Geldstrafe für Abhören des Polizeifunks

Düsseldorf. Reinhold J. (61) ist Amateurfunker. Und er hört auch den Polizeifunk ab. Das ist aber verboten. Deshalb stand der Rentner jetzt vor Gericht. Er wollte nur mal schnell über die Straße, sich ein Eis holen.

Geldstrafe für Abhören des Polizeifunks
Foto: dpa

Dabei trug er ungeniert seinen Funkrufempfänger bei sich. Der war ausgerechnet auf die Frequenz des Düsseldorfer Polizeifunks eingestellt. Aus dem Gerät ertöne lautes Quietschen, Störgeräusche, aber manchmal auch die Aufforderung zu einem Einsatz zu kommen. Ein Passant bekam das mit.

Empört informierte er die Polizei. Die kam und konfiszierte die gesamte Technik des Rentners. Reinhold J. berührte das Strafverfahren wenig. „Ich bin halt Amateurfunker und die machen das alle, den Polizeifunk abzuhören.“ Allerdings ist das Abhören eines nicht öffentlich gesprochenen Wortes strafbar.

Laut Gesetz kann das bis zu zwei Jahre Haft heißen. Im Fall des Rentners blieb das Gericht milde. Der Richter verhängte wegen Verletzung der Vertraulichkeit 500 Euro Geldstrafe. Die kann der Hobbyfunker jetzt monatlich abstottern.

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