WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Corona-Maßnahmen in Kliniken: Patientenschützer kritisieren „absurde“ Entscheidungen

Deutschland Wegfall der Regeln

Patientenschützer kritisieren „absurde“ Entscheidungen bei Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März. Auch die Testpflicht entfällt. Besucher müssen noch etwas länger Maske tragen.

Quelle: WELT

Autoplay
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Ab Mittwoch fällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter von Kliniken, während Besucher die Maske noch einige Wochen tragen müssen. Patientenschützer finden das widersprüchlich. Sie fordern tägliche Tests für das Pflegepersonal.

Vor dem Wegfall weiterer Corona-Restriktionen am 1. März haben Patientenschützer die „widersprüchlichen“ und „absurden“ Regeln kritisiert. „Selbst die letzten politisch festgelegten Corona-Regeln bleiben widersprüchlich“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Absurd ist, dass Besucher in Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen müssen, das Personal aber nicht.“

Der Patientenschützer verwies darauf, dass nicht nur Besucher das Coronavirus in Kliniken oder Heime tragen könnten, sondern auch Mitarbeiter wie Ärzte oder Pfleger. Dabei sei gerade der Schutz besonders gefährdeter Menschen wichtig. „Bund, Länder und Experten haben in der Pandemie versäumt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das ist und bleibt die Sicherheit von alten, pflegebedürftigen und kranken Menschen“, sagte Brysch. Er forderte deutschlandweite und tägliche Tests für das Pflegepersonal.

Von Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht dann ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen. Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet.

Virologin kritisiert Wegfall der Maskenpflicht

Die Virologin Melanie Brinkmann von der Technischen Universität Braunschweig hatte das geplante Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen kürzlich kritisiert. „Ich hätte es besser gefunden, die Maskenpflicht in diesen kritischen Bereichen unseres Gesundheitssystems beizubehalten“, sagte die Vizechefin des Corona-Expertenrats der Bundesregierung der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Der Schutz durch die Bedeckung von Mund und Nase sei „unbestritten sehr hoch“. Deshalb halte sie es für sinnvoll, „die Maskenpflicht für Besucher von Kliniken, Arztpraxen und Heimen weiterlaufen zu lassen, solange das Infektionsgeschehen hoch ist“.

Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

„Aha! Zehn Minuten Alltags-Wissen“ ist der Wissens-Podcast von WELT. Immer dienstags und donnerstags beantworten wir darin Alltagsfragen aus dem Bereich der Wissenschaft. Abonnieren Sie den Podcast unter anderem bei Spotify, Apple Podcasts, Deezer, Amazon Music oder direkt per RSS-Feed.

dpa/AFP/gub

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema