Mieter können hunderte Euro sparen: Dieser Rechner nimmt den Vermieter in die Pflicht

Mieter sparen beim Heizen: Neues Gesetz soll CO2-Abgabe ändern
Bislang waren Mieter allein für die zusätzlichen Kosten durch die CO₂-Abgabe verantwortlich. Ab diesem Jahr müssen Vermieter jedoch bis zu 95 Prozent des CO₂-Preises übernehmen. Das kann für Mieter eine Entlastung von mehreren hundert Euro bedeuten.

Die sogenannte CO₂-Abgabe gibt es seit 2021. Sie wird für das Heizen mit Öl und Erdgas erhoben und soll dabei helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Bisher mussten Mieter diesen Aufpreis komplett allein tragen, denn Vermieter konnten sie über die Nebenkosten komplett umlegen.

Seit Anfang 2023 hat sich das aber geändert. Ab diesem Jahr müssen auch die Vermieter ihren Beitrag leisten, denn schließlich sind die für den energetischen Zustand des Mietshauses verantwortlich. Die genauen Regeln, nach denen die Kosten aufgeteilt werden, erklären wir in diesem Artikel.

Mit dem offiziellen Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie die in der Betriebskostenabrechnung angegebenen Werte ganz einfach nachprüfen. So sehen Sie, ob Ihr Vermieter die Kosten korrekt aufgeteilt hat.

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Klimaabgabe: So wird der CO₂-Preis aufgeteilt

Ein Stufenmodell verteilt den CO₂-Preis auf Mieter und Vermieter.

Ein Stufenmodell verteilt den CO₂-Preis auf Mieter und Vermieter.

Bild: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Heizkostenverordnung sahen bisher vor, dass sämtliche Kosten des CO₂-Preises beim Verbraucher, also beim Mieter, landen; das hält zwar Mieter dazu an, sparsam zu heizen, setzt aber keinen Reiz für Vermieter, Gebäude energetisch zu sanieren. Deshalb wird mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gegengesteuert.

Der CO₂-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto höher wird der Kostenanteil des Vermieters. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er soll schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2026 steigen.

Bei Wohngebäuden muss der Vermieter den Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnen. Nach diesem Wert richtet sich die Aufteilung der Kosten, wie in der Tabelle unten dargestellt. Sind die Häuser top saniert, müssen Mieter nach wie vor 100 Prozent der CO₂-Kosten tragen. Bei besonders schlechten Werten müssen die Vermieter aber bis zu 95 Prozent der Kosten schultern.

Aufteilung CO₂-Preis zwischen Mieter und Vermieter

KohlendioxidausstoßAnteil MieterAnteil Vermieter

< 12 kg CO₂/m²/a

100%

0%

12 bis<17 kg CO₂/m²/a

90%

10%

17 bis <22 kg CO₂/m²/a

80%

20%

22 bis <27 kg CO₂/m²/a

70%

30%

27 bis <32 kg CO₂/m²/a

60%

40%

32 bis <37 kg CO₂/m²/a

50%

50%

37 bis <42 kg CO₂/m²/a

40%

60%

42 bis <47 kg CO₂/m²/a

30%

70%

47 bis <52 kg CO₂/m²/a

20%

80%

>=52 kg CO₂/m²/a

5%

95%

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Es geht teilweise um mehrere Hundert Euro

Die Heizkostenabrechnung muss Informationen zur Aufteilung des CO₂-Preises enthalten.

Die Heizkostenabrechnung muss Informationen zur Aufteilung des CO₂-Preises enthalten.

Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Laut Gesetz muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung genaue Angaben rund um die Berechnung der CO₂-Kostenanteile machen. Ausgewiesen werden muss der auf den Mieter entfallende Anteil an CO₂-Kosten, die Einstufung der Wohnung sowie die Berechnungsgrundlagen.

Weist der Vermieter die Anteile an Kohlendioxidkosten nicht aus oder liefert er die erforderlichen Informationen nicht, können Mieter ihren Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen.

Nach Angaben des Mieterbunds verursacht die CO₂-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus rund 67 Euro Mehrkosten pro Jahr beim Heizen mit Gas und 98 Euro bei Heizöl. Muss ein Vermieter davon 95 Prozent übernehmen, sind das rund 64 bzw. 93 Euro.

Doch bei größeren Wohnungen oder Häusern mit höherem Energieverbrauch kann das auch deutlich mehr Geld ausmachen.

  • Beispiel: In einer Wohnung mit 100 Quadratmetern und einem durchschnittlichen Verbrauch (13,6 Liter Heizöl pro Quadratmeter) muss der Vermieter bis zu 123 Euro übernehmen. Gerechnet haben wir mit 9,5 Cent pro Liter für die CO₂-Steuer. Nimmt man jetzt an, dass der CO₂-Preis über die nächsten Jahre steigt, sind es ab 2026 dann schon rund 225 Euro, mit denen sich der Vermieter bei einem schlechten energetischen Zustand des Hauses beteiligen muss.
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Vermieter-Angaben einfach nachrechnen

In wenigen Schritten können Sie die Kostenaufteilung nachrechnen.

In wenigen Schritten können Sie die Kostenaufteilung nachrechnen.

Bild: Screenshot/CHIP

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen offiziellen Rechner parat, mit dem Sie die Angaben in der Nebenkostenabrechnung nachprüfen können.

Das klappt in sechs Schritten und am Ende kommt eine Tabelle raus, in der Sie die richtige Einteilung sehen können. Die lässt sich zusammen mit den gemachten Angaben und den anteiligen Kosten als PDF-Dokument speichern.

Neben dem Abrechnungszeitraum, möglichen rechtlichen Beschränkungen sowie Energiequelle und Wohnfläche müssen Sie von Ihrer Rechnung folgende Angaben eingeben:

  • Verbrauch
  • CO₂-Preis
  • Emissionsfaktor

Mit diesen Angaben wird das Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis der Kosten zwischen Mieter und Vermieter ermittelt.

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