Vor dem Wegfall weiterer Corona-Restriktionen am 1. März haben Patientenschützer die „widersprüchlichen“ und „absurden“ Regeln kritisiert. „Selbst die letzten politisch festgelegten Corona-Regeln bleiben widersprüchlich“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Absurd ist, dass Besucher in Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen müssen, das Personal aber nicht.“
Der Patientenschützer verwies darauf, dass nicht nur Besucher das Coronavirus in Kliniken oder Heime tragen könnten, sondern auch Mitarbeiter wie Ärzte oder Pfleger. Dabei sei gerade der Schutz besonders gefährdeter Menschen wichtig. „Bund, Länder und Experten haben in der Pandemie versäumt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das ist und bleibt die Sicherheit von alten, pflegebedürftigen und kranken Menschen“, sagte Brysch. Er forderte deutschlandweite und tägliche Tests für das Pflegepersonal.
Von Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht dann ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen. Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die vorzeitigen Lockerungen zum 1. März mit der stabilen Lage begründet.
Virologin kritisiert Wegfall der Maskenpflicht
Die Virologin Melanie Brinkmann von der Technischen Universität Braunschweig hatte das geplante Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen kürzlich kritisiert. „Ich hätte es besser gefunden, die Maskenpflicht in diesen kritischen Bereichen unseres Gesundheitssystems beizubehalten“, sagte die Vizechefin des Corona-Expertenrats der Bundesregierung der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Der Schutz durch die Bedeckung von Mund und Nase sei „unbestritten sehr hoch“. Deshalb halte sie es für sinnvoll, „die Maskenpflicht für Besucher von Kliniken, Arztpraxen und Heimen weiterlaufen zu lassen, solange das Infektionsgeschehen hoch ist“.
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