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Neues Steuer-Gesetz

Ebay, AirBnB und Co. melden Daten ans Finanzamt – was sich jetzt für Nutzer ändert

Wirtschaftsredakteur
Selbst wer im Durchschnitt nur drei eBay-Versteigerungen im Monat vornimmt, um seinen Dachboden oder Keller zu entrümpeln, wird künftig dem Finanzamt gemeldet Selbst wer im Durchschnitt nur drei eBay-Versteigerungen im Monat vornimmt, um seinen Dachboden oder Keller zu entrümpeln, wird künftig dem Finanzamt gemeldet
Selbst wer im Durchschnitt nur drei eBay-Versteigerungen im Monat vornimmt, um seinen Keller zu entrümpeln, wird künftig dem Finanzamt gemeldet
Quelle: pa/Geisler-Fotopress/Christoph Hardt
Bücher, Möbel bis hin zur Wohnung: Wer bislang Internet-Portale zum Kauf und Verkauf nutzte, tat das bislang, ohne dass es das Finanzamt mitbekam. Mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist das nun Geschichte, zumindest teilweise. WELT beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer in den vergangenen Jahren als Privatnutzer auf Internet-Portalen wie eBay, Amazon, Etsy und Ebay Kleinanzeigen verkauft hat, tat dies meist ohne Wissen des Finanzamtes. Denn die Behörden hatten keine Zeit, um dort auf die Suche nach Steuersündern zu gehen. Das wird sich jedoch künftig ändern: Die Portale müssen nun ihre Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden – und zwar automatisch. Grund dafür ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz: PStTG.

Das Bundeszentralamt wird die Informationen an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleiten. Von dort gelangen sie zu den Finanzämtern. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im vergangenen November und Dezember weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet. Gültig ist es seit Jahresbeginn. WELT beantwortet die wichtigsten Fragen.

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