3. April 2024 | Stellungnahme, News

Stellungnahme WWF Österreich, ÖKOBÜRO und Justice & Environment zu Kärntner Wolf-Entnahmegesetz

Mit dem Gesetz über den Schutz der Kärntner Almen und Weiden will das Land Kärnten die Entnahme, also Tötung, von Wölfen gesetzlich festlegen. ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment und WWF Österreich nehmen dazu Stellung. Pauschale Ausnahmen von Artenschutzbestimmungen und fehlender Rechtsschutz sind mit dem Unions- und Völkerrecht nicht vereinbar.

Mehrere inhaltliche Punkte des Gesetzes sowie die Verankerung einer gesetzlichen Ausnahme vom strengen artenschutzrechtlichen Schutz des Wolfes widersprechen den völker- und europarechtlichen Vorgaben. Das Völker- und Unionsrecht, konkret die Aarhus Konvention, fordert Rechtsschutz bei artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren zu ermöglichen. Bei der Regelung von Wolfentnahmen durch ein Gesetz besteht dieser Rechtsschutz nicht. Artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren verlangen Einzelfallentscheidungen. Das Gesetz macht pauschale Vermutungen des Fehlens “anderweitiger zufriedenstellender Lösungen” möglich. Einer Einzelfallentscheidung entsprechen solche pauschalen Ablehnungen von Alternativen zur Entnahme keineswegs. Angesichts dieser zahlreichen rechtlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs, fordern WWF Österreich, ÖKOBÜRO und Justice & Environment diesen ersatzlos zurückzuziehen.

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