Corona-Ausbruch: Schulen und Kitas im Kreis Mühldorf bleiben offen, Altötting schließt

Ein großer Corona-Ausbruch beim Mühldorfer Landmaschinenhersteller Fliegl führt dazu, dass die Menschen in den Landkreisen Mühldorf und Altötting wahrscheinlich wieder mit schärferen Einschränkungen leben müssen. Schulen und Kitas im Kreis Mühldorf sollen aber offen bleiben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Kreis Mühldorf ist es in einer Firma zu einem größeren Corona-Ausbruch gekommen
- Es wird mit einem Anstieg der Inzidenz über 100 in den Kreisen Mühldorf und Altötting gerechnet
- Schulen und Kitas im Landkreis Mühldorf sollen trotzdem offen bleiben.
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Update 26. Februar, 13.47 Uhr
Schulen im Kreis Mühldorf bleiben offen
Obwohl auch der Landkreis Mühldorf nach dem Corona-Ausbruch bei der Firma Fliegl mit dem Anstieg des Corona-Inzidenzwerts auf über 100 rechnet, bleiben Schulen und Kindertagesstätten offen. Das teilte Landrat Maximilian Heimerl mit. Nach seinen Angaben erhält der Landkreis Mühldorf eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Oberbayern. „Wir rechnen damit, dass der Wert danach wieder sinkt“, sagte Heimerl. „Wir werden das beobachten und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen.“
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Nach seinen Angaben sind im Landkreis Mühldorf 14 Mitarbeiter der Firma Fliegl infiziert. Der Inzidenzwert liegt heute bei 91,5 und wird am Samstag (27. Februar) voraussichtlich auf über 100 steigen. Die gleiche Entwicklung gibt es im Landkreis Altötting, dort bleiben Schulen und Kindertagesstätten aber ab Montag geschlossen.
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Die Meldung vom 26. Februar, 12.40 Uhr
Mühldorf/Altötting - Für den Landkreis Altötting bestätigte Sprecher Dr. Robert Müller am Freitagmittag (26. Februar), dass der Inzidenzwert auf über 100 gestiegen ist. Die Konsequenz: „Wir drehen die Uhr wieder auf letzten Sonntag“, sagt Müller. Damit gilt auch wieder die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Durch 14 positive Fälle bei Mitarbeitern der Firma Fliegl steigt der Inzidenzwert im Laufe des Wochenendes wahrscheinlich auf über 100.
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Anstieg der Inzidenz erwartet
Ob das auch für den Landkreis Mühldorf gilt, ist derzeit noch offen. Das Landratsamt arbeitet nach Angaben von Landrat Maximilian Heimerl derzeit an der Auswertung der Zahlen. Am Freitag lag der Inzidenzwert im Landkreis Mühldorf laut Robert-Koch-Institut bei 91,5.
Da der Betrieb von Fliegl im Industriegebiet Mühldorf liegt, gilt der Anstieg aber als wahrscheinlich. Sollte der Wert tatsächlich über 100 steigen, müssen auch im Landkreis Mühldorf ab Montag Schulen, Kitas und Erwachsenenbildungseinrichtungen geschlossen werden. Bislang gab es dazu vom Landratsamt Mühldorf noch keine offizielle Bestätigung.
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So informiert der Landkreis Altötting auf seiner Internetseite:
Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Veröffentlichung des RKI heute bei 95,1. Die bereits vorliegenden Zahlen von heute Vormittag führen im Landkreis dazu, dass ab 27.02.2021 die 100er Grenze am Wochenende überschritten wird. Die stark ansteigenden Zahlen resultieren maßgeblich aus einem Corona-Ausbruch bei der Firma Fliegl in Mühldorf. Ein nicht geringer Anteil der betroffenen Mitarbeiter ist im Landkreis Altötting wohnhaft und fließt daher in unsere Inzidenz ein.
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Mit Wirkung ab dem 28.02.2021 gilt daher im Landkreis Altötting:
Die Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind nach § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIFSMV für Schülerinnen und Schüler geschlossen. Für die sich im Wechselunterricht befindlichen Jahrgangsstufen, d. h. für Abiturientinnen und Abiturienten, für die im Jahr 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen anstehen, gilt: Es findet inzidenzwertunabhängig weiterhin Wechselunterricht statt, wobei eine Teilung der Klasse bzw. des Kurses nur erforderlich ist, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform grundsätzlich untersagt. Zulässig bleiben hingegen Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.
Weitere Folge ist, dass im Landkreis Altötting die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft tritt. Ab dem 28.02.2021 ist daher der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Sobald die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Altötting den Wert von 100 wieder unterschreitet, wird dies erneut im Amtsblatt des Landkreises Altötting bekannt gemacht. Die nächtliche Ausgangssperre entfällt erst wieder, wenn der Inzidenzwert von 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.