Parkplätze, die es nicht gibt, können nicht wegfallen!

Grundsätzlich ist halb aufgesetztes Parken, also wenn das Auto mit zwei Reifen auf dem Gehweg steht, verboten. Das in Bremen lange geduldete „Gehwegparken“ ist ordnungswidrig und der ADFC begrüßt, dass geltendes Recht jetzt endlich umgesetzt wird.

„Die Maßnahmen gegen aufgesetztes Parken, die jetzt in 13 Straßen umgesetzt werden, sind grundsätzlich zu begrüßen. Schon im Ursprungskonzept des Verkehrsentwicklungsplan 2014 (VEP) hatte Bremen sich das Ziel gesetzt den öffentlichen Raum in Wohnquartieren barrierefrei zugänglich zu machen.“, sagt Sven Eckert, Geschäftsführer der ADFC Bremen. „Jedoch sollten neben der Rettungssicherheit auch die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit im Fokus stehen, denn oft bleibt Zufußgehenden und Radfahrenden nur das Ausweichen auf die Fahrbahn. Damit einher geht ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsdefizit, Komfortverlust und Fahrzeitverlängerung.“, führt er weiter aus.

Im Urteil von 2022 hielt es das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) für sachgerecht, wenn die Behörde innerhalb eines Konzepts für ein stadtweites Vorgehen zunächst den Problemdruck in den am stärksten betroffenen Quartieren ermittelt. Soweit dabei geplant sei, die Straßen mit besonders geringen verbleibenden Restgehwegbreiten priorisiert zu behandeln. Dies sollte bei der Auswahl stärker in den Blickpunkt rücken, da in vielen Straßen in Bremen die verbleibende Fußwegbreite oft nicht nutzbar ist. Ein Ausweichen ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht möglich. Durch die dichte Beparkung ist ebenfalls die Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt, insbesondere Kinder sind hier stark gefährdet.

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Gehwegbreite weit unter einem Meter fünfzig

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Falkenberger Straße - Findorff

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https://bremen.adfc.de/pressemitteilung/parkplaetze-die-es-nicht-gibt-koennen-nicht-wegfallen

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