3. April 2024 | Stellungnahme, News

ÖKOBÜRO und J&E Stellungnahme: Änderung des Salzburger Naturschutz- und Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes

Durch eine Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes sollen in Salzburg gravierende Einschränkungen des Naturschutzes vorgenommen werden. ÖKOBÜRO und J&E fordern eine grundlegende Änderung des Entwurfs.

ÖKOBÜRO und Justice & Environment reichten zu einer vorgeschlagenen Änderung des Salzburger Naturschutzgesetzes und Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes eine kritische Stellungnahme ein. Der Entwurf der Gesetzesänderung sieht gravierende Einschränkungen der Rechte der Landesumweltanwaltschaft in Salzburg vor. Der Landesumweltanwaltschaft soll mit der Änderung das Recht entzogen werden, sich in Verfahren betreffend erneuerbare Energie an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Es ist jedoch nicht nachweisbar, dass dies insgesamt zu Verfahrensbeschleunigungen führen würde. Darüber hinaus soll die Änderung die 2023 in Kraft getretene Erneuerbaren-Richtlinie der EU umsetzen. Diese Richtlinie sieht in bestimmten Gebieten Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor. Im Entwurf werden jedoch überschießende Änderungen des Naturschutzgesetzes vorgesehen, die den Naturschutz in Salzburg in Gefahr bringen. 

ÖKOBÜRO und J&E fordern in der Stellungnahme die grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und die Streichung der Einschränkungen für die Salzburger Landesumweltanwaltschaft. Der Schutz der Natur und der Rechte der Öffentlichkeit sind in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise wichtiger als je zuvor und dürfen nicht mutwillig untergraben werden.

Zur Stellungnahme

Erneuerbaren Richtlinie der EU