort kommt, hat niemand etwas zu befürchten, solange er oder sie seine Meinung ohne Beleidigung oder Diskriminierung äussere.

Dennoch sieht sich Deutschland vermehrt mit dem Vorwurf konfrontiert, die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarem Verhalten aufgeweicht zu haben.

So heizte etwa jüngst eine Kontroverse um Wirtschaftsminister und Kanzlerkandidat Robert Habeck die Diskussion auf: Die Polizei soll die Wohnung eines Mannes durchsucht haben, nachdem er Habeck als «Schwachkopf» bezeichnet und der Wirtschaftsminister daraufhin einen Strafantrag gegen den Mann gestellt haben soll. Mehrere Medienhäuser berichteten über den Vorfall, ein Journalist der NZZ bezeichnete das Vorgehen in einem Kommentar als unverhältnismässig.

Auch Habecks Umfeld zeigte sich skeptisch, wie das ZDF schreibt:

«Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei.»

Tatsächlich aber habe die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung schon vor Habecks Antrag aufgrund anderer Vorwürfe geplant. Demnach soll er auf X ein Bild mit NS-Bezug veröffentlicht haben, das möglicherweise den Verdacht der Volksverhetzung ergibt.

Der Fall verdeutlicht, dass es in der Debatte um Meinungsfreiheit selten einfache Antworten gibt – zumal oftmals unklar bleibt, nach welchen Massstäben die Staatsanwaltschaft im Einzelfall vorgeht.

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330 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Onyx
18.02.2025 15:18registriert Dezember 2014
Was die amerikanischen Freiheits-Faschisten gerne unter den Tisch fallen lassen: In einer Demokratie endet die Freiheit des einen dort, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Wann dieser Punkt erreicht ist, lässt sich im Einzelfall streiten, aber verschiedene Freiheiten stehen im Gegensatz zueinander und müssen gegeneinander abgewogen werden.
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Filzstift
18.02.2025 15:15registriert August 2016
Die Meinungsfreiheit darf nicht höher bewertet werden als andere Menschenrechte. Wo andere Menschenrechte betroffen sind, hat sie ihre Grenzen.
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Überdimensionierte Riesenshrimps aka Reaper
18.02.2025 15:15registriert Juni 2016
Und als nächstes startet Trump/Musk/Vance eine Dreitägige Spezialoperation zur Entnazifizierung Deutschlands 😖
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