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Keine Ferndiagnostik, sondern Recherche

Gustl Mollath

Gustl Mollath

Foto: SWR/ Report Mainz

In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.

In beiden Stücken habe ich die Position vertreten, dass es sich, anders als in vielen Medien und Blogs postuliert, nicht um einen Justiz- und Psychiatrieskandal handelt. Das hat viele empört. Der Shitstorm war enorm, damit hatte ich gerechnet.

Auch Jura-Blogger, die ich schätze, haben auf meinen Beitrag kritisch reagiert - teils auf den Ton, teils auf die Information. Auf zwei Kritiken möchte ich antworten:

Bleiben Sie dran, es kommt auch was zum Thema Schwarzgeld im Revisionsbericht der HVB.

Oliver Garcia von delegibus.com unterstellt mir "Sensationalismus"  und "Journalismus, der es per 'Ferndiagnose' besser wissen will".

Lieber Herr Garcia,

als Journalistin betreibe ich keine Ferndiagnostik, sondern Recherche. Mit meinen Recherchen zum Fall Mollath könnte ich ein Buch füllen. Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten (auch die fachlich indiskutablen wie Weinberger), alles, was die Unterstützer ins Netz gestellt haben, Telefonate mit Geschädigten und Zeugen von damals, mit dem Arzt, der das Attest über die Verletzungen von Petra Mollath ausgestellt hat, den Revisionsbericht der Bank, Rückfragen bei der Bank, das Interview mit dem Schöffen Westenrieder auf delegibus, den Blog des Strafrechtlers Henning Müller, Mollath-Videos und etliches mehr. Herr Mollath wollte leider nicht mit mir sprechen, aber ich bin immerhin nach Bayreuth gefahren und habe es versucht.

In meinem Text habe ich nicht noch einmal alle Urteils- und Verfahrenskritik zusammengetragen und bewertet, das haben ja schon andere getan, auf welcher Informationsbasis und mit welcher Stichhaltigkeit ist für mich nicht immer bis ins Letzte nachzuvollziehen. Mag sein, dass in Mollaths Verfahren nicht alles nach Goldstandard gelaufen ist. Aber ein Skandal? Unrechtsurteil, Gefälligkeitsgutachten - das sind ja alles harte Vorwürfe, die im Raum stehen.

Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde.

Meine Absicht war, die Debatte an dem Punkt aufzugreifen, wo sie sich gerade bewegt. Exemplarisch habe ich Belege für meine These geliefert, dass wir es im Fall Mollath eher nicht mit einem Skandal zu tun haben, sondern mit einer skandalisierenden Berichterstattung. Sie erzeugt bei vielen Leuten ein pauschales Misstrauen gegenüber der Justiz und der Psychiatrie, das diese Institutionen meiner Überzeugung nach nicht verdienen.

Ich habe meinen Unmut darüber kundgetan, dass blindlings alles kolportiert und geglaubt wird, was irgendwie ins Bild von Gustl Mollath als Justiz- und Psychiatrieopfer passt. Vielleicht nicht von jedem, vielleicht nicht von Ihnen, aber von weiten Teilen der Netzöffentlichkeit. Auch auf den Leserbriefseiten der Tageszeitungen ist diese Tendenz erkennbar. Ich habe mit nicht wenigen Leuten gesprochen, die eher bereit sind zu glauben, dass Frau Mollath oder ein großer Unbekannter die 129 Reifen perforiert und anschließend den Brief gefälscht hat, in dem ihr Mann die Opfer der Serie namentlich aufzählt - anstatt zu glauben, dass er es war.

Weiter habe ich versucht, ein paar Aspekte hervorzuheben, die in der Berichterstattung bisher sehr kurz gekommen sind, wie zum Beispiel der lebensgefährliche Charakter und der Umfang der Reifenstechereien oder Argumente aus den Gutachten, etwa die Bewertung von Form und Inhalt von Mollaths Schreiben als einschlägig pathologisch.

Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, weshalb Kollegen von anderen Blättern oder Sendern, die offenbar sehr viel Zeit in diese Recherche gesteckt haben, diese Dinge einfach ausblenden. Mag sein, dass sich das Unverständnis darüber im Ton meines Textes niedergeschlagen hat.

Aber diese Berichterstattung finde ich fatal und auch ihre breite Rezeption. Und ich habe mir das mit dem "deutschen Mandela" ja nicht ausgedacht.

Freundliche Grüße


Und nun zu Thomas Stadler, dem Blogger von internet-law.de. Herr Stadler wirft mir "Verzerrungen und Unrichtigkeiten"  in meinem Bericht vor, leistet sich dabei aber selber welche.

Lieber Herr Stadler,

über meinen Beitrag auf SPIEGEL ONLINE schreiben Sie: "Die Autorin lässt (...) wesentliche Aspekte unberücksichtigt, verfälscht andere Punkte (...)." Wer sich mit den "derzeit bekannten Fakten und Hintergründen des gesamten Falls befasst" habe (Sie?), merke das schnell. Dann stellen Sie ein paar dieser "bekannten Fakten und Hintergründe" den angeblichen "Verzerrungen und Unrichtigkeiten" gegenüber.

Ich greife hier exemplarisch einige Ihrer "Fakten" heraus, und zwar vor allem solche, die sich wie Leitmotive durch die Mollath-Berichterstattung ziehen.

Sie behaupten, die Gutachten, die zum Ergebnis kommen, Mollath sei weiterhin krank und gefährlich, seien sämtlich nur nach Aktenlage erstellt, ohne ausführliches Explorationsgespräch.

Wahr ist: Gutachter Klaus Leipziger (Erstgutachter in Bayreuth) stützte sich keineswegs nur auf Akten, er erlebte Mollath fünf Wochen lang auf seiner Station und versuchte in der Zeit mehrfach, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Herr Mollath zeigte in dieser Zeit vielfache bizarre Verhaltensweisen. Er lief dort tagelang spärlich bekleidet auf der Station herum, obwohl man ihn mehrfach bat, etwas überzuziehen. Er verweigerte das Waschen, bis er so stank, dass es zu Konflikten mit den Mitpatienten kam und schrieb sich von einer Tube mit Reinigungsmittel eine Telefonnummer ab, weil er glaubte, man wolle ihn in der Klinik mit Seife vergiften. All das und noch vieles mehr hat Dr. Leipziger sehr ausführlich in seinem Gutachten dokumentiert.

Der zweite - diesmal auf Wunsch der Verteidigung externe - Gutachter, Hans-Ludwig Kröber aus Berlin, war nach Bayreuth gereist, um mit Mollath zu sprechen, aber der lehnte ein Gespräch ab. Kröber stützte sich deshalb unter anderem auf die Strafakten, auf Mollaths Briefe, das Vorgutachten und auf die Pflegeberichte der Klinik. Das ist kein unwissenschaftliches Vorgehen, wie verschiedentlich behauptet wurde, sondern so wird notgedrungen immer dann verfahren, wenn jemand die Exploration verweigert, und wenn, wie im Fall Mollath, genügend anderes aussagekräftiges Material zur Verfügung steht.

Den dritten - ebenfalls externen - Gutachter, Friedemann Pfäfflin, hatte die Verteidigung ausgewählt. Er verbrachte in 2011 einen ganzen Tag im Gespräch mit Herrn Mollath und hat dies in seinem Gutachten sorgfältig und ausführlich dokumentiert, mit gleichem Ergebnis wie die beiden Vorgutachter.

Aus meinem Artikel zitieren Sie: "Anders als vielfach behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen."

Dies, schreiben Sie, sei "schlicht falsch. Um dies festzustellen, genüge "bereits die Lektüre des Strafurteils."

Das, Herr Stadler, ist schlicht unsinnig. Um die Begründung der psychiatrischen Gutachter für ihre Diagnose kennenzulernen, muss man auch als Jurist deren Gutachten lesen, und zwar ganz - und nicht das, was der Richter im Urteil dazu schreibt. Oder das, was aus dem Zusammenhang gerissen anderswo daraus zitiert wird.

Weiterhin schreiben Sie, anders als alle anderen Gutachter habe der leitende Arzt der Allgemeinpsychiatrie in Mainkofen "Mollath tatsächlich untersucht und nicht nach Aktenlage attestiert", und zwar, um zu klären, ob Mollath einen gesetzlichen Betreuer braucht, der Sorge für seine gesundheitlichen oder finanziellen Belange trägt (Betreuungsverfahren). Dieses Gutachten habe Mollath 2007 "als psychopathologisch unauffällig und geschäftsfähig" eingestuft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Mollath mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen vorliegen und es keine Hinweise auf psychotische Erkrankung gibt."

Allerdings haben Sie die Diagnose nicht komplett wiedergegeben, sondern nur das, was den Anschein erweckt, Dr. Simmerl habe Mollath für gesund gehalten. Tatsächlich diagnostizierte er aber "am ehesten eine Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatische Zügen (ICD 10- Nr. F 60.0)" (siehe Seite 38 des Gutachtens).

Ich habe mit Dr. Simmerl gesprochen. Er bestätigte mir, dass er Mollath sehr wohl für deutlich gestört gehalten habe, und dass er sich, was das betrifft, in vielen Medien nicht korrekt wiedergegeben sieht. Außerdem räumte er ein, dass er für sein Gutachten die Strafakten nicht herangezogen hat. Musste er ja auch für ein Betreuungsgutachten nicht. Aber ein vollständiges Bild wird er sich so kaum erworben haben können.

Nun noch eine Anmerkung zur Qualifikation der Gutachter: Leipziger ist Chefarzt der Forensischen Psychiatrie Bayreuth, Kröber ist Chef des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité in Berlin, Pfäfflin leitete über zehn Jahre die Sektion Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Ulm. Dr. Simmerl ist - zumindest ausweislich seiner Berufsbezeichnung auf dem Gutachten -"Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie". Damit ist er als einziger der vier Gutachter kein Facharzt für forensische Psychiatrie (musste er ja für die Frage der Betreuung auch nicht sein). Simmerls Gutachten ist vom Anspruch und Umfang her das dünnste, für die Aufgabenstellung mag das ausreichend gewesen sein. Aber es hat, was er ja auch nicht behauptet, keinerlei Aussagewert über die Gefährlichkeit von Gustl Mollath.

Und jetzt, wie versprochen noch was zum Thema "Schwarzgeld":

Da zitieren Sie mich: "Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet."

Das sei falsch, schreiben Sie, denn "auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede". Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die "SZ" die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: "Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte."

Hat schon jemand das Gegenteil nachgewiesen? Bitte um entsprechende Belege.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Lakotta

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