Wettbewerb :
Der Kern des Google-Verfahrens

Werner Mussler
Ein Kommentar von Werner Mussler
Lesezeit: 2 Min.
Die EU geht gegen Google vor.
Das Kartellverfahren der EU gegen Google ist aufgeladen mit antiamerikanischem Ressentiment und Vorurteilen gegen den Konzern. Gut, dass die Kommissarin es auf die Kernfrage zurückgebracht hat. Ein Kommentar.

Das Kartellverfahren der EU gegen Google hat den Rahmen des Wettbewerbsrechts längst gesprengt. Geradezu verzweifelt hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager an diesem Mittwoch zu erklären versucht, dass sie keinen politischen Kampf gegen „Big Brother“ führt, sondern Wettbewerbsregeln durchzusetzen hat. Das hat Europaparlamentarier und Interessenverbände nicht davon abgehalten, anlässlich der Verschärfung des Google-Verfahrens dessen politische Dimension zu beschwören.

Den Vogel schoss die christlich-demokratische Fraktion im Europaparlament mit der Aussage ab, auch „Uncle Google“ müsse „fair spielen“. Dahinter steckt eine ziemlich typische Mischung aus europäischer Hybris, antiamerikanischem Ressentiment und Vorurteilen gegenüber dem „Megakonzern“. Mit dem Verfahren selbst haben solche Kommentare wenig zu tun.

Vestager kann nichts dafür, dass sie im vergangenen Herbst ein völlig politisiertes Verfahren übernehmen musste. Ihr Vorgänger Joaquín Almunia hatte ihr ein Trümmerfeld hinterlassen. Sein vor einem Jahr in großer Hast gezimmerter Kompromiss mit Google warf in der Tat die Frage auf, ob sich die EU-Kommission über den Tisch ziehen lasse. Er hatte zudem den Hautgout des „Deals“, der zu Lasten von Verbrauchern und Wettbewerbern gleichermaßen zustande kam. Damit ist es jetzt vorbei. Vestager hat das Verfahren in die gewohnten Bahnen zurück gelenkt. Dass sie von der Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen Verfahrens redete, spricht Bände.

Die dänische Kommissarin hat das Beste getan, was sie in ihrer Situation machen konnte. Positiv ist auch, dass sie auf nachprüfbaren Prinzipien für die Behandlung von Wettbewerbern besteht und Google nicht die Ausgestaltung seiner Suchmaschinenangebote im einzelnen vorschreiben will.

Offen bleibt freilich die Grundsatzfrage, ob eine Wettbewerbsbehörde in Märkte eingreifen kann und soll, die sich extrem schnell verändern. Wenn das schon fünf Jahre dauernde Google-Verfahren dereinst abgeschlossen sein wird, können gut und gerne zehn Jahre vergangen sein. Bis dahin kann Googles Marktbeherrschung längst Geschichte sein – oder so zementiert, dass ein paar Auflagen daran auch nichts mehr ändern. Der lange Zeitrahmen zeigt ferner, dass das Wettbewerbsrecht nicht dafür taugt, andere politische Ziele wie den Datenschutz zu verfolgen.