WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Wirtschaft
  3. Wirtschaftsforscher: Die Gemeinnützigkeit des DIW ist in Gefahr

Wirtschaft Wirtschaftsforscher

Die Gemeinnützigkeit des DIW ist in Gefahr

DIW bangt um seine Existenz DIW bangt um seine Existenz
DIW-Chef Klaus Zimmermann erstellt derzeit einen Bericht für den Senat
Quelle: ddp/DDP
Der Rechnungshof weist der DIW-Führung in einem noch unveröffentlichten Bericht viele Fälle von Misswirtschaft nach. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dürfte die Gemeinnützigkeit des Berliner Forschungsinstituts gefährdet sein. Die Folge wären millionenschwere Steuernachzahlungen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin könnte durch die aktuelle Finanzaffäre den Gemeinnützigkeitsstatus verlieren. Der Rechnungshof des Landes Berlin wirft der DIW-Führung um Präsident Klaus Zimmermann in einem noch unveröffentlichten Bericht viele Fälle von Misswirtschaft vor. „Wenn wir auch nur einen Teil der Vorwürfe nicht entkräften können, haben wir ein Riesenproblem“, sagte ein mit der Materie gut vertrauter Insider WELT ONLINE. „Der Bericht gefährdet die Gemeinnützigkeit des DIW.“

Als gemeinnütziges Forschungsinstitut ist das DIW bei den meisten seiner Aktivitäten von der Umsatzsteuer befreit. Sollten die Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit in Frage stellen und für mehrere Jahre die Nachzahlung der Umsatzsteuer verlangen, käme auf das DIW ein siebenstelliger Betrag zu.

In seinem Bericht geht der Rechnungshof hart mit dem vom Bund und dem Land Berlin finanzierten Institut ins Gericht. Das DIW sei „seiner Verpflichtung zur zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung“ von Steuergeldern „in erheblichem Umfang nicht nachgekommen“.

Die Prüfer stoßen sich unter anderem an der Rolle der DIW econ GmbH. Das DIW hat diese Beratungsfirma 2007 als 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet. Das sei „an sich zulässig, allerdings müssen das gemeinnützige DIW und die GmbH klar voneinander abgegrenzt werden“, sagte Tillmann Hermanns, ein Kölner Anwalt für Steuerstrafrecht. WELT ONLINE.

„Tatsächlich aber besteht die Gefahr, dass die Grenzen verwischt werden, wenn die GmbH sich zum Beispiel auf ihrer eigenen Internetseite wie eine DIW-Unterabteilung bewirbt,“ so Hermanns. Wenn das Institut die Tochter nutze, um selbst gewinnorientiert tätig zu werden, „gefährdet das DIW seinen eigenen Gemeinnützigkeitsstatus“. Daher müsse man „sich die Frage stellen, ob das nicht eine immense Gefährdung der Vermögensverhältnisse der DIW beinhaltet – mit allen damit verbundenen Konsequenzen. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage nach einer möglichen Untreue der Verantwortlichen“, sagte Hermanns.

Auch der Düsseldorfer Steuerstrafrechtler Professor Jürgen Wessing hat im Fall econ Bedenken. WELT ONLINE sagte er nach Lektüre der entsprechenden Passage des Berichts: „Es sieht so aus, als sei versucht worden, unternehmerische Aktivitäten ohne staatliche Kontrolle auszuüben.“ DIW-Chef Zimmermann erstellt derzeit die vom Berliner Senat angeforderte Stellungnahme zu dem Bericht. Womöglich wird es ihm gelingen, den Senat zu besänftigen, indem er beanstandete Praktiken abstellt.

Unabhängig davon wird Zimmermann mit staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen rechnen müssen: „Man kann davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft tätig wird“, sagt Wessing. Denn juristisch „kommt nicht so sehr auf den einzelnen Vorwurf an, sondern auf den Gesamteindruck“. Ähnlich äußerte sich Professor Markus Füllsack, ein Experte für Steuerstrafrecht aus in Sindelfingen zu dem Fall: „Für die juristische Bewertung kann es auf eine Gesamtschau der einzelnen Mosaiksteine ankommen.“

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema