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Claude-Oliver Rudolph Bewährungsstrafe

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ist Claude-Oliver Rudolph zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden
Grafikelement - Aufgeschnappt
Grafikelement - Aufgeschnappt
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Zwischen 2007 und 2008 wollte Claude-Oliver Rudolph für seinen heuten 13 Jahre alten Sohn keinen Unterhalt zahlen. Obwohl nach einem Test die Vaterschaft bestätigt wurde, hatte er die fälligen 343 Euro pro Monat nicht bezahlt.

war im September 2008 nach einer Theaterpremiere im bayerischen Starnberg festgenommen worden. Damals musste er eine Kaution in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Diese nun freigewordene Summe soll an die Mutter seines Sohnes überwiesen werden, wie Rudolphs Anwalt erklärte.

"Wenn er nicht zahlt, käme er in den Bau", hatte der Richter zuvor verkündet. In den kommenden vier Jahren muss Claude-Oliver dem Gericht die regelmäßige Überweisung des Geldes nachweisen sowie eventuelle Wohnortwechsel bekanntgeben. Claude-Oliver Rudolph war nicht persönlich vor Gericht erschienen, da ihn Herzrasen und Atemnot plagten.

jan

gala.de

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