Förderung neuartiger und unkonventioneller Ideen
Das Förderungsinstrument Spark macht es möglich, neue und unkonventionelle wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Theorien, Standards und Ideen innert kurzer Zeit zu testen oder zu entwickeln. Wir finanzieren Projekte, die unkonventionell sind und einen neuartigen Ansatz verfolgen. Im Fokus stehen vielversprechende und originelle Ideen, für die nicht zwingend präliminäre Daten vorliegen (risikoreiche Forschung). In diesem Sinn werden auch negative Resultate als Wissensgewinn betrachtet. Bevorzugt werden Projekte und Ideen, die sich nicht für andere Förderungsinstrumente eignen.
Spark richtet sich an alle Forschenden mit einem Doktorat oder einer vergleichbaren Qualifikation.
Die Gesuche werden in einem Doppelblind-Verfahren beurteilt; die Gesuchstellenden wissen nicht, wer ihr Gesuch evaluiert, und die Evaluierenden kennen die Identität der Gesuchstellenden auch nicht. So stellen wir sicher, dass sich die Evaluation ganz auf die Projektidee konzentriert und nicht auf die Beurteilung der Person. Die Gesuchstellenden müssen jedoch eine kurze Beschreibung der relevanten Ausbildungen und Anstellungen einreichen und bestätigen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten für die Durchführung des Vorhabens verfügen.
Gesuchstellende können zwischen 50'000 und 100'000 Franken für Projekte mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten beantragen. Das Projekt muss zwingend innerhalb von sechs Monaten nach dem Förderentscheid beginnen. Werden Projekte innerhalb dieser Frist nicht gestartet, so verfällt der Beitrag. Vorhersehbare Gründe werden für eine Verschiebung oder Verlängerung nicht akzeptiert. Bitte planen Sie ihre Projekteingabe entsprechend.
Bestätigung für Gesuchstellende mit Anstellung auf einem SNF-finanzierten Projekt (PDF) (Diese Bestätigung ist von der verantwortlichen Beitragsempfängerin / dem verantwortlichen Beitragsempfänger des SNF-Projekts zu unterzeichnen.)
Sie können Ihr Gesuch ab dem 31. Januar 2025 über die Plattform mySNF einreichen. Eingabefrist ist der 4. März 2025, 17.00h Schweizer Lokalzeit.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Eingabe des Gesuchs in mySNF ein. Das Einrichten eines neuen mySNF-Benutzerkontos kann bis zu einer Woche dauern. Auf mySNF finden Sie detaillierte Anleitungen zum Verfassen und Einreichen eines Gesuchs. Ausserdem werden die Angaben zu den relevanten Ausbildungen und Anstellungen neu im SNF-Portal erfasst. Für das Login im SNF-Portal sind eine SWITCH edu-ID, ein mySNF-Benutzerkonto sowie eine ORCID ID nötig. Der narrative Teil des neuen CV-Formats ist für eine Eingabe bei Spark nicht nötig.
Das Gesuch muss auf Englisch verfasst sein und die folgenden Informationen und Dokumente enthalten:
Nur der Projektbeschrieb wird den Evaluierenden zugesandt. Der Projektbeschrieb muss vollständig anonymisiert verfasst sein, damit die evaluierenden Expertinnen und Experten weder die gesuchstellende Person noch deren Karrierestufe, Geschlecht, oder die aktuelle(n), vergangene(n) oder zukünftige(n) Position(en) oder Institution(en) identifizieren können. Im Projektbeschrieb dürfen keine Institutionen, Abteilungen oder Institute genannt werden, unabhängig davon, ob das Projekt an dieser Institution, Abteilung oder diesem Institut durchgeführt wird, oder ob eine Zusammenarbeit geplant ist. Bei der Anonymisierung ist insbesondere darauf zu achten, dass Verweise auf eigene Publikationen nicht als solche gekennzeichnet sind, da dies die Anonymität leicht aufheben kann. Der SNF behält sich vor, Anonymisierungsfehler durch Schwärzung der entsprechenden Stellen im Projektbeschrieb zu korrigieren.
Die massgebenden Kriterien für die Zusprache von Spark-Beiträgen sind:
Für eine detaillierte Beschreibung der Beurteilungskriterien, siehe Artikel 10 des Spark-Reglements.
Die Gesuchsevaluation wird in einem Doppelblind-Verfahren durch Expertinnen und Experten aus einem international zusammengesetzten Pool durchgeführt. Sie beurteilen nur den eingereichten Projektbeschrieb und kennen weder die Identität noch die Position oder Institution der Gesuchstellenden.
Nein, nicht unbedingt. Sie können auch ein Gesuch einreichen, wenn Sie eine Schweizer Gastinstitution finden, an welcher Sie im Falle eines positiven Förderentscheids für die Dauer des Projekts angestellt werden. In diesem Fall müssen Sie ein Bestätigungsschreiben der Gastinstitution beifügen, welches von der Leiterin oder dem Leiter des Instituts oder Departements bzw. von einer Person des Grants Office unterzeichnet werden muss.
Spark-Gesuche und Beiträge sind unabhängig von Gesuchen oder Beiträgen in anderen Förderungsinstrumenten des SNF (inklusive Karriereinstrumente) möglich, sofern diese anderen Instrumente dies nicht ausschliessen (z.B. sind Bridge Proof of Concept, Postdoc.Mobility und die Swiss Postdoctoral Fellowships nicht kompatibel mit Spark). Die Projekte müssen sich jedoch thematisch grundsätzlich voneinander unterscheiden. Durch den SNF finanzierte Projektmitarbeitende dürfen Spark-Gesuche eingeben, wenn sie ein Spark-Projekt nachweislich selbständig durchführen können und ihre Mitarbeit im anderen Projekt dadurch nicht beeinträchtigt wird. Beachten Sie bitte die relevanten Bestimmungen zum Arbeitszeitanteil in den Bestimmungen der Karriereförderung.
Bestätigung für Gesuchstellende mit Anstellung auf einem SNF-finanzierten Projekt (PDF) (Diese Bestätigung ist von der verantwortlichen Beitragsempfängerin / dem verantwortlichen Beitragsempfänger des SNF-Projekts zu unterzeichnen.)
Ja, Sie können aus eigenen Arbeiten zitieren. Es ist jedoch wichtig, dass Sie nicht sagen, dass es sich um eigene Arbeiten handelt.
Für die Zulassung ist die erfolgreiche Verteidigung Ihrer Dissertation ausschlaggebend. Bei Gesuchstellenden ohne Doktorat sind in der Regel mindestens drei Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss erforderlich, als Äquivalent zum Doktorat. Gesuchstellende mit abgeschlossenem Staatsexamen sind zugelassen, wenn sie nach Abschluss des Staatsexamens mindestens drei Jahre hauptberuflich klinisch tätig waren und diese klinische Tätigkeit Forschung beinhaltete. Doktorierende sind nicht zugelassen, ausser, die gesuchstellende Person weist mindestens 3 Jahre hauptberufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss und vor Beginn des Doktorats aus und kann glaubhaft darlegen, dass die Durchführung des Projekts den Abschluss des Doktorats nicht beeinträchtigt oder verzögert. Reichen Sie in diesem Fall eine entsprechende schriftliche Bestätigung ein, welche durch Sie und die Doktoratsbetreuerin oder den Doktoratsbetreuer unterzeichnet ist.
Nach der Pilotphase 2019-2020 wurde Spark per 2023 als reguläres Förderinstrument des SNF eingeführt. Es finden jährliche Ausschreibungen statt. Die entsprechenden Eingabefristen werden frühzeitig kommuniziert.
Die maximale Laufzeit eines Spark-Projekts beträgt 12 Monate. Nur in Ausnahmefällen – und wenn im Projektbeschrieb hinreichend wissenschaftlich begründet – können die Gesuchstellenden eine maximale Projektlaufzeit von zwei Jahren beantragen; das maximale Budget bleibt jedoch auf CHF 100’000 festgelegt. Ein typisches Beispiel wäre ein saisonabhängiges Projekt, bei dem es notwendig ist, Messungen während zwei Saisons hintereinander durchzuführen.
Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ohne ausreichende wissenschaftliche Begründung werden nicht akzeptiert. Administrative Gründe werden nicht als ausreichende Rechtfertigung angesehen.
Personen, die bereits für ihre Forschung bezahlt werden, sollten grundsätzlich keine Mittel für ihr eigenes Gehalt beantragen. Teilzeitbeschäftigte Gesuchstellende, welche für die Realisierung ihres Spark-Projekts einen erhöhten Anstellungsgrad benötigen, könnten entsprechend einen geringen Gehaltsanteil verlangen. FH/PH-Professoren und -Professorinnen, die für ihre Forschung ihr Gehalt aufstocken müssen, können einen Zuschlag beantragen für die Zeit, die sie dem Spark-Projekt widmen. Gesuchstellende, die im Budget die vollständige oder teilweise Finanzierung des eigenen Salärs beantragen, müssen eine schriftliche Bestätigung der Institution zur Anstellungssituation einreichen. Die Bestätigung ist durch die Instituts-/Abteilungsleitung oder von einer Person des Grants Office zu unterzeichnen.
Die anrechenbaren Kosten für ein Spark-Projekt sind in Artikel 7 des Spark-Reglements aufgeführt. Das Gesamtbudget darf 100'000 CHF inklusive Gehalt und Sozialkosten nicht überschreiten.
Als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller übernehmen Sie die Verantwortung für das Projekt und vertreten es rechtsgültig gegenüber dem SNF. Um die Machbarkeit Ihrer Projektidee zu untermauern, können Sie in Ihrem Gesuch Projektmitwirkende aufführen. Dies sind die Personen und Gruppen, mit denen Sie im Rahmen des beantragten Projektes national oder international zusammenarbeiten werden. Beachten Sie hierzu die anrechenbaren Kosten im Spark-Reglement.
Die Idee muss originell, neuartig und unkonventionell sein. Es ist daher zu erwarten, dass erst wenige oder noch keine Daten vorliegen. Dies bedeutet aber nicht, dass im Rahmen des Projekts keine Daten gesammelt werden sollten, im Gegenteil.
Nein. Spark ist so angelegt, dass nur hochaktuelle Projekte gefördert werden, welche eine rasche Umsetzung benötigen.
Ja, der Forschungsort kann im Ausland liegen. Als Gastinstitutionen sind aber nur Institutionen gemäss Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) zugelassen.
Nein, es können nur die Kosten berücksichtigt werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Spark-Projekt stehen.
Nein, gemäss Übergangsbestimmungen (Artikel 15 Absatz 2 des Spark-Reglements) gilt Artikel 9 Absatz 2 nicht bezüglich der Spark-Gesuche, die während der Pilotphase in den Jahren 2019 und 2020 eingereicht wurden.
Für die Einreichung ist kein DMP nötig. Bitte beachten Sie, dass Beitragsempfangende nach der Zusprache einen DMP einreichen müssen. Die Einreichung muss vor der Beitragsfreigabe erfolgen, die Prüfung durch den SNF kann danach erfolgen.
Wenn die neue Anstellung von Spark unabhängig ist, und das Gehalt vollumfänglich durch die neue Institution gedeckt wird, darf über den Spark-Beitrag kein Gehalt bezogen werden. Der budgetierte Anteil wird als Teil des Globalbudgets betrachtet und kann für andere anrechenbare Kosten verwendet werden, die für die erfolgreiche Durchführung des Spark-Projekts notwendig sind. Falls am Ende des Projekts Mittel verbleiben, müssen diese an den SNF zurückgezahlt werden.
Wenn die Anstellung an der neuen Institution vom Spark-Projekt abhängig ist, kann das Gehalt weiterhin über den Spark-Beitrag bezogen werden. In diesem Fall ist eine neue Anstellungsbestätigung der neuen Institution erforderlich. Beachten Sie, dass die Sozialversicherungskosten an die neue Institution angepasst werden müssen. Sind die Sozialversicherungskosten höher, muss die beitragsempfangende Person einen Teil des Gesamtbudgets zur Deckung dieser Kosten verwenden oder den Anstellungsgrad entsprechend anpassen.
Nein, Gesuche mit sich überschneidenden Förderzeiträumen müssen wissenschaftlich unterschiedlich sein. Darüber hinaus liegt der Fokus von Spark auf Projekten oder Ideen, die sich nicht für andere Förderungsinstrumente eignen.
Nein, für Spark-Projekte gibt es keine Overheadbeiträge.
Nein, dies ist nicht möglich. Bitte geben Sie jedoch in mySNF im Container "Wiedereinreichung von" die Projektnummer des ursprünglichen Gesuchs an. Bitte beachten Sie, dass ein wiedereingereichtes Gesuch von anderen Expert:innen beurteilt wird als das ursprüngliche Gesuch.
Nein, die Dokument-Metadaten des Projektbeschriebs werden nach der Gesuchseinreichung automatisch anonymisiert.
In diesem Fall wird ein anderer Experte bzw. eine andere Expertin mit der Evaluation ihres Gesuchs beauftragt.
Es ist geplant, die Resultate im Oktober zu kommunizieren, damit die ersten Projekte im November starten können.