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Verfahren : 2014/2228(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0175/2015

Eingereichte Texte :

A8-0175/2015

Aussprachen :

PV 07/07/2015 - 4
CRE 07/07/2015 - 4

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.1
CRE 08/07/2015 - 4.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0252

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 132k
Mittwoch, 8. Juli 2015 - Straßburg
Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
P8_TA(2015)0252A8-0175/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission zu den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) (2014/2228(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA, die am 14. Juni 2013(1) vom Rat angenommen und am 9. Oktober 2014 freigegeben und veröffentlicht wurden,

–  gestützt auf die Artikel 168 bis 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und insbesondere auf den in Artikel 191 Absatz 2 genannten Grundsatz der Vorsorge,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-USA abgegebene gemeinsame Erklärung vom 26. März 2014(2),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von Kommissionsmitglied Cecilia Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman vom 20. März 2015 zum Ausschluss öffentlicher Dienstleistungen aus Handelsabkommen zwischen der EU und den USA,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. März 2015 zur TTIP,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2014 zur TTIP(3),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung, die der Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, der Premierminister des Vereinigten Königreichs, David Cameron, die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, der französische Staatspräsident François Hollande, der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi und der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy am 16. November 2014 im Anschluss an ihr Treffen am Rande des G20-Gipfels in Brisbane, Australien(4), abgegeben haben,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014(5),

–  unter Hinweis auf die politischen Leitlinien mit dem Titel „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“(6), die Präsident Juncker am 15. Juli 2014 der neuen Kommission unterbreitet hat,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Kollegium der Kommissionsmitglieder vom 25. November 2014 zur Transparenz in den TTIP‑Verhandlungen (C(2014)9052)(7), auf die Beschlüsse der Kommission vom 25. November 2014 über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen (C(2014)9051) sowie über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Generaldirektoren der Kommission und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen (C(2014)9048), auf die Urteile und Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union (C‑350/12 P, 2/13, 1/09) zum Zugang zu Dokumenten der Organe und auf den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 6. Januar 2015 zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchung (OI/10/2014/RA) betreffend die Europäische Kommission in Bezug auf den Umgang mit Anträgen auf Zugang zu Informationen und Dokumenten (Transparenz),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Energierates EU-USA vom 3. Dezember 2014(8),

–  unter Hinweis auf den 2004 eingeführten integrierten Ansatz der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit („vom Erzeuger zum Verbraucher“)(9),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Öffentliche Online-Konsultation zum Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen des Abkommens über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ (SWD(2015)0003),

–  unter Hinweis auf die Textvorschläge, die die EU für die Gespräche mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der TTIP-Verhandlungsrunden vorgelegt hat, insbesondere die von der Kommission freigegebenen und veröffentlichten Vorschläge, unter anderem die EU-Positionspapiere „TTIP regulatory issues - engineering industries“(10), „Test–case on functional equivalence: proposed methodology for automotive regulatory equivalence“(11) und „Trade and sustainable development chapter/labour and environment: EU paper outlining key issues and elements for provisions in the TTIP“(12) sowie die Textvorschläge zu technischen Handelshemmnissen (TBT)(13), gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS)(14), Zoll- und Handelserleichterungen(15), kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)(16), etwaigen Wettbewerbsbestimmungen(17), etwaigen Bestimmungen über staatliche Unternehmen und Unternehmen mit besonderen oder exklusiven Rechten oder Privilegien(18), etwaigen Bestimmungen über Subventionen(19) und Streitbeilegungsverfahren(20) sowie erste Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen(21),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (AdR) mit dem Titel „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ (ECOS-V-063), die auf der 110. Plenartagung des AdR (11.-13. Februar 2015) angenommen wurde, und auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 4. Juni 2014 mit dem Titel „Die transatlantischen Handelsbeziehungen und der Standpunkt des EWSA zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer möglichen Freihandelszone EU-USA“,

–  unter Hinweis auf den endgültigen Anfangsbericht von ECORYS über die handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung für die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten (Trade Sustainability Impact Assessment (Trade SIA) in support of negotiations of a comprehensive trade and investment agreement between the European Union and the United States of America) vom 28. April 2014 für die Kommission(22),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über Handels- und Investitionshindernisse 2015 (COM(2015)0127)(23),

–  unter Hinweis auf die detaillierte Bewertung, die CEPS im Auftrag des Parlaments im April 2014 zu der Folgenabschätzung der Kommission zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA vorgelegt hat,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 23. Oktober 2012 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten(24), die Entschließung vom 23. Mai 2013 zu den Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Handel und Investitionen(25) und die Entschließung vom 15. Januar 2015 zu dem Jahresbericht über die Tätigkeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten 2013(26),

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel und die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Entwicklung, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Petitionsausschusses (A8-0175/2015),

A.  in der Erwägung, dass Ausfuhren im Rahmen des Handels und durch Investitionen erzieltes Wachstum mit Blick auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum die wichtigsten Triebkräfte sind, die zudem keiner staatlichen Investitionen bedürfen;

B.  in der Erwägung, dass das BIP der EU stark handels- und exportabhängig ist und sowohl vom Handel als auch von regelbasierten Investitionen profitiert; ferner in der Erwägung, dass ein ambitioniertes und ausgewogenes Abkommen mit den Vereinigten Staaten durch den Ausbau des transatlantischen Handels sowohl mit Waren als auch mit Dienstleistungen zur Reindustrialisierung Europas und zur Verwirklichung der für 2020 angestrebten Zielsetzung beitragen sollte, den Anteil der Industrie am BIP der EU von 15 % auf 20 % zu erhöhen; in der Erwägung, dass durch das Abkommen neue Möglichkeiten entstehen, insbesondere für KMU, Kleinstunternehmen (im Sinne der Begriffsbestimmung in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission), Cluster und Unternehmensnetze, die ungleich stärker von nichttarifären Handelshemmnissen betroffen sind als große Unternehmen, die sich aufgrund von Größenvorteilen leichter Zugang zu den Märkten auf beiden Seiten des Atlantik verschaffen können; in der Erwägung, dass sich mit einem Abkommen zwischen den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken auch die Gelegenheit bietet, Standards, Normen und Regeln festzulegen, die auf einer internationalen Ebene angenommen werden und auch für Drittländer von Vorteil wären und eine weitere Fragmentierung des Welthandels verhindern würden; in der Erwägung, dass diese Rolle, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen auszuhandeln, stattdessen von anderen Drittländern mit anderen Standards und Werten übernommen werden könnte;

C.  in der Erwägung, dass neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits bilaterale Abkommen mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet haben, sodass die TTIP sich auf bewährte Vorgehensweisen stützen und dazu beitragen kann, dass die Hindernisse, auf die diese Mitgliedstaaten gestoßen sind, überwunden werden;

D.  in der Erwägung, dass die gegenwärtigen Krisenherde an den Grenzen der EU und die weltweiten Entwicklungen verdeutlichen, dass in eine internationale Ordnungspolitik und die Schaffung eines auf Regeln und Werten beruhenden Systems investiert werden muss;

E.  in der Erwägung, dass es aufgrund der zunehmenden Vernetzung der weltweiten Märkte unabdingbar ist, dass die politischen Entscheidungsträger das Zusammenspiel der Märkte regeln und fördern; in der Erwägung, dass korrekte Handelsregeln und die Beseitigung unnötiger Hemmnisse für die Wertschöpfung unverzichtbar sind, wenn in Europa eine starke, wettbewerbsfähige und diversifizierte industrielle Basis erhalten bleiben bzw. entstehen soll;

F.  in der Erwägung, dass die Bemühungen der EU, die Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Umweltschutz und Verbrauchersicherheit anzugehen, für EU-Unternehmen bisher mit hohen regelungsbedingten Ausgaben sowie hohen Energierohstoff- und Strompreisen verbunden sind, die – wenn sie nicht im Rahmen der TTIP geregelt werden – dazu führen können, dass sich die Verlagerung von Arbeitsplätzen, die Deindustrialisierung und der Beschäftigungsabbau weiter beschleunigen und die Reindustrialisierungs- und Beschäftigungsziele der EU bedroht sind, sodass schließlich auch die politischen Ziele, die das Kernstück der EU-Rechtsvorschriften bilden, gefährdet sind;

G.  in der Erwägung, dass ein gut konzipiertes Handelsabkommen zu einer besseren Nutzung der mit der Globalisierung einhergehenden Chancen beitragen könnte; in der Erwägung, dass ein starkes und ambitioniertes Handelsabkommen nicht nur auf den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen ausgerichtet sein darf, sondern auch eine Handhabe zum Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Umwelt bieten sollte; in der Erwägung, dass ein starkes und ambitioniertes Handelsabkommen die Gelegenheit bietet, durch verstärkte Regulierungsmaßnahmen auf höchster Ebene einen Rahmen zu schaffen, der den gemeinsamen Werten entspricht und dadurch zur Verhinderung von Sozial- und Ökodumping sowie zu einem hohen Maß an Verbraucherschutz beiträgt, zumal das gemeinsame Ziel in einem offenen Wettbewerb und ausgewogenen Wettbewerbsbedingungen besteht;

H.  in der Erwägung, dass gemeinsame hohe Standards zwar im Interesse der Verbraucher sind, eine Annäherung aber auch aus der Sicht der Unternehmen sinnvoll ist, da die mit höheren Standards verbundenen höheren Kosten durch die wachsenden Größenvorteile, die ein potenzieller Markt mit 850 Millionen Verbrauchern bietet, besser ausgeglichen werden können;

I.  in der Erwägung, dass frühere Handelsabkommen von großem Nutzen für die europäische Wirtschaft waren, sich die tatsächlichen Folgen der TTIP für die Volkswirtschaften der EU und der USA jedoch nur schwer einschätzen und prognostizieren lassen, während die Verhandlungen noch laufen und Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangen; in der Erwägung, dass die in der EU seit langem bestehenden strukturellen Wirtschaftsprobleme und deren Ursachen zwar durch die TTIP allein nicht beseitigt werden können, dass die Partnerschaft jedoch als Teil einer umfassenderen europäischen Strategie für Beschäftigung und Wachstum betrachtet werden sollte und die Erwartungen, die an die TTIP geknüpft werden, dem Ehrgeiz im Rahmen der Verhandlungen entsprechen sollten;

J.  in der Erwägung, dass die Folgen des von Russland verhängten Embargos verdeutlicht haben, dass die Landwirtschaft nach wie vor einen hohen geopolitischen Stellenwert hat, dass es wichtig ist, Zugang zu mehreren verschiedenen Agrarmärkten zu haben, und stabile und strategische Handelspartnerschaften mit verlässlichen Handelspartnern unterhalten werden müssen;

K.  in der Erwägung, dass der Abschluss eines Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten, das beiden Seiten gleichermaßen zugutekommt, für die europäische Landwirtschaft entscheidend ist, wenn Europa seine Position als wichtiger Akteur auf dem Weltmarkt – ohne Gefahr für die derzeitigen Qualitätsstandards für europäische landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie künftige Verbesserungen dieser Standards – ausbauen und dabei die Erhaltung des europäischen Landwirtschaftsmodells sowie dessen wirtschaftliche und soziale Tragfähigkeit sicherstellen will;

L.  in der Erwägung, dass Handel und Investitionen nicht dem Selbstzweck dienen und das Wohlergehen der Bürger, Arbeitnehmer und Verbraucher sowie verbesserte Möglichkeiten für Unternehmen – die Triebkräfte für Wachstum und Beschäftigung – die Maßstäbe für Handelsabkommen sind; in der Erwägung, dass die TTIP als Muster für ein gutes Handelsabkommen betrachtet werden sollte, das diese Anforderungen erfüllt und demnach bei künftigen Verhandlungen mit anderen Handelspartnern als Vorlage dienen kann;

M.  in der Erwägung, dass bei den Verhandlungen im Interesse eines hochwertigen Ergebnisses ein gewisses Maß an Vertraulichkeit geboten ist und dass das begrenzte Maß an Transparenz, von dem die Verhandlungsführung geprägt war, in der Vergangenheit im Hinblick auf die demokratische Kontrolle des Verhandlungsprozesses gewisse Defizite bedingt hat;

N.  in der Erwägung, dass Präsident Juncker in seinen politischen Leitlinien noch einmal bekräftigt hat, dass er ein ausgewogenes und angemessenes Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten anstrebt und die EU und die USA sich bei der gegenseitigen Anerkennung ihrer Produktnormen und der Erarbeitung transatlantischer Normen zwar deutlich aufeinander zubewegen können, dass die EU dafür aber nicht ihre Normen in den Bereichen (Lebensmittel-)Sicherheit, Gesundheit, Tiergesundheit, Sozialwesen, Umwelt und Datenschutz sowie kulturelle Vielfalt aufgeben wird; ferner in der Erwägung, dass die Sicherheit der konsumierten Lebensmittel, der Schutz der personenbezogenen Daten europäischer Bürger und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nur Gegenstand der Verhandlungen sind, wenn das Ziel darin besteht, ein höheres Maß an Schutz zu erreichen;

O.  in der Erwägung, dass für einen zufriedenstellenden Abschluss der Verhandlungen über die Safe-Harbour-Regelung und das Datenschutzrahmenabkommen gesorgt werden muss;

P.  in der Erwägung, dass Präsident Juncker in seinen politischen Leitlinien auch klar zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine Einschränkung der gerichtlichen Zuständigkeit in den Mitgliedstaaten durch besondere Regelungen für Investorenstreitigkeiten nicht hinnehmen wird; in der Erwägung, dass nun, da die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Investitionsschutz und zur Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen des TTIP-Abkommens vorliegen, bei den drei Organen und auf interinstitutioneller Ebene – unter Berücksichtigung der betreffenden Beiträge und im Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft – darüber nachgedacht wird, wie am besten für Investitionsschutz und für die Gleichbehandlung der Investoren gesorgt werden kann, ohne das Regulierungsrecht des Staates einzuschränken;

Q.  in der Erwägung, dass das Parlament sowohl den Beschluss des Rates, die Geheimhaltung der Verhandlungsrichtlinien aufzuheben, als auch die Transparenzinitiative der Kommission uneingeschränkt unterstützt; in der Erwägung, dass an der lebhaften öffentlichen Debatte über die TTIP in Europa deutlich geworden ist, dass die Verhandlungen über das Abkommen transparenter und inklusiver ablaufen müssen, dass die Anliegen der europäischen Bürger dabei berücksichtigt werden müssen und dass die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Verhandlungen informiert werden muss;

R.  in der Erwägung, dass die Gespräche zwischen den USA und der EU seit Juli 2013 laufen, die Partner sich aber bisher auf keinen gemeinsamen Text einigen konnten;

S.  in der Erwägung, dass die TTIP voraussichtlich ein gemischtes Abkommen sein wird, das vom Europäischen Parlament und allen 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss;

1.  vertritt die Auffassung, dass die EU und die Vereinigten Staaten wichtige strategische Partner sind; hebt hervor, dass die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) das wichtigste Vorhaben zwischen der EU und den USA der letzten Jahre ist und die transatlantische Partnerschaft dadurch insgesamt – über die handelspolitische Dimension hinaus – neue Impulse erhalten sollte; hebt hervor, dass der erfolgreiche Abschluss dieses Abkommens große politische Bedeutung hat;

2.  richtet vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über die TTIP folgende Empfehlungen an die Kommission:

   a) im Hinblick auf den Geltungsbereich und den weiteren Kontext:
   i) sicherzustellen, dass im Zuge transparenter TTIP‑Verhandlungen auf hohem Niveau ein umfassendes, ambitioniertes und ausgewogenes Handels- und Investitionsabkommen zustande kommt, das ein tragfähiges Wachstum begünstigt und dadurch allen Mitgliedstaaten dient, aus dem die Partner gemeinsam und gegenseitig Nutzen ziehen, das zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt und EU-Unternehmen, vor allem KMU, neue Chancen eröffnet, das die Entstehung hochwertiger Arbeitsplätze für die europäischen Bürger fördert und aus dem die europäischen Verbraucher direkt Nutzen ziehen; Inhalt und Umsetzung des Abkommens sind wichtiger als das Verhandlungstempo
   ii) hervorzuheben, dass die TTIP‑Verhandlungen auf drei zentrale Bereiche ausgerichtet sind: eine ambitionierte Verbesserung des gegenseitigen Marktzugangs (für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge auf allen behördlichen Ebenen), den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Verbesserung der Kompatibilität der Regulierungssysteme sowie die Erarbeitung gemeinsamer Regeln, damit besser auf gemeinsame Herausforderungen und Möglichkeiten im internationalen Handel reagiert werden kann, und dass alle diese Bereiche gleichermaßen von Bedeutung sind und in das Gesamtpaket einfließen müssen; die TTIP sollte ambitioniert und für alle behördlichen Ebenen beiderseits des Atlantik bindend sein, das Abkommen sollte eine dauerhafte, auf Gegenseitigkeit beruhende, wirkliche Öffnung der Märkte sowie Handelserleichterungen vor Ort bewirken, und es sollte besonders auf strukturelle Maßnahmen ausgerichtet sein, mit denen die transatlantische Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Regulierungsstandards und Verbraucherschutz sowie ohne Sozial-, Steuer- oder Ökodumping verbessert wird;
   iii) der strategischen Bedeutung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA im Allgemeinen und der TTIP im Besonderen Rechnung zu tragen, vor allem, da sie unter anderem die Gelegenheit bieten, als fester Bestandteil eines auf Regeln beruhenden Rahmens jene Grundsätze und Werte zu fördern, die die EU und die USA gemeinsam vertreten und schätzen, und eine gemeinsame Lösung und Vorstellung in Bezug auf Welthandel, Investitionen und handelsbezogene Fragen, wie hohe Standards, Normen und Vorschriften, zu entwickeln, sodass eine umfassendere transatlantische Vision und gemeinsame strategische Ziele formuliert werden können; zu bedenken, dass die TTIP angesichts der Größe des transatlantischen Marktes eine Gelegenheit bietet, das Welthandelssystem so zu formen und zu regulieren, dass beide Wirtschaftsblöcke in einer vernetzten Welt florieren;
   iv) insbesondere angesichts der jüngsten positiven Entwicklungen in der Welthandelsorganisation (WTO) sicherzustellen, dass das Abkommen mit den USA als Ausgangspunkt für weitere Handelsverhandlungen dient und dem WTO‑Prozess weder vorgreift noch zuwiderläuft; bilaterale und plurilaterale Handelsabkommen sollten grundsätzlich als zweitbeste Lösung gelten und dürfen Bemühungen um deutliche Fortschritte auf der multilateralen Ebene nicht im Wege stehen; die TTIP muss Synergien mit weiteren Handelsabkommen, die zurzeit ausgehandelt werden, bewirken;
   (v) zu beachten, dass die Handelspolitik der EU im AEUV als fester Bestandteil des gesamten auswärtigen Handelns der Union definiert ist, und deshalb die Auswirkungen des endgültigen Abkommens zu bewerten und dabei Chancen, wie einem besseren Marktzugang aufgrund gemeinsamer transatlantischer Standards, und Risiken, wie einer etwaigen Umlenkung der Handelsströme von den Entwicklungsländern durch Aushöhlung der Zollpräferenzen, Rechnung zu tragen;
   vi) sicherzustellen, dass mit dem Abkommen die uneingeschränkte Achtung der EU-Grundrechtsnormen sichergestellt wird, indem in EU-Handelsabkommen mit Drittländern standardmäßig eine rechtsverbindliche, an die Achtung der Menschenrechte geknüpfte Aussetzungsklausel aufgenommen wird;
   b) im Hinblick auf den Marktzugang:
   i) sicherzustellen, dass die Marktzugangsangebote in den verschiedenen Bereichen einander entsprechen, gleichermaßen ambitioniert sind und die Erwartungen beider Seiten widerspiegeln, da die verschiedenen Vorschläge für diese Bereiche in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen;
   ii) sich zum Ziel zu setzen, dass alle Zolltarife abgeschafft werden, dabei aber zu berücksichtigen, dass es auf beiden Seiten eine Reihe von sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Industrieprodukten gibt, für die im Rahmen der Verhandlungen vollständige Listen vereinbart werden müssen, für besonders sensible Erzeugnisse angemessene Übergangszeiträume und Quoten bzw. in einigen wenigen Fällen deren Ausschluss vorzusehen und dabei zu berücksichtigen, dass – aufgrund der in der EU geltenden Vorschriften – die Produktionskosten dieser Erzeugnisse in der EU oft höher sind;
   iii) wie im Verhandlungsmandat deutlich ausgeführt, alles daran zu setzen, dass eine Schutzklausel in das Abkommen aufgenommen wird, die zur Anwendung kommt, wenn die heimische Lebensmittelproduktion durch den Anstieg der Einfuhren eines bestimmten Erzeugnisses ernsthaft gefährdet ist – unter besonderer Bezugnahme auf Lebensmittelproduktion und Energieintensität, Emissionsverlagerungen, chemische Stoffe sowie den Rohstoffsektor und die Stahlindustrie in der EU;
   iv) zu berücksichtigen, dass die EU als weltweit größter Handelsblock im Bereich der hochspezialisierten Dienstleistungen, beispielsweise im Ingenieurwesen und bei anderen professionellen Dienstleistungen, in der Telekommunikationsbranche und bei Finanz- und Verkehrsdienstleistungen wichtige offensive Interessen verfolgt;
   v) den Zugang zu den Dienstleistungsmärkten im Sinne eines „Hybridlisten-Ansatzes“ zu verbessern, für den Marktzugang „Positivlisten“ zu verwenden, sodass die Dienstleistungen, die ausländischen Unternehmen offen stehen sollen, ausdrücklich angegeben sind und neue Dienstleistungen ausgeschlossen werden, wobei sichergestellt wird, dass etwaige Stillstands- und Ratchet‑Klauseln nur für Nichtdiskriminierungsbestimmungen gelten und dass genügend Spielraum besteht, um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wieder unter öffentliche Aufsicht stellen und der Entstehung neuer und innovativer Dienstleistungen Rechnung tragen zu können, sowie für die Inländerbehandlung auf einen Negativlisten-Ansatz zurückzugreifen;
   vi) dafür zu sorgen, dass die Beschränkungen, die aufgrund US-amerikanischer Gesetze wie dem Jones Act, dem Foreign Dredging Act, dem Federal Aviation Act sowie der US-amerikanischen Kabotagevorschriften für den Flugverkehr derzeit von Seiten der USA in Bezug auf See- und Luftverkehrsdienste im Besitz europäischer Unternehmen bestehen und die den Marktzugang von EU-Unternehmen, aber auch Innovationen in den USA selbst stark beeinträchtigen, bei den Verhandlungen auf sinnvolle Weise angesprochen und beseitigt werden;
   vii) ausgehend von der gemeinsamen Erklärung – die erkennen lässt, dass die Verhandlungsführer eindeutig anstreben, dass derzeitige und künftige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (einschließlich, ohne darauf begrenzt zu sein, Wasserversorgung, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Sozialversicherung und Bildung) vom Anwendungsbereich der TTIP ausgeklammert werden – dafür zu sorgen, dass nationale und zuständige lokale Behörden auch weiterhin gemäß den Verträgen sowie im Einklang mit dem Verhandlungsmandat der EU das uneingeschränkte Recht haben, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Inauftraggabe, Organisation, Finanzierung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, zu erlassen, beizubehalten oder aufzuheben; diese Ausnahme sollte unabhängig davon gelten, wie die Dienstleistungen erbracht und finanziert werden;
   viii) alles daran zu setzen, dass die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sichergestellt wird, und zwar insbesondere durch Schaffung eines Rechtsrahmens mit den Bundesstaaten, die in diesem Bereich Regulierungsbefugnisse haben, sodass Fachkräfte aus der EU und den USA ihren Beruf beiderseits des Atlantik ausüben können, und die Mobilität für Investoren, Fachkräfte, hochqualifizierte Facharbeiter und Techniker zwischen der EU und den USA in den unter die TTIP fallenden Bereichen zu fördern;
   ix) zu berücksichtigen, dass Visaerleichterungen für europäische Anbieter von Waren und Dienstleistungen eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass diese Anbieter Vorteile aus dem Abkommen ziehen können, und den politischen Druck auf die USA bei den Verhandlungen zu erhöhen, um dafür zu sorgen, dass in Bezug auf Visa für die USA uneingeschränkt sowie unterschiedslos für die Bürger aller EU-Mitgliedstaaten der Grundsatz der Gegenseitigkeit gilt;
   x) die Verhandlungen über den Marktzugang hinsichtlich Finanzdienstleistungen mit der Konvergenz der Finanzmarktregulierung auf höchster Ebene zu verknüpfen, um die Einführung und die bessere Kompatibilität der Vorschriften zu fördern, die notwendig sind, um die Finanzmarktstabilität zu stärken, die Verbraucher im Zusammenhang mit Finanzprodukten und ‑dienstleistungen angemessen zu schützen und die laufenden Bemühungen um eine Zusammenarbeit in anderen internationalen Foren, wie dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und dem Finanzstabilitätsrat, zu unterstützen; sicherzustellen, dass die Regulierungs- und Aufsichtshoheit der EU und der Mitgliedstaaten, einschließlich deren Recht, bestimmte Finanzprodukte und ‑tätigkeiten zu verbieten, durch diese Bemühungen um Zusammenarbeit nicht beschränkt wird;
   xi) eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den USA aufzubauen, einschließlich Verfahren für eine effizientere internationale Zusammenarbeit, damit in Bezug auf Finanz‑ und Steuerkriminalität sowie Korruption generell strengere Standards festgelegt werden;
   xii) sicherzustellen, dass der Besitzstand der EU beim Datenschutz nicht durch die Liberalisierung der Datenströme, insbesondere im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Finanzdienstleistungen, beeinträchtigt wird, aber auch den Stellenwert der Datenflüsse als Rückgrat des transatlantischen Handels und der digitalen Wirtschaft anzuerkennen; als wichtigen Punkt in das Abkommen eine auf Artikel XIV des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) basierende umfassende und eindeutige, eigenständige horizontale Bestimmung aufzunehmen, wonach der geltende und der künftige EU-Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten vollständig und bedingungslos, das heißt ohne dass die Bestimmung mit anderen Teilen der TTIP im Einklang stehen muss, von dem Abkommen ausgenommen wird; über Bestimmungen, die den Fluss personenbezogener Daten berühren, nur zu verhandeln, wenn die uneingeschränkte Anwendung der Datenschutzvorschriften auf beiden Seiten des Atlantik sichergestellt ist und geachtet wird, und zusammen mit den USA darauf hinzuarbeiten, dass Drittländer weltweit für die Einführung ähnlich hoher Datenschutzstandards gewonnen werden;
   xiii) im Blick zu behalten, dass die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem endgültigen TTIP-Abkommen daran scheitern könnte, dass die pauschale Massenüberwachung durch die USA nicht vollumfänglich eingestellt wird und in Bezug auf die Wahrung der Datenschutzrechte der EU-Bürger keine angemessene Lösung, einschließlich behördlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe im Sinne von Ziffer 74 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014, zustande kommt(27);
   xiv) dafür zu sorgen, dass das durch den Massenüberwachungsskandal beschädigte Vertrauen zwischen der EU und den USA zügig und vollständig wiederhergestellt wird;
   xv) ein ehrgeiziges Kapitel zum Wettbewerb aufzunehmen, damit die ordnungsgemäße Einhaltung des europäischen Wettbewerbsrechts vor allem im digitalen Umfeld sichergestellt ist; sicherzustellen, dass Privatunternehmen in einen fairen Wettbewerb mit staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen treten können; sicherzustellen, dass Privatunternehmen gewährte staatliche Subventionen reguliert werden und einem transparenten Kontrollsystem unterliegen;
   xvi) einen offenen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sowie die Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft zu fordern, die ihrem Wesen nach zwar global ist, deren wichtigste Zentren jedoch in der EU und den USA liegen; in den Verhandlungen hervorzuheben, dass die digitale Wirtschaft für den transatlantischen Markt eine zentrale Rolle spielen muss, da sie Impulse für die Weltwirtschaft und die weitere Öffnung der Weltmärkte setzen kann;
   xvii) im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und Telekommunikationsdienstleistungen zu berücksichtigen, dass im Rahmen der TTIP unbedingt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit für faire Wettbewerbsbedingungen und einen gleichberechtigten und transparenten Zugang von EU-Dienstleistungsunternehmen zum US-amerikanischen Markt gesorgt werden muss und Dienstleistungsunternehmen aus den USA dazu verpflichtet werden müssen, bei der Erbringung von Dienstleistungen in Europa oder für europäische Kunden alle einschlägigen, branchen- oder produktspezifischen Sicherheitsstandards und Verbraucherrechte einzuhalten und zu erfüllen;
   xviii) über eine rechtsverbindliche allgemeine Klausel, die auf das Abkommen in seiner Gesamtheit Anwendung findet, und unter Einhaltung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sicherzustellen, dass die Vertragsparteien das Recht haben, unabhängig von der genutzten Technologie oder Verbreitungsplattform Maßnahmen (insbesondere Regulierungs- und/oder Finanzierungsmaßnahmen) zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt im Einklang mit den einschlägigen Artikeln im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der Freiheit und des Pluralismus der Medien zu treffen oder fortzusetzen, wobei zu beachten ist, dass audiovisuelle Dienste ausdrücklich nicht Teil des Mandats sind, das die Mitgliedstaaten der Kommission erteilt haben;
   xix) klarzustellen, dass die Befugnis der EU oder der EU-Mitgliedstaaten, die Kulturwirtschaft und Dienstleistungen im Bereich Kultur, Bildung, audiovisuelle Medien und Pressedienste mit Beihilfen und finanziell zu unterstützen, durch keine Bestimmung des Abkommens beeinträchtigt werden darf;
   xx) zu bestätigen, dass weder das System der Buchpreisbindung noch die Preisfestsetzung für Zeitungen und Zeitschriften durch nach dem TTIP-Abkommen geltende Verpflichtungen beeinträchtigt werden;
   (xxi) mit einer allgemeinen Klausel sicherstellen, dass das Recht der EU-Mitgliedstaaten gewahrt wird, Maßnahmen in Bezug auf die Bereitstellung von Unterricht, Erziehung und Kultur, mit denen kein Erwerbszweck verfolgt bzw. die nicht in irgendeiner Form staatlich finanziert oder unterstützt werden, anzunehmen bzw. zu bewahren, und gewährleisten, dass privat finanzierte ausländische Anbieter die gleichen Qualitäts- und Akkreditierungsanforderungen erfüllen wie inländische Anbieter;
   xxii) angesichts des großen Interesses europäischer Unternehmen, vor allem von KMU, sowohl auf Bundesebene als auch auf bundesstaatlicher Ebene in den USA diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen, beispielsweise für Baudienstleistungen, im Hoch- und Tiefbau, für Verkehrs- und Energieversorgungsinfrastruktur sowie für Waren und Dienstleistungen zu erlangen, in Bezug auf das Kapitel über öffentliche Aufträge einen ehrgeizigen Ansatz zu verfolgen und sicherzustellen, dass das Kapitel den neuen EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen entspricht, damit das große Ungleichgewicht, das derzeit in Bezug auf den Umfang des Zugangs zu den Märkten für öffentliche Aufträge auf beiden Seiten des Atlantik besteht, nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beseitigt wird und der US-amerikanische Markt, der nach wie vor dem Buy American Act von 1933 unterliegt, sowohl auf Bundesebene als auch auf bundesstaatlicher Ebene wesentlich stärker geöffnet wird, und zwar ausgehend von den Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und durch Aufhebung der Beschränkungen, die in den USA derzeit auf Bundesebene sowie auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene bestehen; Verfahren vorzusehen, mit denen garantiert wird, dass von den Bundesbehörden der USA eingegangene Verpflichtungen auf allen politischen und administrativen Ebenen geachtet werden;
   xxiii) dafür zu sorgen, dass die USA die Transparenz der in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Verfahren für die Auftragsvergabe verbessert, sodass offene, diskriminierungsfreie und berechenbare Verfahrensvorschriften geschaffen werden können, die Unternehmen aus den USA und der EU, insbesondere KMU, einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben;
   xxiv) die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA auf internationaler Ebene dahingehend voranzutreiben, dass gemeinsame Nachhaltigkeitsstandards für das öffentliche Beschaffungswesen bei Behörden auf allen Bundes- und bundesstaatlichen Ebenen gefördert werden – unter anderem, indem das kürzlich überarbeitete Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt wird und Unternehmen die Standards der sozialen Verantwortung, die auf den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen beruhen, annehmen und befolgen;
   xxv) sicherzustellen, dass die US-Bundesstaaten in den Verhandlungsprozess einbezogen werden, damit durch die Öffnung des US-amerikanischen Marktes für öffentliche Aufträge für EU-Unternehmen wirklich etwas bewegt wird;
   xxvi) im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen zu beachten, dass Verteidigung und Sicherheit sensible Bereiche sind, und den Zielen Rechnung zu tragen, die 2013 im Rahmen des Verteidigungsrates von den Staats- und Regierungschefs festgelegt wurden, um den Aufbau eines europäischen Sicherheits- und Verteidigungsmarktes und einer technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) voranzubringen;
   xxvii) sicherzustellen, dass es bei den Verhandlungen über Ursprungsregeln darum geht, die Ansätze der EU und der USA miteinander in Einklang zu bringen und wirksame Ursprungsregeln festzulegen, die nicht unter Berufung auf andere geltende Abkommen umgangen werden können, und die Verhandlungen als Gelegenheit zu begreifen, in Bezug auf die obligatorische Ursprungskennzeichnung von Erzeugnissen auf einheitliche Standards hinzuarbeiten; dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nun, da die Verhandlungen über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada abgeschlossen sind und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko möglicherweise ausgeweitet wird, auf die Möglichkeit und den Umfang einer Kumulierung eingegangen werden muss; dabei jedoch im Blick zu behalten, dass mit der TTIP das Ziel verfolgt wird, den Handel mit Erzeugnissen mit Ursprung in den USA bzw. der EU zu erleichtern und Einfuhren aus Drittländern zu untersagen, dass Ausnahmen für bestimmte Erzeugnisse deshalb fallweise betrachtet werden müssen und in sensiblen Bereichen eine Ausnahme von allen Arten der Kumulierung gewährt werden sollte;
   xxviii) sicherzustellen, dass die TTIP ein offenes Abkommen ist, und zu ermitteln, wie geschätzte Partner, die sich für die TTIP-Verhandlungen interessieren, weil sie mit der EU oder den Vereinigten Staaten Abkommen über eine Zollunion geschlossen haben, besser über die Entwicklungen informiert werden können;
   c) im Hinblick auf die regulierungstechnische Zusammenarbeit und Kohärenz sowie nichttarifäre Handelshemmnisse:
   i) sicherzustellen, dass mit dem Kapitel über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen die Voraussetzungen für ein transparentes, effektives, wettbewerbsfreundliches Wirtschaftsumfeld geschaffen werden, indem etwaige künftige nichttarifäre Handelshemmnisse, von denen KMU unverhältnismäßig stark betroffen wären, ermittelt und ausgeräumt werden und bei Handel und Investitionen für Erleichterungen gesorgt wird, sowie gleichzeitig ein Höchstmaß an Gesundheitsschutz und Sicherheit anzustreben und sicherzustellen – und zwar im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip nach Artikel 191 AEUV sowie gemäß den verbraucher-, arbeits-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Vorschriften und im Sinne der kulturellen Vielfalt der EU; unter uneingeschränkter Achtung der Autonomie in Regelungsfragen, Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und Einbeziehung der interessierten Kreise auf einen strukturierten Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsstellen hinzuarbeiten; Querschnittsmaßnahmen zur Angleichung von Rechtsvorschriften und für Transparenz aufzunehmen, damit effiziente, kostengünstige und besser kompatible Vorschriften für Waren und Dienstleistungen erarbeitet und umgesetzt werden; die Verhandlungsführer auf beiden Seiten müssen entscheiden und genau festlegen, welche technischen Verfahren und Standards als grundlegend gelten und keinesfalls unterlaufen werden dürfen, bei welchen dieser Verfahren und Standards ein gemeinsamer Ansatz verfolgt werden kann, in welchen Bereichen auf der Grundlage gemeinsamer hoher Standards und eines zuverlässigen Marktüberwachungssystems die gegenseitige Anerkennung angestrebt wird und in welchen Bereichen – ausgehend von den Erfahrungen, die bei Gesprächen im Rahmen einer Vielzahl von Foren, wie dem Transatlantischen Wirtschaftsrat und dem Hochrangigen Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, über Jahre gesammelt wurden – lediglich ein besserer Informationsaustausch möglich ist, und sie müssen auch dafür sorgen, dass das Abkommen sich nicht auf noch festzulegende Normen in jenen Bereichen auswirkt, in denen in den USA im Vergleich zur EU völlig andere Rechtsvorschriften oder Normen gelten, wie im Fall der Umsetzung geltender (Rahmen-)Vorschriften (wie REACH) oder beim Erlass neuer Rechtsvorschriften (z. B. für das Klonen) oder bei neuen Begriffsbestimmungen mit Auswirkungen auf das Schutzniveau (z. B. für chemische Stoffe mit endokriner Wirkung); sicherzustellen, dass in den im TTIP-Abkommen verankerten Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen weder Formvorschriften für den Erlass von EU-Rechtsakten, die von dem Abkommen betroffen sind, noch diesbezügliche einklagbare Rechte vorgesehen werden;
   ii) dafür zu sorgen, dass Verhandlungen über SPS‑ und TBT-Maßnahmen auf den wesentlichen Grundsätzen der multilateralen SPS‑ bzw. TBT-Übereinkommen beruhen, und die europäischen SPS‑Normen und ‑Verfahren zu schützen; vor allem darauf hinzuarbeiten, dass unverhältnismäßig aufwändige SPS-Maßnahmen und die damit verbundenen Einfuhrverfahren abgeschafft oder deutlich gestrafft werden; insbesondere sicherzustellen, dass Vorabgenehmigungen, verbindliche Protokolle oder Kontrollen vor der Abfertigung keine Einfuhrmaßnahmen sind, die ständig zur Anwendung kommen; auf mehr Transparenz und Offenheit, die gegenseitige Anerkennung gleichwertiger Standards, den Austausch bewährter Verfahren, die Intensivierung des Dialogs zwischen Regulierungsstellen und interessierten Kreisen sowie auf eine stärkere Zusammenarbeit in den internationalen Normungsgremien hinzuarbeiten; bei den Verhandlungen über SPS‑ und TBT‑Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die hohen Standards, die in der EU im Interesse der Lebensmittelsicherheit und zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen eingeführt wurden, in keiner Weise beeinträchtigt werden;
   (iii) anzuerkennen, dass in den Bereichen, in denen die EU und die USA sehr unterschiedliche Regelungen haben, dann eben keine Einigung erzielt werden wird, etwa bei öffentlichen Gesundheitsdiensten, GVO, beim Einsatz von Hormonen in der Rinderzucht, REACH und dessen Umsetzung sowie beim Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, und fordert daher, dass über diese Fragen nicht verhandelt wird;
   iv) die USA aufzufordern, das Einfuhrverbot für Rindfleisch aus der EU aufzuheben;
   v) die bilaterale Zusammenarbeit mit Blick auf das Kapitel über die horizontale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zu fördern, damit unnötige Unterschiede, insbesondere in Bezug auf neue Technologien und Dienstleistungen, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der USA und eines besseren Angebots für die Verbraucher vermieden werden; zu diesem Zweck den Informationsaustausch sowie die Annahme und Umsetzung internationaler Instrumente zu verbessern und dabei das Subsidiaritätsprinzip zu achten und sich auf positive Beispiele – wie im Fall der ISO‑Normen oder des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – zu stützen; zu bedenken, dass es mit Blick auf das Abkommen ein besonders großer Erfolg wäre, wenn für möglichst viele Vorschriften über die Fahrzeugsicherheitsvorschriften – bei Nachweis eines gleichwertigen Schutzniveaus – die Gleichwertigkeit anerkannt würde; sicherzustellen, dass im Zuge der jedem Rechtsakt vorausgehenden Folgenabschätzung nicht nur die Auswirkungen auf Handel und Investitionen, sondern auch die Folgen für Verbraucher und Umwelt eingeschätzt werden; die Kompatibilität von Regelungen zu fördern, dabei aber weder legitime regulatorische oder politische Zielsetzungen, noch die Zuständigkeiten der Rechtsetzungsinstanzen der EU oder der USA zu beeinträchtigen;
   vi) darauf hinzuarbeiten, dass in der Union weiterhin ein hohes Maß an Produktsicherheit gewährleistet ist, dabei aber unnötige Mehrfachtests zu vermeiden, mit denen vor allem im Fall kaum risikobehafteter Erzeugnisse nur Ressourcen vergeudet werden;
   vii) Zollangelegenheiten, die über die Regeln des Übereinkommens der WTO über Handelserleichterungen hinausgehen, zu klären und dabei hervorzuheben, dass der Verwaltungsaufwand nur dann wirklich verringert werden kann, wenn auf eine größtmögliche Angleichung von Zollvorschriften und grenzpolitischen Maßnahmen und Verfahren hingearbeitet wird;
   viii) im Rahmen der künftigen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen genau festzulegen, welche Maßnahmen technische Handelshemmnisse betreffen und in Bezug auf Verwaltung und Formalitäten mit Doppelarbeit oder unnötigem Aufwand verbunden sind, und welche Maßnahmen grundlegende Normen und Regelungen oder Verfahren zur Verwirklichung von Zielen im öffentlichen Interesse betreffen;
   ix) die auf beiden Seiten des Atlantik bestehenden Regulierungssysteme und die Rolle des Europäischen Parlaments im Beschlussfassungsverfahren der EU sowie seine demokratische Kontrolle der EU-Regulierungsprozesse bei der Schaffung des Rahmens für die künftige Zusammenarbeit uneingeschränkt zu achten und dabei für größtmögliche Transparenz zu sorgen, in Bezug auf die Konsultationen, die Bestandteil der Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsvorschriften sind, auf eine ausgewogene Einbeziehung der interessierten Kreise zu achten und den Rechtsetzungsprozess der EU nicht zu verzögern; die Aufgaben, die Zusammensetzung und den rechtlichen Status des Gremiums für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen festzulegen und dabei zu berücksichtigen, dass jede direkte und verbindliche Anwendung der Empfehlungen dieses Gremiums auf einen Verstoß gegen die in den Verträgen festgelegten Rechtsetzungsverfahren hinausläuft; sicherzustellen, dass das Recht der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, für die eigenen politischen Maßnahmen, vor allem im Bereich der Sozial- und der Umweltpolitik, selbst Vorschriften zu erlassen, vollständig gewahrt wird;
   d) im Hinblick auf die Regeln:
   i) die Verhandlungen über den Marktzugang und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit der Aufstellung ambitionierter Regeln und Grundsätze zu verbinden, dabei aber zu beachten, dass jede Säule auch heikle Sachverhalte umfasst, zu denen unter anderem auch die Bereiche nachhaltige Entwicklung, Energie, KMU, Investitionen und staatseigene Unternehmen gehören;
   ii) sicherzustellen, dass das Kapitel über nachhaltige Entwicklung verbindlich und durchsetzbar ist und auf die umfassende und wirksame Ratifizierung, Umsetzung und Durchsetzung der acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und deren Inhalt, der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO sowie der wichtigsten internationalen Übereinkommen im Umweltbereich ausgerichtet ist; die Bestimmungen müssen auf eine weitere Anhebung des Schutzniveaus bei Arbeits- und Umweltnormen abzielen; ein ehrgeiziges Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung muss auch Bestimmungen über die soziale Verantwortung von Unternehmen umfassen, die sich auf die OECD‑Leitsätze für multinationale Unternehmen und einen klar strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft stützen;
   iii) sicherzustellen, dass die Arbeits- und Umweltnormen nicht nur in dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung eine Rolle spielen, sondern gleichermaßen in andere Teilen des Abkommens einfließen, in denen es beispielsweise um Investitionen, den Handel mit Dienstleistungen, die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und öffentliche Aufträge geht;
   iv) dafür zu sorgen, dass die Arbeits- und Umweltnormen durchsetzbar sind, und sich diesbezüglich auf die positiven Erfahrungen im Rahmen bestehender Freihandelsabkommen der EU und der USA sowie auf die nationale Gesetzgebung zu stützen; sicherzustellen, dass in Bezug auf die Umsetzung und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein wirksames Überwachungsverfahren unter Einbindung von Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Anwendung kommt und das für das gesamte Abkommen geltende allgemeine Streitbeilegungsverfahren gilt;
   v) sicherzustellen, dass Arbeitnehmer transatlantischer Unternehmen, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates registriert sind, Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten gemäß der Richtlinie über den europäischen Betriebsrat haben;
   vi) sicherzustellen, dass die Auswirkungen der TTIP auf Wirtschaft, Beschäftigung, Gesellschaft und Umwelt im Rahmen einer handelsbezogenen Ex-ante-Nachhaltigkeitsprüfung unter uneingeschränkter Einhaltung der Richtlinie der EU über handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfungen sowie unter klarer und strukturierter Einbeziehung aller interessierten Kreise, auch der Zivilgesellschaft, gründlich und objektiv untersucht werden; umfassende vergleichende Folgenabschätzungen für die einzelnen Mitgliedstaaten und eine Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaftszweige sowie der entsprechenden Wirtschaftszweige der USA durchzuführen, damit in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten Vorhersagen zu Beschäftigungseinbußen bzw. dem Beschäftigungszuwachs in den betreffenden Wirtschaftszweigen getroffen werden können, wobei die Anpassungskosten in Teilen aus dem EU-Haushalt und aus dem Haushalt des Mitgliedstaats gedeckt werden könnten;
   vii) an dem Ziel festzuhalten, in das TTIP-Abkommen ein gesondertes Kapitel über Energie, einschließlich Industrierohstoffe, aufzunehmen; sicherzustellen, dass beide Seiten im Verlauf der Verhandlungen Möglichkeiten zur Erleichterung von Erdgas- und Erdölausfuhren sondieren, damit durch die TTIP jegliche Einschränkungen oder Hindernisse für Kraftstoffeinfuhren, auch Flüssiggas- und Rohöleinfuhren, zwischen den beiden Handelspartnern beseitigt werden und ein wettbewerbsfähiger, transparenter und diskriminierungsfreier Energiemarkt entsteht, der der stärkeren Diversifizierung der Energiequellen, der besseren Absicherung der Energieversorgung und der Senkung der Energiepreise dient, wobei in dem Kapitel über Energie unbedingt auch klare Garantien dafür vorgesehen werden müssen, dass die Umweltnormen und die klimapolitischen Ziele der EU nicht untergraben werden;  gemäß den Zusagen der G20, die Subventionen für fossile Brennstoffe stufenweise abzubauen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA mit Blick auf die Abschaffung der Kraftstoffsteuerbefreiungen für die kommerzielle Luftfahrt zu verstärken;
   viii) sicherzustellen, dass das Recht der Vertragspartner, selbst über die Exploration, Förderung und Gewinnung von Energiequellen zu entscheiden und diese entsprechend zu regulieren, von etwaigen Vereinbarungen unberührt bleibt, dass aber, sobald die Förderung beschlossen wurde, der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gilt; zu bedenken, dass legitime, nichtdiskriminierende, demokratische Entscheidungen über die Energiegewinnung nach dem Vorsorgeprinzip durch keine Bestimmung des Abkommens beeinträchtigt werden sollten; sicherzustellen, dass die EU bzw. die USA Unternehmen auch den Zugang zu Rohstoffen und Energieträgern ohne Diskriminierung gewähren, und dass die für Energieerzeugnisse geltenden Qualitätsnormen eingehalten werden, so auch Normen für die durch ein Erzeugnis verursachten CO2-Emissionen, die beispielsweise in der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen verankert sind;
   ix) sicherzustellen, dass die Nutzung und die Förderung umweltverträglicher Waren und Dienstleistungen, einschließlich deren Entwicklung, mit dem TTIP-Abkommen unterstützt und die Aus- und Einfuhr dieser Waren und Dienstleistungen erleichtert wird – mit dem Ziel, das große Potenzial für ökonomische und ökologische Vorteile, die die transatlantische Wirtschaft bietet, zu nutzen und die laufenden plurilateralen Verhandlungen über das Übereinkommen über umweltverträgliche Waren zu ergänzen und dadurch einen Beitrag im Kampf gegen die globale Erwärmung und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der umweltverträglichen Wirtschaft zu leisten;
   x) sicherzustellen, dass die TTIP als Forum für die Entwicklung gemeinsamer ehrgeiziger und verbindlicher Nachhaltigkeitsstandards für Energieerzeugung und Energieeffizienz dient, wobei die bereits geltenden Standards der Vertragspartner, wie die Richtlinie über die Energiekennzeichnung oder die Ökodesign-Richtlinie der EU, grundsätzlich berücksichtigt und eingehalten werden, und Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit in der Energieforschung und bei der Entwicklung und Förderung emissionsarmer, umweltfreundlicher Technologien sowie entsprechender Innovationen zu ergründen;
   xi) sicherzustellen, dass die TTIP zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen beiträgt, insbesondere durch die Zusammenarbeit beider Parteien bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU);
   xii) sicherzustellen, dass in das TTIP-Abkommen ein Kapitel über KMU aufgenommen wird, das auf den gemeinsamen Verpflichtungen der Verhandlungsparteien beruht und darauf abzielt, dass für europäische KMU (einschließlich Kleinstunternehmen) in den USA mehr Möglichkeiten entstehen, wobei die erfassten tatsächlichen Erfahrungen kleiner und mittlerer Exportunternehmen als Grundlage dienen, und dazu beispielsweise vorgesehen wird, die doppelte Zertifizierung abzuschaffen, ein Online-Informationssystem zu den verschiedenen Regelungen und bewährten Verfahren einzurichten, den Zugang zu Förderprogrammen für KMU zu erleichtern, an Grenzübergängen beschleunigte Abfertigungsverfahren einzuführen oder bestimmte weiterhin bestehende Spitzenzollsätze abzuschaffen; es sollten Mechanismen eingerichtet werden, in deren Rahmen die beiden Seiten gemeinsam daran arbeiten, KMU besser in die transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen einzubeziehen – beispielsweis durch Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für KMU, bei deren Aufbau Akteure von KMU eine wesentliche Rolle spielen und bei der die benötigten konkreten Auskünfte über für die USA geltende Ausfuhr-, Einfuhr- oder Investitionsregelungen, einschließlich Zoll- und Steuerbestimmungen, Rechtsvorschriften, Zollverfahren und Marktchancen, eingeholt werden können;
   xiii) sicherzustellen, dass in das TTIP-Abkommen ein umfassendes Kapitel über Investitionen aufgenommen wird, in dem Bestimmungen über den Marktzugang und den Investitionsschutz vorgesehen werden und anerkannt wird, dass sich der Zugang zu Kapital positiv auf Beschäftigung und Wachstum auswirken kann; das Kapitel über Investitionen sollte darauf ausgerichtet sein, dass europäische und US-amerikanische Unternehmen, die sich im jeweils anderen Staatsgebiet niederzulassen beabsichtigen, ohne jegliche Diskriminierung behandelt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass es einige sensible Wirtschaftsbereiche gibt; es sollte darum gehen, Europa für Investitionen attraktiver zu machen, in der EU das Vertrauen für Investitionen in den USA zu stärken sowie an die Verantwortung und die Verpflichtungen zu erinnern, an die Investoren unter anderem nach den Grundsätzen der OECD für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte gebunden sind;
   xiv) sicherzustellen, dass die Bestimmungen über den Investitionsschutz auf die Zeit nach der Niederlassung beschränkt und schwerpunktmäßig auf Inländerbehandlung, Meistbegünstigung, faire und gerechte Behandlung und den Schutz vor direkter und indirekter Enteignung, einschließlich des Rechts auf unverzügliche, angemessene und effektive Entschädigung, ausgerichtet sind; die Schutzstandards und die Definitionen der Begriffe „Investor“ und „Investition“ sollten juristisch präzise verfasst und so formuliert sein, dass das Recht, im öffentlichen Interesse Vorschriften zu erlassen, gewahrt ist, die Bedeutung des Begriffs „indirekte Enteignung“ klargestellt wird und unbegründete oder unseriöse Forderungen vermieden werden; der freie Kapitaltransfer sollte den Bestimmungen der EU-Verträge entsprechen, und für den freien Kapitalverkehr sollte eine zeitlich unbegrenzte aufsichtsrechtliche Ausnahmeregelung für den Fall einer Finanzkrise vorgesehen werden;
   xv) sicherzustellen, dass ausländische Investoren nicht diskriminierend behandelt werden , ohne dass sie dabei über größere Rechte als inländische Investoren verfügen und das ISDS-Verfahren durch ein neues Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten zu ersetzen, das den demokratischen Grundsätzen entspricht und der demokratischen Kontrolle unterliegt, in dessen Rahmen etwaige Streitsachen in öffentlichen Verfahren transparent von öffentlich bestellten, unabhängigen Berufsrichtern verhandelt werden, eine Berufungsinstanz vorgesehen ist, die Kohärenz richterlicher Urteile sichergestellt wird die Rechtsprechung der Gerichte der EU und der Mitgliedstaaten geachtet wird und die Ziele des Gemeinwohls nicht durch private Interessen untergraben werden können,
   xvi) sicherzustellen, dass in das TTIP-Abkommen ein ambitioniertes, ausgewogenes und zeitgemäßes Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums aufgenommen wird, in dem die Bereiche der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der Anerkennung und des besseren Schutzes geographischer Angaben, genau festgelegt sind und ein gerechtes und effizientes Maß an Schutz verankert ist, das der notwendigen Reform des EU-Urheberrechts nicht im Wege steht und Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und dem öffentlichen Interesse ist, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln, der durch Aufrechterhaltung der Spielräume des TRIPS-Übereinkommens weiter erhalten bleiben muss;
   xvii) im Blick zu behalten, dass die EU und die USA weiterhin in den einschlägigen internationalen Gremien entschlossen und engagiert an den Gesprächen über die weltweite multilaterale Patentvereinheitlichung teilnehmen müssen, weshalb darauf verzichtet werden sollte, Bestimmungen über das materielle Patentrecht und insbesondere über Patentierbarkeit und Schonfristen in die TTIP aufzunehmen;
   xviii) sicherzustellen, dass in das Kapitel über Rechte des geistigen Eigentums keine Bestimmungen über die Haftung von Vermittlern im Internet oder über strafrechtliche Durchsetzungsinstrumente aufgenommen werden, zumal das Europäische Parlament diese Bestimmungen – auch im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) – bereits abgelehnt hat;
   xix) die uneingeschränkte Anerkennung der geographischen Angaben und der Maßnahmen der EU im Falle einer missbräuchlichen Verwendung und irreführender Informationen und Verfahren sicherzustellen und diesbezüglich für einen soliden Rechtsschutz zu sorgen; als wesentliches Element eines ausgewogenen Abkommens vorzusehen, dass die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und der tatsächliche Ursprung der betreffenden Erzeugnisse im Interesse der Verbraucher garantiert sind und das Know-How der Erzeuger geschützt wird;
   e) im Hinblick auf Transparenz, Einbindung der Zivilgesellschaft sowie öffentliche und politische Resonanz:
   i) die kontinuierlichen Bemühungen um mehr Transparenz bei den Verhandlungen fortzusetzen, indem der Öffentlichkeit mehr Verhandlungsvorschläge zugänglich gemacht werden, und die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften über den öffentlichen Zugang zu Dokumenten, umzusetzen;
   ii) dafür zu sorgen, dass die Bemühungen um Transparenz sinnvolle praktische Ergebnisse bringen, unter anderem, indem in Absprache mit dem US-amerikanischen Verhandlungspartner Maßnahmen eingeführt werden, die – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – der Transparenz dienen, einschließlich des Zugangs der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu allen Verhandlungsunterlagen (auch der konsolidierten Texte), damit die Mitglieder des Parlaments und die Mitgliedstaaten mit den interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit konstruktive Gespräche führen können; dafür zu sorgen, dass beide Verhandlungspartner im Falle der Weigerung, einen Verhandlungsvorschlag offenzulegen, Gründe nennen;
   iii) auf eine noch stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten, die der Kommission das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten erteilt haben, hinzuarbeiten, damit im Zuge dieser aktiven Einbeziehung erreicht wird, dass die europäischen Bürger – im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. März 2015 – besser über den Inhalt und die potenziellen Vorteile des Abkommens informiert sind, sodass in Europa eine breite, fundierte öffentliche Debatte über die TTIP stattfinden kann und konkrete Vorbehalte in Bezug auf das Abkommen zur Sprache kommen;
   iv) den kontinuierlichen, transparenten Dialog mit einer Vielzahl interessierter Kreise während des Verhandlungsprozesses noch zu verstärken; alle interessierten Kreise sollten sich aktiv beteiligen und Anregungen sowie Informationen beisteuern, die für die Verhandlungen von Bedeutung sind;
   v) die Mitgliedstaaten dazu aufzufordern, die nationalen Parlamente im Einklang mit den entsprechend geltenden verfassungsmäßigen Pflichten einzubeziehen, um sich den zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötigen Rückhalt zu verschaffen und eine stärkere Resonanz bei den nationalen Parlamenten zu erreichen, sodass die Parlamente während der Verhandlungen angemessen informiert sind;
   vi) auf enge Beziehungen zum Parlament zu setzen und sich für einen noch intensiveren, strukturierten Dialog einzusetzen, da das Parlament den Verhandlungsprozess weiter genau überwachen und seinerseits weiterhin mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten sowie allen interessierten Kreisen dies- und jenseits des Atlantik in Kontakt stehen wird, um dafür zu sorgen, dass das erzielte Ergebnis den Bürgern – der EU, der USA und darüber hinaus – zugute kommt;
   vii) sicherzustellen, dass die TTIP und die künftige Umsetzung des Abkommens von einer Vertiefung der transatlantischen parlamentarischen Zusammenarbeit begleitet wird, die bei den Erfahrungen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber ansetzt und daran anknüpft, sodass in der Zukunft ein noch weiter gefasster und verbesserter politischer Rahmen für die Erarbeitung gemeinsamer Konzepte, die Stärkung der strategischen Partnerschaft und den Ausbau der globalen Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA entstehen kann;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments der Kommission und zur Information dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Kongress der Vereinigten Staaten zu übermitteln.

(1) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/en/pdf
(2) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ec/141920.pdf
(3) http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/145906.pdf
(4) http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-1820_en.htm
(5) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-79-2014-INIT/de/pdf
(6) http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_en.pdf
(7) http://ec.europa.eu/news/2014/docs/c_2014_9052_en.pdf
(8) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2341_de.htm
(9) http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/information_sources/docs/from_farm_to_fork_2004_en.pdf
(10) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/januar/tradoc_153022.pdf.
(11) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153023.pdf
(12) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153024.pdf
(13) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153025.pdf
(14) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153026.pdf
(15) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153027.pdf
(16) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153028.pdf
(17) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153029.pdf
(18) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153030.pdf
(19) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153031.pdf
(20) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/january/tradoc_153032.pdf
(21) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/february/tradoc_153120.pdf
(22) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152512.pdf
(23) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0127&from=DE
(24) ABl. C 68 E vom 7.3.2014, S. 53.
(25) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0227.
(26) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0009.
(27) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0230.

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