Trotz 5 tödlicher Schüsse – Freispruch für Freundin

Aktualisiert

Fall GodzillaTrotz 5 tödlicher Schüsse – Freispruch für Freundin

Die Frau, die ihren Freund «Godzilla» mit fünf Schüssen tötete, ist überraschend freigesprochen worden. Die Richter gehen von einem gerade noch «entschuldbaren Notwehrexzess» aus.

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«Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen», sagte der vorsitzende Richter am Donnerstagabend bei der Urteilseröffnung zur Beschuldigten. «Das ändert aber nichts daran, dass Sie einen Menschen umgebracht haben.»

Denn die Tat sei nicht entschuldbar. Und es sei nicht entschuldbar, dass die 35-Jährige zum Treffen mit ihrem Freund eine geladene Waffe mitnahm, sagte der Richter.

Es sei aber eine «höchst emotionale, aufgeheizte Stimmung gewesen». Die Beschuldigte sei psychisch in einem Überlebensmodus gewesen. Die ersten drei Schüsse, das hatte schon das Bezirksgericht Zürich als erste Instanz befunden, seien in Notwehr abgegeben worden.

Die Schüsse vier und fünf erfolgten zwar, als der unter dem Namen «Godzilla» bekannte Kampfsportler schon wehrlos am Boden lag. Doch anders als das Bezirksgericht befand das Obergericht, dass auch hier gerade noch ein entschuldbarer Notwehrexzess vorliegt.

Die Frage sei, ob es in jener konkreten Situation möglich gewesen wäre, in Sekundenbruchteilen vom Überlebensmodus umzuschalten. Nach einer intensiven, kontroversen Beratung sei das Gericht zum Schluss gelangt, dass in dubio pro reo dies hier nicht möglich war.

Petra F. erhält - als Entschädigung für mehrere Monate in Haft - eine Genugtuung von 35'600 Franken. Zudem werden wegen des Freispruchs die Anwaltskosten von der Gerichtskasse übernommen.

«Entweder ich oder er»

In der Befragung durch die Oberrichter machte die 35-Jährige wie bereits in der Untersuchung und vor dem Bezirksgericht Zürich geltend, dass sie von ihrem Freund, einem unter dem Namen «Godzilla» bekannten Kampfsportler, bedroht und angegriffen worden sei.

Es sei letztlich um die Frage gegangen, «entweder sterbe ich oder er stirbt». Deshalb habe sie an jenem Abend des 17. Novembers 2012 in der Wohnung des Brasilianers geschossen, um sich zu wehren.

Das Gericht hakte mehrmals nach: Weshalb sei sie überhaupt zu ihrem Freund gefahren? Weshalb habe sie an jenem Abend zum ersten Mal eine Pistole mitgenommen? Habe sich damals nicht ihr Freund, wie vorliegende SMS suggerieren, von ihr trennen wollen?

Die Beziehung der beiden war kompliziert. Die Schweizerin bezeichnete sie als «On-Off-Beziehung». Trennungen und Versöhnungen soll es fast wöchentlich gegeben haben. An jenem Abend habe sie ihren Freund, der eifersüchtig war und unter Kokain-Einfluss stand, beruhigen wollen.

Die Waffe habe sie aus einem Impuls heraus eingepackt, ohne weiter darüber nachzudenken, führte sie vor Gericht aus. Sie sei als Abschreckung gedacht gewesen, aber nicht für einen Einsatz, wie die Fitnesstrainerin sagte. In ihrem Schlusswort sagte sie, dass ihr alles «unbeschreiblich leid» tue.

Die letzten Schüsse: entschuldbar oder nicht?

Das Bezirksgericht Zürich hatte die Frau im März 2015 der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, was dem gesetzlich vorgesehenen Minimum entspricht.

Vor Obergericht forderte die Verteidigerin am Donnerstag einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Ihre Mandantin habe sich vom fast zwei Meter grossen, doppelt so schweren Muskelmann bis zuletzt bedroht gefühlt. Sie habe ihn als sie verfolgenden Schatten wahrgenommen.

Der Staatsanwalt hatte vor Bezirksgericht noch eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Am Donnerstag verlangte er statt den «zu milden fünf Jahren» eine höhere Strafe von achteinhalb Jahren. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, lässt er noch offen.

*Namen geändert (20M/sda)

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