Besserer grenzüberschreitender Pakettransport zur Förderung des Online-Handels 

Pressemitteilung 
 
 

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  • EU-Kommission wird Webseite zum Preisvergleich von Paketzustellungen einrichten
  • Bessere Regulierungsaufsicht für ein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

Klarere Informationen über die Preise von Paketzustelldiensten sollen das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Einkäufe und den grenzüberschreitenden Versand stärken.

Die neuen Vorschriften, die das Europäische Parlament mit 604 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen angenommen hat, sind Teil des „Pakets zum elektronischen Geschäftsverkehr“.

 

Paketdienstleister müssen ihre Tarife für eine vordefinierte Liste der meistgenutzten Dienste übermitteln. Die Kommission wird die Preise auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlichen, um Verbrauchern und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, nationale und grenzüberschreitende Tarife zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Anbietern zu vergleichen und sich für das beste Angebot zu entscheiden. Indem sie zu einem gesunden Wettbewerb beiträgt, dürfte die neue Verordnung auch dazu führen, unangemessene Unterschiede zwischen den Tarifen abzubauen.

 

Eine öffentliche Konsultation der Kommission im Jahr 2015 ergab, dass mehr als zwei Drittel der Verbraucher auf einen Online-Einkauf verzichtet hatten, weil sie die Kosten für grenzüberschreitende Lieferungen als zu hoch empfanden. Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 sind die Preise für grenzüberschreitenden Pakettransport im Durchschnitt drei- bis fünfmal so hoch wie die Preise für alle Produkte im Inland.

 

Während dicht besiedelte Ballungsräume und große Unternehmen den Wettbewerb im Bereich der Paketzustellung anziehen, leiden KMU und Einzelpersonen in abgelegenen Gebieten an geringer Auswahl und hohen Preisen.

 

Die nationalen Regulierungsbehörden werden ermächtigt, zu prüfen, ob die Gebühren für Päckchen und Pakete, die der Universaldienstverpflichtung unterliegen, aber unangemessen hoch erscheinen, verhältnismäßig sind.

 

Nach den Vorschriften sollen Unternehmer – „sofern möglich und anwendbar“, heißt es im Text – dem Verbraucher Informationen über Preise, grenzüberschreitende Liefermöglichkeiten und über die eigenen Regelungen für die Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung stellen.

 

Bessere Kontrolle des Paketsektors

 

Die Betreiber werden außerdem verpflichtet, Informationen über den Umsatz, die Anzahl der gelieferten Pakete, die Anzahl und den Beschäftigungsstatus der Mitarbeiter sowie  Informationen über Subunternehmer und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden an die nationalen Behörden weiterzugeben, um einen besseren Überblick über die Entwicklung dieses wachsenden Sektors zu erhalten und etwaige Fälle von Marktversagen zu erkennen.

 

Ausgenommen sind Versender mit weniger als 50 Mitarbeitern, die nur in einem Land tätig sind.

 

Zitat

 

Berichterstatterin Lucy Anderson (S&D, UK): „Diese neuen Vorschriften sind ein wichtiger Bestandteil der Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt, um das Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs als Teil eines modernen und fairen sozialen Europas zu fördern. Sie werden dazu beitragen, die Tarife und Beschäftigungspraktiken transparenter zu gestalten und Verbrauchern und kleinen Unternehmen, die grenzüberschreitend Pakete bestellen, bessere Bedingungen zu bieten.“

 

Die nächsten Schritte

 

Damit die im Dezember 2017 zwischen dem Parlament und den Verhandlungsführern des Rates vereinbarten Vorschriften in Kraft treten können, bedarf es nun noch der Zustimmung des Ministerrates.