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Hausrecht-Debatte

Ausschluss von trans Frauen aus Frauensaunen ist rechtswidrig

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman erklärt Justizminister Marco Buschmann das AGG: "Eine Person ausschließlich wegen ihres Aussehens abzuweisen, ist und bleibt unzulässig."


Ferda Ataman ist seit Juli 2022 oberste Diskriminierungsschützerin in Deutschland (Bild: Heinrich-Böll-Stiftung / flickr)
  • 29. März 2023, 06:17h 87 2 Min.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman hat sich in die Hausrecht-Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz eingeschaltet und vor Diskriminierung gewarnt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbiete es, trans Menschen per Hausordnung abzulehnen, erklärte Ataman gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". "Pauschale Ausschlüsse von Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität, ob im Job, auf dem Wohnungsmarkt oder in der Sauna, darf es auch in Zukunft nicht geben."

Es sei auch "unzulässig", eine Person nur wegen ihres Aussehens abzuweisen, ergänzte Ataman und widersprach damit Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker hatte in Interviews behauptet, Saunabesitzer*innen könnten sich bei der Zulassung einer trans Person an deren äußerer Erscheinung orientieren (queer.de berichtete).

Saunabesitzer*innen dürfen nicht diskriminieren

Wer eine Sauna betreibe, dürfe zwar über den Eintritt entscheiden, dabei aber "weiterhin nicht diskriminieren", zitiert die SZ aus einem Aktenvermerk der Antidiskriminierungsstelle. Zwar erlaube Paragraf 20 des AGG eine Ungleichbehandlung, wenn so dem "Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit" Rechnung getragen wird. Der Ausschluss von Männern aus Frauensaunen stellt deshalb keine Diskriminierung dar. Bei trans Frauen liege die Sache jedoch anders, so die Antidiskriminierungsstelle. Hier gehe es nicht darum, "dass ein Mann das Angebot für Frauen nutzen möchte, sondern eine Frau". Nur bei Fehlverhalten eines trans Gastes gebe es eine Handhabe, die Person hinauszuwerfen.

Es sei auch unzulässig, Menschen nur wegen "rein ästhetischer Empfindungen" abzuweisen, stellte Atamans Behörde klar. Das äußere Erscheinungsbild eines Menschen sei nicht geeignet, den Schutz der Intimsphäre zu beeinträchtigen, zitiert die Antidiskriminierungsstelle aus dem einschlägigen AGG-Kommentar "Däubler/Beck". Dort heißt es: Ein Gastwirt könne sich auch nicht auf Paragraf 20 AGG berufen, "um behinderte Menschen vom Besuch seiner Speisegaststätte auszuschließen, weil sich Nichtbehinderte durch deren Anblick oder Essgewohnheiten 'belästigt' fühlen".

Referentenentwurf soll bis Ostern veröffentlicht werden

Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach monatelangem Gezerre auf einen Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz geeinigt haben. Laut Medienberichten sieht ein Passus im Gesetz vor, dass im Streitfall das Hausrecht gilt, außerdem wird eine dreimonatige Wartezeit eingeführt (queer.de berichtete). Diese neuen Einschränkungen sorgten in der queeren Community für Verunsicherung und scharfe Kritik (queer.de berichtete). Der Entwurf soll bis Ostern veröffentlicht werden. (mize)

Wöchentliche Umfrage

» Was hältst du von der geplanten dreimonatigen Wartezeit zur Änderung des Geschlechtseintrags im Selbstbestimmungsgesetz?
    Ergebnis der Umfrage vom 27.03.2023 bis 03.04.2023

#1 From BeyondAnonym
  • 29.03.2023, 06:42h
  • Juchhuuu - danke queer de!

    Und danke, unerschrockene, unerschütterliche, kluge Ferda Ataman!

    Na bitte - geht doch.

    Jetzt wird's noch interessanter in Sachen Selbstbestimmungsgesetz.
  • Direktlink »
#2 IrgendwannAnonym
  • 29.03.2023, 07:49h
  • Da hat jemand mehr Arsch in der Hose als unser Queer Beauftragter.
  • Direktlink »
#3 KarlaAnonym
  • 29.03.2023, 08:03h
  • Die 3 Monate Frist ist gerade noch akzeptabel, wenn keine weiteren Nachweise vorliegen.
    Wenn z.B. ein Indikationsschreiben oder Nachweise über HET vorliegen, sollte eine kürzere Frist gelten.
  • Direktlink »

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