------------------------------------

---------------------------------------

-------------------------------------

-------------------------------------

„Dieselskandal“: Haben Autokonzerne überhaupt illegal gehandelt?

Von Peter Haisenko 

Die Dieseldebatte wird sehr emotional geführt, viele Fakten und Aspekte werden dabei unbeachtet gelassen. Warum ist der Grenzwert für NOx auf der Straße um ein Vielfaches niedriger, als am Arbeitsplatz? Inwieweit haben sich Autokonzerne korrekt an vorgeschriebene Verfahren zur Messung von Abgaswerten gehalten, die von der Politik vorgegeben worden sind? Gab es technische Gründe für Programme, die speziell für Prüfstandsituationen unumgänglich sind? Liegt der Schwarze Peter nicht eher bei den Vorgaben der Politik, als bei den Autokonzernen?

Zunächst will ich auf die NOx-Grenzwerte als solche eingehen. Am Straßenrand gelten 40µg/m³ als Stundenwert, es dürfen 200µg/m³ nur 18x im Jahr überschritten werden. An der Arbeitsstelle gelten 950µg/m³, jedoch zeitlich begrenzt auf 40h. Wenn jemand also nur an der Arbeitsstelle NOx aufnimmt, sind das umgerechnet auf die Woche je h 950*40h/7/24h = 226 µg/m³. Der MAK (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) ist ein Wert, bei dem grundsätzlich keine gesundheitlichen Probleme zu erwarten sein dürfen! Schwangere, Kranke usw. sind auch an Arbeitsplätzen und daher ist das Argument nicht stichhaltig, dass ein wesentlich geringerer NOx-Wert auf der Straße 70.000 Sterbefälle begründen oder überhaupt gesundheitsrelevant sein soll. Eine entsprechende Frage von Alice Weidel/AfD bei einer Diskussion bei Anne Will konnte Herr Oppermann/SPD logischerweise nicht beantworten. Ich kann es auch nicht.

Eine reale Straßensituation ist im Prüfprogramm nicht vorgesehen

Seit 1997 werden über den Neuen Europäischen Fahrzyklus – kurz NEFZ genannt – der Kraftstoffverbrauch sowie die Emissionen eines Fahrzeugs auf einem Rollen-Prüfstand ermittelt. Der NEFZ löste damit den alten Drittelmix-Verbrauch ab. Beim NEFZ wird der Kraftstoffverbrauch nicht direkt gemessen, sondern die Emissionen werden am Auspuff in einem Beutel aufgefangen und analysiert. Aus dem gemessenen Kohlendioxid-Ausstoß kann der Kraftstoffverbrauch exakt errechnet werden. Dasselbe gilt auch für NOx-Werte.

Eine reale Straßensituation sieht der NEFZ in keiner Phase vor. Da der Rollenprüfstand eine sehr künstliche Fahrsituation darstellt, bei der sich zwar die Räder bewegen, das Auto selbst aber steht, müssen auch die Fahrwiderstände künstlich erzeugt werden. Aufgrund dieser Labor-Fahrsituation, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss modernen Autos mit ESP zwingend mitgeteilt werden, dass sie sich auf dem Prüfstand befinden, da sonst die Sensoren auf Grund unplausibler Werte Alarm schlagen würden. Dann zum Beispiel, wenn Vorderräder mit 120 km/h rotieren, während die hinteren still stehen. Warum also wird jetzt von „Schummelsoftware“ gesprochen, obwohl es gar nicht möglich war, ohne diese Software ein Auto zur Prüfung auf den Prüfstand zu stellen wie es der Vorschrift entspricht? Mehr darüber finden Sie hier: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/normverbrauch-realitaet-wltp-nefz-rde-pems-erklaerungen-10005880.html

Erlaubte „Optimierungen“ auszureizen, kann nicht strafbar sein

Die Gesetzesvorgaben zur Ermittlung von Abgaswerten verbieten nicht, diverse Optimierungen zum Test vorzunehmen, die alle Werte auf ein praxisfernes Niveau senken. Diese sind unter anderem:

  • Fugen werden verklebt (Tür, Motorhaube…)

  • Erhöhter Druck in den Reifen, um Rollwiderstand zu minimieren

  • minimales Fahrzeuggewicht

  • Optimierte Motorenkennfelder

  • abgeklemmte Lichtmaschine (kein Nachladen der Batterie)

  • Messtoleranz (4%) wird zu Gunsten der Hersteller abgezogen

  • ausgeschaltete Klimaanlage

  • veränderte Spur- und Sturzeinstellung

  • temperaturoptimierte Testsituation nach Vorgabe

Ist es folglich der Autoindustrie anzulasten, wenn sie die gesetzlich erlaubten „Optimierungen“ ausreizt? Wenn Autobauer ihre Motoren und die dazugehörige Software so auslegen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, obwohl auch ihnen klar sein muss, dass das praxisfremd ist? Ist es nicht vielmehr so, dass hier ein Versagen der Politik vorliegt? Dass bei Erstellung der Vorschriften entweder „Fachleute“ zu Gange waren, die von der Materie nichts verstehen, oder noch schlimmer, ganz bewusst der Autoindustrie „goldene Brücken“ gebaut haben, um die kaum noch erfüllbaren Vorschriften wenigstens auf dem Papier einhalten zu können?

Ungeheuerliche Verschwörung zwischen Politik und Gewinnoptimierern

Es ist offensichtlich dasselbe, wie bei den „Bankstern“: Keiner von ihnen wird vor Gericht stehen, weil sie sich an alle gesetzlichen Vorschriften gehalten haben. Dafür halten sie sich riesige Rechtsabteilungen, die nichts anderes zu tun haben, als Lücken im Gesetz zu finden und auszunützen. Es ist die Politik, die mit ihren Vorgaben das zumindest moralisch unzulässige Verhalten überhaupt erst ermöglicht. Nichts liegt mir ferner, als die Manager heilig zu sprechen, die auf Teufel komm raus und ohne Skrupel Gewinne maximieren. Dennoch gilt: Gelegenheit macht Diebe! Dazu kommt, dass Konzernvorstände in erster Linie ihren Aktionären verpflichtet sind – nicht der Umwelt und schon gar nicht einer Moral, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Denken wir an die „Cum/Ex-Geschäfte“. Seit mehr als zehn Jahren sind sie und ihre betrügerischen Möglichkeiten bekannt und die Politik tut nichts, gar nichts!

Kann es da falsch sein, von einer ungeheuerlichen Verschwörung zu sprechen, zwischen Politik und Großkonzernen, Gewinnoptimierern, um die Bürger hinters Licht zu führen? Man tut so, als ob für den Schutz und die berechtigten Bedürfnisse der Bürger alles getan würde, jedoch klammheimlich alles so gestaltet wird, dass die Finanzwelt und die Großkonzerne den „kleinen Mann“ mit billigen Tricks hinters Licht führen können. Ganz legal. Und anschließend wird große Empörung geheuchelt.

VW-Strafen – milliardenschweres Konjunkturprogramm für die US-Wirtschaft

Und wie sieht es aus mit Amerika? Eines steht fest: Alle in den USA verkauften Autos haben von der zuständigen US-Behörde eine Typprüfung erhalten und sind zum Verkauf zugelassen worden. Wäre es anders, hätte zum Beispiel VW kein einziges Auto in den USA verkaufen können. Die US-Behörde kennt natürlich die Vorgaben der Europäer – NEFZ – und wusste so von vorn herein, dass Abschaltsoftware für die Rollen-Prüfstand-Prüfung notwendig und vorhanden ist. Kann es dann im Sinne der Rechtskontinuität zulässig sein, Jahre später Strafen gegen VW zu verhängen? Ist es nicht eher ein möglicherweise vorsätzliches Versäumnis der Zulassungsbehörde gewesen, das jetzt mit fadenscheinigen Argumenten korrigiert werden soll, auf Kosten von VW? Oder geht es um ganz was anderes?

VW ist zu „Strafen“ und Wiedergutmachung verdonnert worden von insgesamt etwa 20 Milliarden Dollar. Dieses Geld fließt zum großen Teil direkt an die US-Verbraucher und ist so ein milliardenschweres Konjunkturprogramm für die lahmende US-Wirtschaft und es war die Regierung Obama, die diesen unlauteren Trick angewandt hat. Es ist Wirtschaftskrieg und hat mit Umweltschutz nur wenig zu tun. Wenn heute in den USA VW-Manager vor Gericht stehen, dann nur deswegen, weil sie US-Behörden belogen haben, nachträglich, und nicht, weil sie Autos verkauft haben, die das Plazet der US-Behörde hatten. Auch in Deutschland werden Manager wohl nur für denselben Umstand einen Gerichtssaal von innen sehen.

Die Manager werden ungeschoren davonkommen und weiter Boni kassieren

Wie ehrlich kann es Angesichts der geschilderten Umstände dann sein, wenn Frau Merkel Empörung über die Autoindustrie reklamiert? Frau Merkel, die als Physikerin und ehemalige Umweltministerin doch ein wenig Ahnung von der Materie haben sollte? Könnte es nicht eher so sein, dass auch unsere Regierung gesehen hat, dass es sich um ein Konjunkturprogramm für die notleidenden USA handelt? Dass das Gedöns um letztlich ergebnislose „Dieselgipfel“ nur ein Ablenkungsmanöver ist? Ja, es klingt im Wahlkampf einfach gut, wenn Merkel jetzt Verzicht auf Boni fordert, aber all die Jahre zuvor sämtliche Boni ausgezahlt wurden.

Winterkorn & Co. mit ihren millionenschweren Ruhestandsgeldern werden ungeschoren davonkommen. Ganz einfach deswegen, weil sie wahrscheinlich gar nicht unrechtmäßig gehandelt haben und die sogenannte „Schummelsoftware“ gar keine ist, sondern die unausweichliche Konsequenz einer autokonzernfreundlichen Prüfvorschrift. Wenn ihnen eine Strafe ausgesprochen werden sollte, dann nur wegen Falschaussagen über Wissen bzw.Unwissen und deren Zeitpunkte – und das wird mit Bewährung abgehandelt und so überhaupt keine Strafe sein.

Die „Dieselhatz“ und die Diskussion um Fahrverbote kann folglich nur einem ganz anderen Zweck dienen: Der niedrigere Verbrauch der Dieselfahrzeuge verhagelt das Geschäft der Ölkonzerne, das sowieso unter einem Überangebot leidet. Ich betrachte den ganzen Vorgang als ein ekliges Schmierentheater, das den Bürger hinters Licht führt und auch bei uns den stockenden Absatz von Neuwagen ankurbeln soll, wieder einmal mit Kaufprämien. Und auch das ist letztlich Betrug am Bürger seitens der Politdarsteller, denn nominal sollen die Autokonzerne diese Prämie bezahlen. Die Wahrheit ist aber auch hier, dass die Autokonzerne diese Prämien von der Steuer absetzen können und so bezahlt es – wieder einmal – der Steuerzahler selbst, mindestens zur Hälfte.

In diesem Zusammenhang will ich gar nicht darüber nachdenken, inwieweit das Verhalten der Politik ganz gezielt die deutsche Autoindustrie schädigt, um die wirtschaftliche Dominanz Deutschlands und den von Trump abgemahnten Außenhandelsüberschuss zu reduzieren – natürlich auf Kosten des „kleinen Mannes“. Dass es tatsächlich so sein könnte, legt die neueste Untersuchung des ADAC nahe. Ausländische KFZ stoßen bis zu viermal mehr NOx aus, als deutsche, die die vier ersten Plätze belegen, was „saubere“ Abgase betrifft. Mehr darüber hier:http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/adac-test-auslaendische-diesel-sind-viel-dreckiger-als-fahrzeuge-von-bmw-und-vw-a2197351.html 

----------------

Schon vor Wochen habe ich auf die mögliche Komplizenschaft zwischen Ölindustrie und Politik im Zusammenhang mit der „Dieselhatz“ hingewiesen: Diesel – Wie Politiker das Geschäft der Ölkonzerne betreiben  

Da von den etablierten Parteien keine qualifizierten Statements zu dieser Problematik zu bekommen waren, drucken wir – gewissermaßen als Bestätigung der im obigen Beitrag aufgeführten Fakten – eine sehr aussagefähige Pressemitteilung der AfD-Fraktion Baden-Württemberg ab. Download als PDF hier klicken.

AfD fordert Angleichung von Stickoxidgrenzwerten für den öffentlichen Raum an die Verordnung für Arbeitsstätten und die Aufhebung aller Fahrverbote

Stuttgart. Die willkürliche Festlegung von Stickoxid-Grenzwerten im öffentlichen Raum durch den Gesetzgeber kritisiert Bernd Gögel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, angesichts der Hysterie um die vermeintlich gesundheitsschädliche Dieseltechnologie, die derzeit lawinenartig alle politischen Ebenen der Bundesrepublik überrollt. „Der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft ist eine politisch inspirierte Mogelpackung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und ausschließlich dazu dienen soll, dem Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie den Boden zu bereiten, ohne dass eine adäquate Ersatztechnologie auch nur in Ansätzen vorhanden ist!“, so Gögel. „Die Festlegung eines derart niedrigen Grenzwertes macht schon deshalb keinen Sinn, weil Erkrankungen durch Stickoxide – die ja ohnehin in der Atemluft enthalten sind – bislang überhaupt noch nicht nachgewiesen werden konnten und wohl auch nie werden.“

Technische Regel für Gefahrstoffe TSG-900“ erlaubt 24-fachen Nox-Grenzwert

Dies belegt mit aller Deutlichkeit die seit Jahrzehnten bewährte und von Arbeitsmedizinern festgelegte „Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900“(1), die einen Arbeitsplatzgrenzwert für NOxin Höhe von 950 µg/m³ Luft für jeweils acht Stunden Arbeitszeit pro Tag erlaubt und damit einen mehr als 24-fachen Grenzwert, als für den Straßenverkehr für angemessen erachtet wird. „Dieser enorm hohe Grenzwert von 0,95 mg/m³ respektive 950 µg/m³ Atemluft würde auf 24 Stunden heruntergerechnet immer noch eine NOx-Belastung von über 225 µg/m³ Atemluft nach sich ziehen. Entweder ist der Grenzwert für den öffentlichen Raum völliger Unsinn, wovon ich fest ausgehe, oder aber der Gesetzgeber spielt seit Jahrzehnten bewusst mit der Gesundheit von Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplätzen – und das wäre ein noch größerer Skandal als die völlig aus der Luft gegriffene Grenzwertfestlegung!“ Weil es absolut nicht nachvollziehbar ist, warum ein Mensch am Arbeitsplatz einer enorm hohen NOx-Belastung ausgesetzt sein darf und im Straßenverkehr nicht, fordert die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg eine Angleichung des Stickoxid-Grenzwerts im öffentlichen Raum an die Vorgaben der TSG-900 und daraus resultierend die Aufhebung aller Fahrverbote, die auf diesen Grenzwerten basieren.

Keine Verbote und kein Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie

Die AfD sieht in der Debatte um Stickoxide in der Atemluft im öffentlichen Raum vielmehr einen ersten Schritt zur Erzwingung des Todes von Verbrennungsmotoren, den sich alle anderen Parteien offensichtlich auf die Fahnen geschrieben haben. „Die Festlegung einer Jahreszahl zum Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie ist ebenso irrsinnig wie Fahrverbote oder die Verteufelung der Automobilindustrie, die seit Jahrzehnten alles Menschenmögliche unternommen hat, ihre Kraftfahrzeuge nicht nur sicherer, sondern vor allem umweltschonender zu machen“, erläutert Bernd Gögel. „Jetzt einen Ausstieg forcieren zu wollen, ohne dass eine angemessene Ersatztechnologie mit der dazu gehörenden Infrastruktur vorhanden wäre, halte ich für grob fahrlässig. Das betrifft nicht nur die miserable Öko-Bilanz von Elektroautos und die enorme Umweltbelastung bei der Herstellung der Autobatterien, sondern vor allem die Frage, wo die zusätzliche Elektroenergie herkommen soll, um die Elektromobilität zu gewährleisten.“

Verfügbarkeit zusätzlicher Elektroenergie für E-Autos nicht zu gewährleisten

Weil die meisten Elektrofahrzeuge tagsüber genutzt und nachts aufgeladen werden, steht Sonnenenergie dafür nicht zur Verfügung. Windenergie ist zu saison- und wetterabhängig und daher zu unsicher, durch den Atomausstieg steht kein nuklearer Strom mehr zur Verfügung, so dass letztlich vorrangig eine zusätzliche Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke in Frage käme – die nun wiederum ebenfalls eine grenzwertige Ökobilanz aufweist und dazu führen würden, die CO2-Ziele des von der Bundesregierung wider besseres Wissen ratifizierten Pariser Klimaschutzabkommens massiv zu überschreiten. „Das alles ist Teufel mit Beelzebub ausgetrieben“, umreißt Gögel die Gesamtproblematik mit wenigen Worten.

----

(1)TRGS 900 Technische Regel für Gefahrstoffe. Ausgabe: Januar 2006 BArBl. Heft 1/2006, Seite 42

Nach oben