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Montage/Fotos:Archiv
Wien - Noch handle es sich um "Indizien". Doch seien es Indizien einer "bedenklichen Entwicklung". Noch könne man von "Zufälligkeiten" sprechen, doch "im Laufe des vergangenes Jahres hat sich der Eindruck verdichtet, dass in Österreich die Verletzung von Menschenrecht, die Verletzung der Verfassung zunehmend lächelnd in Kauf genommen wird."

Sagte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International (ai) Österreich, im Rahmen eines "ungewöhnlichen" Pressetermins: Am Tag vor der Präsentation des ai-Jahresberichts 2003 setzte er zu einer gesonderten Österreich-Kritik an.

"Entwicklung zum Machtstaat"

Weil, wie er formulierte, das demokratische Österreich drauf und dran sei, sich "vom Rechtsstaat zum Machtstaat" zu entwickeln. Kein Einzelfall in der Staatenwelt nach den Terroranschlägen des 11. September 2001, und doch eine Besonderheit: "Grundrechte werden tendenziell ausgeschaltet, weil sie lästig, weil sie in Österreich in manchen Bereichen noch nicht klar verankert sind."

Jüngstes Beispiel aus einer ganzen Reihe, so Patzelt: "Der Oberste Gerichtshof hat eine glasklare Entscheidung gefällt: Jeder Flüchtling hat Anspruch auf Bundesbetreuung. Doch das Innenministerium nimmt diesen Spruch einfach nicht zur Kenntnis". Resultat: Die umstrittene Asylwerberrichtlinie, die Flüchtlinge aus einer Reihe von Staaten aus der Betreuung ausschließt, sei weiter in Kraft.

Verwehrte Haftentschädigung

Ebenso "unsäglich" sei auf die Notwendigkeiten nach Änderung der Haftentschädigungsregelungen reagiert worden. Patzelt: "Da wird nach Jahrzehnten endlich mit der Gesetzespraxis ein Ende gemacht, Freisprüchen die Bemerkung ,im Zweifel' beizufügen und so den Betroffenen jede Haftentschädigung - ihr Grundrecht - zu verwehren. Und wie kommentiert zum Beispiel das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport den neuen Gesetzesentwurf?"

Brieflich nämlich und mit den Worten, dass "die budgetären Mehrbelastungen (. . .) ohne den Vorschlag einer saldenneutralen Bedeckung (. . .) nicht akzeptiert werden (können)". Angesichts geschätzter 200.000 bis 300.000 Euro im ersten Jahr und "geschätzter späteren Höchstentschädigungssummen zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro jährlich" - also im Vergleich "geringer Summen" - ein "Hohn".

Wieder gegen Schwule

Bedenken äußerte Patzelt auch gegen den Nachfolgeparagrafen für das höhere Schutzalter schwuler Männer, den Paragrafen 209 StGB. Der "geschlechtsneutral" formulierte neue Paragraf 207b sei - einer Anfragebeantwortung Justizministers Dieter Böhm- dorfer (FP) zufolge - im ersten Halbjahr seines Bestehens "ausschließlich auf schwule Männer angewendet worden".

Ein, so Patzelt, "Hinweis darauf, dass die Diskriminierung Schwuler unter dem neuen Mäntelchen ungebrochen weitergeht. Wir werden die Situation im Auge behalten." Während Grünen-Nationalratsabgeordnete Ulrike Lunacek die "sofortige Abschaffung der Paragrafen 207b" forderte.

Kritik an Asylgesetz

Massivst kritisierte der ai-Generalsekretär den von Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) vorgelegten Entwurf für ein neues Asylgesetz. Der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) solle "amputiert", Asylwerber sollten mit Festnahme bedroht werden: "Dieser Gesetzesentwurf ist verfassungswidrig, bricht mit der Europäischen Menschenrechts- und der Genfer Flüchtlingskonvention."

Sollte der Entwurf wie geplant rasch zum Gesetz werden, "dann", so Patzelt, "werde ich mich gezwungen sehen zu sagen, dass Österreich kein sicheres Drittland mehr ist." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 28.5.2003)