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Sozialismus und Kapitalismus zeitigen dasselbe Ergebnis wider das Naturrecht an persönlichem Besitz: Enteignung an Grund und Boden
Zur Hebung jenes Übels, dass nämlich wenige übermäßig Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavisches Joch auflegen, verbreiten die Sozialisten, indem sie die Besitzlosen gegen die Reichen aufstacheln, die Behauptung, der private Besitz müsse aufhören, um einer Gemeinschaft der Güter Platz zu machen, welche mittels der Vertreter der städtischen Gemeinwesen oder durch die Regierungen selbst einzuführen wäre. Sie wähnen, durch eine solche Übertragung allen Besitzes von den Individuen an die Gesamtheit die Mißstände heben zu können, es müßten nur einmal das Vermögen und dessen Vorteile gleichmäßig unter den Staatsangehörigen verteilt sein.

Indessen dieses Programm ist weit entfernt, etwas zur Lösung der Frage beizutragen; es schädigt vielmehr die Arbeiter selbst; es ist ferner sehr ungerecht, indem es die rechtmäßigen Besitzer vergewaltigt, es ist endlich der staatlichen Aufgabe zuwider, ja führt die Staaten in völlige Auflösung.

Vor allem liegt nämlich klar auf der Hand, daß die Absicht, welche den Arbeiter bei der Übernahme seiner Mühe leitet, keine andere als die ist, daß er mit dem Lohn zu irgendeinem persönlichen Eigentum gelange. Indem er Kräfte und Fleiß einem andern leiht, will er für seinen eigenen Bedarf das Nötige erringen; er sucht also ein wahres und eigentliches Recht nicht bloß auf die Zahlung, sondern auch auf freie Verwendung derselben. Gesetzt, er habe durch Einschränkung Ersparnisse gemacht und sie der Sicherung halber zum Ankauf eines Grundstücks verwendet, so ist das Grundstück eben der ihm gehörige Arbeitslohn, nur in anderer Form; es bleibt in seiner Gewalt und Verfügung nicht minder als der erworbene Lohn. Aber gerade hierin besteht offenbar das Eigentumsrecht an beweglichem wie unbeweglichem Besitze. Wenn also die Sozialisten dahin streben, den Sonderbesitz in Gemeingut umzuwandeln, so ist klar, wie sie dadurch die Lage der arbeitenden Klassen nur ungünstiger machen. Sie entziehen denselben ja mit dem Eigentumsrechte die Vollmacht, ihren erworbenen Lohn nach Gutdünken anzulegen, sie rauben ihnen eben dadurch Aussicht und Fähigkeit, ihr kleines Vermögen zu vergrößern und sich durch Fleiß zu einer besseren Stellung emporzubringen.

Aber, was schwerer wiegt, das von den Sozialisten empfohlene Heilmittel der Gesellschaft ist offenbar der Gerechtigkeit zuwider, denn das Recht zum Besitze privaten Eigentums hat der Mensch von der Natur erhalten.

Es tritt wie in andern Dingen so auch hierin ein wesentlicher Unterschied zwischen Mensch und Tier hervor. Das Tier bestimmt sich nicht selbst, sondern wird durch den doppelten Instinkt seiner Natur geleitet. Derselbe beschützt seine Vermögen, er fördert die Entwicklung der Kräfte, er erregt und bestimmt deren Betätigung. Indem der eine Instinkt das Tier zu seiner Selbsterhaltung treibt, bestimmt es der andere zur Erhaltung seines Geschlechts. Für beides aber ist es auf den Bereich desjenigen, was ihm gegenwärtig ist, angewiesen, eine Grenze, über welche es nicht hinauskommt, weil es nur durch das sinnliche Vermögen und durch Einzeleindrücke beherrscht wird.

Weit davon verschieden ist die Natur des Menschen. In ihm finden sich einerseits das Wesen des Tieres in seiner Ganzheit und Vollkommenheit, und so besitzt er wie dieses das Vermögen sinnlichen Genusses; aber seine Natur geht nicht in einer tierischen auf, mag man sich letztere in ihm noch so vervollkommnet denken; er erhebt sich hoch über die tierische Seite seiner selbst und macht diese sich dienstbar. Was den Menschen adelt und ihn zu der ihm eigenen Würde erhebt, das ist der vernünftige Geist; dieser verleiht ihm seinen Charakter als Mensch und trennt ihn seiner ganzen Wesenheit nach vom Tiere. Eben weil er aber mit Vernunft ausgestattet ist, sind ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche anheimgegeben, wie dem Tiere, sondern er hat persönliches Besitzrecht, Besitzrecht nicht bloß auf Dinge, die beim Gebrauche verzehrt werden, sondern auch auf solche, welche in und nach dem Gebrauche bestehen bleiben.

Eine tiefere Betrachtung der Natur des Menschen lehrt dieses noch klarer. Da der Mensch mit seinem Denken unzählige Gegenstände umfaßt, mit den gegenwärtigen die zukünftigen verbindet und Herr seiner Handlungen ist, so bestimmt er unter dem ewigen Gesetze und unter der allweisen Vorsehung Gottes sich selbst nach freiem Ermessen; es liegt darum in seiner Macht, unter den Dingen die Wahl zu treffen, die er zu seinem eigenen Wohle nicht allein für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft als die ersprießlichste erachtet.

Hieraus folgt, es müssen Rechte erworben werden können nicht bloß auf Eigentum an Erzeugnissen des Bodens, sondern auch auf Eigentum am Boden selbst; denn was dem Menschen sichere Aussicht auf künftigen Fortbestand seines Unterhaltes verleiht, das ist nur der Boden mit seiner Produktionskraft. Immer unterliegt der Mensch Bedürfnissen, sie wechseln nur ihre Gestalt; sind die heutigen befriedigt, so stellen morgen andere ihre Anforderungen. Die Natur muß den Menschen demgemäß eine bleibende, unversiegliche Quelle zur Befriedigung seiner Bedürfnisse angewiesen haben, und eine solche Quelle ist nur die Erde mit den Gaben, die sie unaufhörlich wendet.

Es ist auch kein Grund vorhanden, die allgemeine Staatsfürsorge in Anspruch zu nehmen, denn der Mensch ist älter als der Staat, und darum besaß er das Recht auf Erhaltung seines körperlichen Daseins, ehe es einen Staat gegeben.

Daß aber Gott der Herr die Erde dem ganzen Menschengeschlecht zum Gebrauch und zur Nutznießung übergeben hat, dies steht durchaus nicht dem Sonderbesitz entgegen. Denn Gott hat die Erde nicht in dem Sinne der Gesamtheit überlassen, als sollten alle ohne Unterschied Herren über dieselbe sein, sondern insofern, als er selbst keinem Menschen einen besonderen Teil derselben zum Besitze angewiesen, vielmehr dem Fleiße der Menschen und den von den Völkern zu treffenden Einrichtungen die Ordnung der Eigentumsverhältnisse unter ihnen anheimgegeben hat. Übrigens wie immer unter die einzelnen verteilt, hört der Erdboden nicht auf, der Gesamtheit zu dienen, denn es gibt keinen Menschen, der nicht von dessen Erträgnis lebt. Wer ohne Besitz ist, bei dem muß die Arbeit dafür eintreten, und man kann sagen, die Beschaffung aller Lebensbedürfnisse geschehe durch Arbeit, entweder durch die Bearbeitung des eigenen Bodens oder durch Arbeit in irgendeinem andern Erwerbszweig, dessen Lohn zuletzt nur von der Frucht der Erde kommt und mit der Frucht der Erde vertauscht wird.

Es ergibt sich hieraus wieder, daß privater Besitz vollkommen eine Forderung der Natur ist. Die Erde spendet zwar in großer Fülle das, was zur Erhaltung und zumal zur Vervollkommnung des irdischen Daseins nötig ist; aber sie kann es nicht aus sich spenden, d.h. nicht ohne Bearbeitung und Pflege durch den Menschen.

Indem der Mensch an die Gewinnung der Güter der Natur körperlichen Fleiß und geistige Sorge setzt, macht er sich eben dadurch den bearbeiteten Teil zu eigen; es wird dem letzteren sozusagen der Stempel des Bearbeiters aufgedrückt. Also entspricht es durchaus der Gerechtigkeit, daß dieser Teil sein eigen sei und sein Recht darauf unverletzlich bleibe.

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Der Autor ist der Redaktion bekannt

( PH - pa2s25a )

 
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