Zum Inhalt springen

Holzklotz-Prozess "Heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln"

Das Verbrechen war spektakulär, der Prozess beginnt mit bürokratischem Hickhack: Nikolai H. soll durch den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke eine Frau ermordet haben. Das Gericht verweigert dem Russlanddeutschen bisher einen Dolmetscher - zu Recht?

Oldenburg - Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft Nikolai H. vor, "heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln" einen Menschen getötet, die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff beeinträchtigt und "dabei in der Absicht gehandelt zu haben, einen Unglückfall herbeizuführen".

Die Folgen des Unfalls, den H. verursacht haben soll, sind nicht wieder gut zu machen: Am 23. März, dem Ostersonntag, erschlug ein fast sechs Kilo schwerer Holzklotz die 33 Jahre alte Olga K., als sie und ihre Familie in einem BMW auf der Autobahn A 29 bei Oldenburg unter der Brücke Butjadinger Straße durchfuhren. Eine Person muss den Holzklotz auf das Auto fallen lassen haben. Und diese Person soll Nikolai H., 30, sein.

H., gebürtiger Kasache, spricht deutsch, er ist auch deutscher Staatsangehöriger. Die ersten 16 Lebensjahre aber verbrachte er mit seinen Eltern, zwei Schwestern und seiner Großmutter in Kasachstan.

1994 übersiedelte die Familie nach Stollhamm in der Wesermarsch, zog dann nach Bitburg, 1997 nach Wahnbek. H., dessen schulische Leistungen unterdurchschnittlich waren, erlernte wegen seiner intellektuellen Defizite keinen Beruf, sondern schlug sich zeitweise als Hilfsarbeiter durch; auf seine deutschen Sprachkenntnisse kam es dabei nicht an.

Nikolai H. - Deutscher ist er nur auf dem Papier

Bis 2003 lebte er im Haushalt seiner Eltern, wo stets russisch gesprochen wurde. Auch mit seinen wenigen russisch-stämmigen Freunden spricht er nicht deutsch, sondern russisch. Wenn er schimpfe, so seine Verteidiger, schimpfe er auf russisch. Wenn er träumt, träumt er russisch. Deutscher ist er nur auf dem Papier.

Seit 2003 lebt er allein in einer Schlichtwohnung in Rastede. Drogen nimmt er seit der Zeit in Bitburg; in den vergangenen fünf Jahren konsumierte er harte Drogen wie Heroin. Seine Kontaktpersonen waren in der Regel Dealer. Seitdem wurde er auch immer wieder straffällig.

Er wurde verurteilt wegen Raubes, Diebstahls, Drogenbesitzes, Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Wenn er mit der Justiz zu tun bekam, reichten bisher seine Deutschkenntnisse. Das ihm jetzt vorgeworfene Verbrechen aber - Mord an Olga K. - ist bei weitem das schwerste seiner kriminellen Laufbahn. Und nun verweigert ihm die Justiz einen Dolmetscher.

H. hatte sich am 5. April, einen Tag nach seinem Freund Andreas I., selbst bei der Polizei gemeldet, um zu bekunden, er habe mit der Tat zwar nichts zu tun, könne aber als Zeuge eine Aussage machen. Er sei am Nachmittag des Ostersonntag über die betreffende Brücke geradelt und habe dabei einen Holzklotz und einen "Reifen" aus dem Weg geräumt.

Spart die Justiz hier nicht am falschen Ende?

Zwei Tage später stellte er sich für ein ausführliches TV-Interview auf der Brücke zur Verfügung, das den Eindruck vermittelt, H. wisse schon, wovon er spricht, und verstehe auch, was man zu ihm sagt. Am 21. Mai, zwei Monate nach dem tödlichen Attentat, gestand H., den Holzklotz nicht beiseite geräumt, sondern auf die Fahrbahn fallen gelassen zu haben.

Die Hauptverhandlung vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Oldenburg mit dem Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann begann am Dienstagmorgen schleppend. Es ging wieder um das Thema Dolmetscher.

Sowohl der Vorsitzende als auch die Staatsanwaltschaft und schließlich auch das Oberlandesgericht Oldenburg halten die Deutschkenntnisse des Angeklagten für ausreichend. Es wurde abgelehnt, die Anklageschrift ins Russische übersetzen zu lassen. Es wurde abgelehnt, die Kosten zu übernehmen für Übersetzungsarbeiten, die die Verteidigung vor der Hauptverhandlung in Auftrag gegeben hatte.

Die Justiz muss sparen, gewiss. Doch spart sie hier nicht am falschen Ende?

Die Verteidiger Matthias Koch und Andreas Schulz streiten seit Monaten um etwas, was eigentlich selbstverständlich sein müsste: dass ein Angeklagter jederzeit versteht, vor allem wenn es um Lebenslang geht, was da über ihn verhandelt wird, und dass die Justiz die Kosten übernimmt für notwendige Übersetzungen.

Wer ist "Chef im Ring"?

Vor Gericht werden Sachverständigengutachten erörtert, es wird gestritten werden müssen über Verwertungsverbote und ähnliches. Das sind andere Texte und Inhalte, als die alltäglichen, mit denen ein Mensch, der 14 Jahre in Deutschland lebt, und das weitgehend unter seinesgleichen, zu verstehen imstande ist. Dass H. Deutscher ist laut Pass - was besagt das schon.

Bisweilen schien es, als wolle der Vorsitzende gleich zu Beginn demonstrieren, wer "Chef im Ring" ist. Er war offensichtlich auf alles vorbereitet, was in den Medien gern als Finten und Tricks von Verteidigern missverstanden wird.

Die Einwände der Verteidiger, ihre neuerlichen Anträge auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - die ja nicht aus Jux und Tollerei gestellt werden oder um die Justiz zu ärgern - wurden nicht erwogen und diskutiert, sondern unbeeindruckt weggewischt.

Das ist kein gutes Zeichen am Anfang einer Hauptverhandlung, in der die Beweislage dünn ist und in der die Kammer noch viele Probleme erwarten. Dass die Verteidigung die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit schon am ersten Verhandlungstag abgelehnt hat, versteht sich angesichts einer solchen Situation fast von selbst.