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Bizarrer Streit über „NP… Nee!“-Plakat der SPD

Politikredakteurin
Dieses SPD-Plakat gegen die rechtsextreme NPD beschäftigt die Justiz Dieses SPD-Plakat gegen die rechtsextreme NPD beschäftigt die Justiz
Dieses SPD-Plakat gegen die rechtsextreme NPD beschäftigt die Justiz
Quelle: Claudia Ehrenstein/Die Welt
Die rechtsextreme NPD hängte in Sachsen Wahlplakate ab, auf denen die Landes-SPD sie als „braune Flaschen“ verulkt. Die Sozialdemokraten zogen deshalb vor Gericht. Das Urteil fiel unerwartet aus.

Am kommenden Sonntag wählen die Sachsen einen neuen Landtag. Doch noch bevor die Wahllokale überhaupt geöffnet haben, hat der Landtagswahlkampf schon ein juristisches Nachspiel. Die Sachsen-SPD hat versucht, beim Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung gegen die rechtsextreme NPD zu erwirken.

Gegenstand des Streits ist ein Plakat mit der Aufschrift „NP… Nee!“. Unter dem Schriftzug ist ein gewöhnlicher Flaschencontainer abgebildet, auf dem zu lesen ist „Für braune Flaschen“. Darunter steht der farblich abgesetzte Aufruf: „Keine Nazis in die Parlamente!“ Die Intention des Plakats ist klar: Es soll verhindert werden, dass die NPD zum dritten Mal in den Landtag einzieht.

Vor rund vier Wochen wurden die Plakate gehängt. Die Reaktion der sächsischen NPD ließ nicht lange auf sich warten. Am 4. August postete die Partei auf ihrer Facebook-Seite: „Wahlkampf-Aktivisten haben am gestrigen Abend damit begonnen, die ohne Sondergenehmigung angebrachten Schmähplakate in Dresden und Leipzig abzuhängen.“ Auf mehreren Fotos wurde die Aktion dokumentiert. Damit nahm die Auseinandersetzung ihren Anfang.

Die NPD fühlte sich mit ihrer Aktion im Recht, weil das Plakat deutlich sichtbar das Logo des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und mehrerer Einzelgewerkschaften trägt. Damit, so die Argumentation, würde es sich nicht um Wahlwerbung einer Partei handeln, und dies sei im Wahlkampf unzulässig. Auf ihrer Homepage forderte die Partei ihre Anhänger daher auf, weitere Standorte der „NP… Nee!“-Plakate zu melden.

„Wir haben mit allerlei gerechnet – aber nicht damit“

Das wollte die SPD so nicht stehen lassen. Sie wertete die Aufforderung als einen Aufruf, weitere Plakate abzuhängen, und dagegen wollte sie eine einstweilige Verfügung erwirken. Die zuständige Richterin am Dresdner Landgericht aber folgte der Einschätzung der SPD nicht. Der Antrag wurde abgewiesen.

SPD-Landesgeschäftsführer Sebastian Vogel kann sein Unverständnis über den Richterspruch kaum verbergen. „Wir haben mit allerlei gerechnet – aber damit nicht“, sagte Vogel der „Welt“. Statt die Rechtsextremen in die Schranken zu weisen, verhalf die SPD ihnen zu einem unerwarteten Wahlkampfgeschenk. Die NPD, stets um Aufmerksamkeit bemüht, triumphierte in einer Pressemitteilung, der SPD-Landesverband Sachsen habe sich eine „juristische Klatsche“ eingefangen.

Vogel aber bleibt dabei: „Für uns ist und bleibt das ein Aufruf, unsere Plakate abzunehmen.“ Und das, so Vogel, sei widerrechtlich. Daher geht die SPD nun in die nächste gerichtliche Instanz. Die Berufung gegen das Urteil ist schon vorbereitet und sollte noch am Mittwoch an das Oberlandesgericht in Dresden rausgehen. Der SPD geht es bei dem Rechtsstreit um die Grundsatzfrage: Wie geschützt sind Wahlplakate als demokratisches Instrument in einem Wahlkampf?

Es sei einem Dritten nicht erlaubt, die Wahlplakate einer Partei zu entfernen, sagte Vogel. Wegen des Abhängens der Plakate hat die SPD daher auch Strafanzeige gestellt: „Die SPD hat die Plakate bezahlt und gehängt. Es sind unsere Plakate – trotz des DGB-Logos.“ Und es sei allein die Sache seiner Partei, wie sie ihre Wahlplakate gestalte und welche Motive sie verwende.

Motiv stammt vom DGB

Das Motiv der „NP... Nee!“-Plakate mit den Flaschencontainern stammt ursprünglich tatsächlich vom DGB. Doch nicht nur die SPD, auch Linke, Grüne und zumindest ein CDU-Kandidat würden es im Wahlkampf mit ihrem jeweiligen Logo nutzen, sagte Vogel. Aber nur die SPD wehre sich dagegen, dass die Plakate einfach abgehängt werden.

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Die sogenannten Themenplakate mit dem „NP... Nee!-Slogan würden in der Regel an Laternenpfählen angebracht, und zwar so, dass auf der Rückseite ein zweites Plakat des Spitzenkandidaten hängt, sagte Vogel. Bereits während des Wahlkampfs zur Europa- und Kommunalwahl sei das Flaschencontainermotiv in dieser Weise verwendet worden – „und niemand hat sich daran gestört“.

Hier geht es zum Wahl-O-Mat für die Sachsen-Wahl.

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