Musterschreiben an die illegale Justiz

Dieser Artikel ist die Fortsetzung von: Erfahrungen mit der illegalen Justiz (22.05.2011). Dieses Musterschreiben enthält Textbausteine, die man bei sogenannten „Ordnungswidrigkeiten“ gegenüber der (illegalen) Justiz gut verwenden kann. Teile davon können sogar dem sogenannten „Richter“ gegenüber verwendet werden.

Vorab einige Hinweise: (1.) Wenn möglich immer direkt die Person anschreiben und die Organisation dann mit c/o einleiten. (2.) Auf keinen Fall beleidigend sein und alles vermeiden, was beleidigend wirken könnte. Man hat es schließlich auch nur mit Menschen zu tun. (3.) Eine unmissverständliche Sprache ist dennoch nur von Vorteil. (4.) Rechtfertigen Sie sich nicht für die Sache, die Ihnen vorgeworfen wird, wenn Sie dies nicht müssen. Wozu auch. Denn Sie zahlen gerne (!) wenn die Rechtsgrundlagen stimmen, wenn sich Ihr Kommunikationspartner zu erkennen gibt, unterschreibt, usw. Viel Erfolg!

— Beginn ————————————————————————————————————-

Frau Astrid Meier
c/o Geschäftsstelle des Amtsgerichts Musterhausen
12345 Musterstadt

Sehr geehrte Frau Meier,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Angebot vom [Datum] bzw. Ihren Brief mit dem Betreff [„…“], bei dem mir einige Unstimmigkeiten aufgefallen sind:

Unstimmigkeiten

  • Ihr Brief enthält keine Unterschrift. Sie haben mir also wieder nur eine Kopie zukommen lassen. Ich kann nur mit Ihnen handeln, wenn jeder Briefwechsel schriftlich (also unterschrieben) erfolgt. Wer haftet für Behauptungen, die nicht unterschrieben sind? Ihre EDV? Schicken Sie mir also keine Kopien mehr, sondern nur Originale mit Name und Unterschrift.
  • [Alternativ] Ihr Brief ist zwar durch eine/n „Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle“ unterschrieben, die Unterschrift ist jedoch unleserlich. Das Schreiben enthält keinen Namen, so dass ich nicht weiß, von wem die Unterschrift stammt. Ich kommuniziere grundsätzlich nicht mit Anonymen.
  • Unter dem Vorwand der maschinellen Verarbeitung behaupten Sie, Ihr „Ausdruck“ sei ohne Unterschrift gültig. Hierfür lassen Sie mir bitte ebenfalls Belege bzw. die Rechtsnormen zukommen, in denen dieses geregelt ist.
  • Trotzdem verwenden Sie offiziell aussehendes Briefpapier der „Stadt“ [des „Amtsgerichts“] mit den üblichen Merkmalen wie Schriftzug, Logo und Briefkopf.
  • Ich finde zwar eine „Geschäftsnummer“, jedoch kein Aktenzeichen. Sofern ein „Bußgeldbescheid“ vorangegangen war, bitte ich um Nennung des Aktenzeichens, damit ich Ihre „Geschäftsnummer“ zuordnen kann und weiß, worum es denn überhaupt geht!

Verdacht auf Trickbetrug

Aufgrund der oben genannten, noch offenen Fragen und Zweifel gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Brief um den Versuch eines Trickbetrugs handeln könnte. Sofern dies nicht der Fall ist, erwarte ich Ihre korrigierte Mitteilung und bin dann gerne zu weiterem Austausch bereit.

Kein Vertrag; Kommunikation rein Privat

Ich stelle fest, dass ich mit Ihnen keinen Vertrag habe, und dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muss. Ich schreibe Ihnen nur über Ihre geschäftliche bzw. „behördliche“ Adresse, weil ich Ihre private, ladungsfähige Anschrift nicht kenne.

Weitere Fragen und Anweisungen zur Sache:

  • Welcher Schaden ist Ihnen oder anderen Verkehrsteilnehmern durch mein Handeln entstanden?
  • Für welche Gegenleistung verlangen Sie „Gebühren“ und „Auslagen“ in Höhe von […] Euro von mir? Wie setzen sich diese zusammen? Wer ist der Auftraggeber?
  • Nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, die Sie als Person oder als Behörde, Justiz oder sonstige Einrichtung dazu legitimiert, Forderungen aufzustellen, ohne einen Vertrag zu haben.
  • Legen Sie mir sämtliche Beweismittel und schriftliche Zeugenaussagen und ggf. weitere Beweise vor, damit ich selbst prüfen kann, um was es hier geht und mir eine Meinung bilden kann.
  • Legen Sie mir eventuell vorhandene Prüf- und Eichprotokolle Ihrer Messanlage(n) vor, damit ich einen Beleg für deren einwandfreie Arbeitsweise habe.
  • Wenn Sie bereits vergleichbare Fälle hatten, in denen …, legen Sie mir diese in anonymisierter Form vor, damit ich Vergleichswerte habe.
  • Frage an das „Ordnungsamt“: Konnten Sie das durch mich entstandene Chaos beseitigen und die Ordnung wiederherstellen? Sind durch meine Handlung Menschen in Gefahr geraten? In welcher Weise wurde der Straßenverkehr beeinträchtigt? Wie sind Sie zur Wiederherstellung der Ordnung vorgegangen? Wie hoch war der Aufwand hierfür? Welche Geld- und Sachmittel haben Sie eingesetzt? Wie haben Sie meine […] Euro eingesetzt?
  • Ihr ausgestelltes „Bußgeld“, die weiteren „Kosten des Verfahrens“ und „Auslagen“ verwundern mich, hatten Sie doch jederzeit die Wahl zwischen einem kostenintensiven Verfahren und einer einfachen telefonischen oder persönlichen Einigung. Dieses Angebot mache ich Ihnen auch heute wieder.
  • Ihre (angeblich) vorhandenen Beweise, wie Zeugenaussage und Beweisfoto, haben Sie bisher noch nicht vorgelegt. Sie haben mir nun bereits drei Briefe zugeschickt. – Wäre es da nicht möglich gewesen, die Zeugenaussage, das Foto, Eichschein und Messprotokoll der Messanlage beizufügen?
  • Berechtigten Forderungen werde ich gerne und unverzüglich nachkommen, sobald Sie die Beweismittel offenlegen, darlegen, wem welcher Schaden entstanden ist, Sie sich für Ihre Aussagen als haftbar erklären und mir gültige Rechtsnormen zeigen, aufgrund derer Sie berechtigt sind, als am Verkehr unbeteiligte Stelle Forderungen zu stellen.

Keine Gültigkeit der Rechtsnormen

Ihr Bescheid ist ein nichtiger Verwaltungsakt. Für diesen Bußgeldbescheid fehlt jegliche Rechtsgrundlage.

Ich bin dennoch gerne bereit, Ihrem Ersuchen nachzukommen, wenn Sie mir nachweisen, dass die Rechtsnormen, auf die Sie sich berufen, allgemeine Gültigkeit haben und dies mit Ihrer handschriftlichen Original-Unterschrift und Namensvermerk bestätigen. (Ein Unterschriftenstempel wird nicht akzeptiert). Solange ein solcher Nachweis ausbleibt, kann ich Ihrem Ersuchen zu oben genanntem Aktenzeichen aus meiner Sicht wegen fehlender Rechtsgrundlage leider nicht nachkommen.

Im Gegenteil, würde ich dem nachkommen, so würde ich eine Straftat begehen, denn ich würde eine aus meiner Sicht kriminelle Organisation unterstützen und mich damit sogar selber strafbar machen.

Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage und daher nichtig

Bitte senden Sie mir einen rechtskräftigen und rechtswirksamen Verwarnungsgeldbescheid zu, außerdem das Eichprotokoll des Meßgerätes und den Befähigungsnachweis Ihres Außendienstmitarbeiters in Kopie zu, um sicherzustellen, dass dieser auch korrekte Messungen mit diesem Gerät durchführen darf und er an diesem Gerät ausgebildet ist.

Des weiteren verlange ich den Namen des Außendienstmitarbeiters und seine klagefähige Anschrift, da er für die Messung verantwortlich ist und auch er allein für eventuelle Fehler privat haftbar ist.

Begründung:

I. Fehlende Unterschrift

Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift ohnehin rechtsungültig!

Beweis: Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Konsequenzen: (1.) Ich weise Sie darauf hin, daß Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§49 BeurkG). (2.) Ich fordere Sie deshalb auch auf sich zu legitimieren, damit ich weiß, daß das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluß vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

Unterschrift im Auftrag

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben formunwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i.A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt.

Dazu gibt es die BGH-Urteile V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007.

Ich bestehe aber weiterhin auf ein Schreiben in klagefähiger Form!

Des Weiteren: Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB § 126 ohne Unterschrift mit Vor- & Zunamen rechtlich nicht gültig! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!

Auf die Frage, was maschinell erstellte Schreiben sind, antwortet §126a BGB, Elektronische Form:

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Leider kann ich keine Signatur finden, auf die telefonische Nachfrage konnte mir meine Frage, ob Sie über eine digitale Signatur verfügen, nicht beantwortet werden. Somit gehe ich davon aus, dass Sie keine digitale Signatur nach dem Signaturengesetz verwenden und verwenden können nach §126a BGB. Und hier wir es nun ganz einfach: Ihr Schreiben ist rechtlich nicht gültig!

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html

Und laut BVerfGE 1 Bvf 622/98 müssen Bescheide / Beschlüsse unterschrieben sein, ansonsten setzen sie keinerlei Fristen o. ä. in Kraft! Da von Ihnen dieses Schreiben an mich nicht unterschrieben ist kann es weder eine rechtliche Forderung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches geben!

Im BGB § 125 ist verbrieft, dass Verwaltungsanordnungen ohne Unterschrift, egal um welche Verwaltungsvorschriften es sich auch handeln mag, wegen fehlender Unterschrift, als Formmangel zu betrachten und nichtig sind.

Nachweise hierzu siehe: Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen SPD-Mann Nolle, Absatz „Ermittler begehen schweren Formfehler“.

Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/6307606.htm

Hieraus folgt auch, Bundesrecht (das BGB das höheres Gesetz) bricht Landesrecht (das VwVfG).

Weiterhin beantrage ich nach § 44 (5) VwVfG die Feststellung der Nichtigkeit wg. Verstoß gegen das Formrecht, §125 BGB (§126 BGB), Absender nicht erkennbar sowie §126a BGB keine qualifizierte Signatur nach dem Signaturengesetz.

II. EGOWiG aufgehoben

Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweise:
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.

III. ZPO, StPO

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

IV. Wegfall des Geltungsbereichs

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:

EGGVG:
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/

EGStPO:
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/

EGZPO:
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006“.

Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.

V. Räumliche Geltung

Auszüge aus dem §5 OwiG:

Selbst wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere noch, dann finden wir über den Geltungsbereich im §5 OWiG (Räumliche Geltung) folgende Aussage: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht und das Gesetz bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung im räumlichen Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht bestimmt.

Da ich weder ein Schiff bzw. ein Luftfahrzeug besitze oder führe, frage ich Sie, wie Sie das OWiG nun anwenden wollen.

Erfunden hat das OWiG die BRD. Also geht die BRD vom räumlichen Geltungsbereich des Bundes aus. In der Schweiz mit dem Auto zu schnell: Nicht im Geltungsbereich.

Also bezog sich der Geltungsbereich auf den Art. 23. Diesen gibt es aber seit Aufhebung des Art. 23 nicht mehr. Oder sehe ich da etwas falsch?

Da Sie sich wiederum auf das bereits erloschene Ordnungswidrigkeitengesetz berufen, trage ich zur Begründung zunächst vor, daß gemäß §5 OWiG bestimmt ist, daß nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes liegen. Allerdings definiert das OWiG nicht, welches der Geltungsbereich ist.

Deshalb fordere ich Sie nochmals auf, mir nachzuweisen, daß sich das von mir gehaltene Kfz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Damit es später nicht heißt, dass ich nicht Zahlen will: Sollten Sie auch noch so nett sein und mir meine obige Feststellung (ungültiges OWiG und fehlender Geltungsbereich) widerlegen, dann bin ich gern und sofort bereit, Ihrer Forderung Folge zu leisten.

Aufforderung:

Im § 5 OWIG Räumliche Geltung ist bis auf Flugzeuge und Schiffe keine Räumliche Geltung festgelegt. Hier stellt sich mir die Frage wie Sie somit Ihren Bezug auf die Ordnungswidrigkeit mit Androhung eines Fahrverbotes und einem evtl. Bußgeld aufrecht halten wollen.

Bitte weisen Sie mir nach, dass das von mir gehaltene KFZ sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

VI. Gebot der Rechtssicherheit

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Zitate:

Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.)

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Dies ist eine ganz klare und eindeutige Aussage und zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Aber auch aus meiner Sicht richtig und logisch.

VII. Geltungsbereich aller Gesetze der BRD

Daraus folgt nun weiter:

Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“-Gesetzbücher, z. B. Des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung, des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Artikels 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt endgültig, dass die Justiz der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ seit Mai 2006 nur noch für Personen zuständig ist, die sich der Herrschaftsgewalt und der Gerichtsbarkeit der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ unterwerfen wollen.

Befinden wir uns eigentlich im Geltungsbereich (sprich „BRD“) des Ordnungswidrigkeitengesetzes? Die ist ja ein Bundesgesetz, aber wie soll es Gültigkeit haben, wenn das Grundgesetz selbst keinen Artikel 23 mehr hat?

Das heißt, dass diese Gesetze nur noch für den Personenkreis gelten, die diese unerhörten Vorgänge für sich dulden und erdulden. Darüber maße ich mir kein Urteil an. Tun Sie bitte hier, was Sie wollen und die anderen zulassen!

VIII. Mein Aussiegsbekunden

Mit dieser Begründung gebe ich Ihnen auch zur höflichen Kenntnisnahme, dass ich die erwähnten Sachverhalte nicht mehr dulde und nicht mehr dazu gehöre. Ich dulde diese Vorgehensweise nicht mehr und berufe mich gleichzeitig auf Artikel 20/4 Grundgesetz.

Natürlich haben Sie und Ihr Arbeitgeber die faktische Macht, sich einfach darüber hinweg zusetzen, aber das wäre nun Diktatur, Willkür, Arroganz der Macht und so nebenbei eine schwere Straftat im Amt.

Jede weitere Vorgehensweise der „Behörden“ ist nun gesetzeswidrig, rechtsunwirksam, privat und unrechtsstaatlich gegenüber den Personen, die dieses für sich proklamieren.

IX. Persönliche Haftung Beamter

An dieser Stelle verweise ich zusätzlich auf § 56/1 des Beamtengesetzes: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“

Daraus leitet sich für jede Ihrer Handlungen auch eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn der Rechtsstaat in diesem Lande wieder hergestellt ist.

X. OwiG-Vrfahren eingestellt

Merkwürdigerweise wurden gegen Bekannte bereits mehrere Verfahren (wegen sogenannten OwiG-Verstößen) eingestellt, nachdem ich die jeweiligen Richter um ihre Legitimation, ersatzweise die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass sie gesetzliche Richter nach Artikel 101 Grundgesetz sind, gebeten wurden. Die jeweilige Sachlage wurde gar nicht erörtert.

Warum wurden diese Verfahren eingestellt? Vielleicht, weil die „Richter“ der „Bundesrepublik Deutschland“ keine gesetzlichen Richter sind? Dann käme nämlich die Abgabe einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung einem Meineid gleich, und das wäre eine schwere Straftat im Amt bzw. unter Vortäuschung eines Amtes.

Dann wäre es für die handelnden Personen tatsächlich unverfänglicher, das Verfahren einfach einzustellen und dennoch anderen gegenüber weiterzumachen wie bisher.

Vor allem, wenn es um relativ unbedeutende OWiG-Fälle geht.

XI. Moral

So funktioniert dieses System „BRD“ im Augenblick weiter, weil die politisch Verantwortlichen die oben genannten offensichtlichen Tatsachen verschweigen und die handelnden Personen in den darunter befindlichen Hierarchieebenen weitermachen, wie bisher.

Selbst eine schwere Straftat lässt sich anscheinend relativ leicht durchführen, wenn man sie nur in ausreichend kleine, vergleichsweise unbedeutende Teilaufgaben aufteilt, die unter Umständen zum Teil für sich betrachtet auf den ersten Blick noch gar nicht illegal oder moralisch verwerflich erscheinen oder gar strafbar sind, und diese auf viele Schultern verteilt. Jeder Beteiligte macht nur seinen Job. Vielleicht glaubt er, diesen Job zum Überleben zu brauchen, und hat daher Angst, ihn zu verlieren. Weshalb er tut, was man ihm aufträgt.

Solange man nicht weiß, dass man eigentlich eine kriminelle Handlung begeht, ist man – moralisch gesehen – unschuldig. – Das ändert sich, wenn man Kenntnis über die Rechtmäßigkeit seines Tuns erlangt. Ab diesem Moment ist man für seine Handlungen voll verantwortlich.

XII. Distanzierung von illegalen Organisationen

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen versuchen Sie, mich dazu zu bewegen, eine Straftat zu begehen, in dem ich eine offensichtlich illegale Organisation finanziell unterstütze, die laufend Menschenrechte verletzt, indem sie beispielsweise illegale Projekte wie Stuttgart 21 durchführt oder gar an der Ermordung von Menschen in Afghanistan mitwirkt, zur Sicherung von Rohstoffreserven für westliche Industriekonzerne. Dies lehne ich entschieden ab und ich fordere Sie dazu auf, mich künftig nicht mehr mit derartigen Ansinnen zu belästigen.

Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich mich bei Ihnen persönlich für eventuell entstandene Schäden, die mir durch diese kriminellen Machenschaften dieses Systems durch Vortäuschung falscher Tatsachen (Staatlichkeit, Gültigkeit der vorgegebenen Rechtsnormen u.a.) entstehen, schadlos halten werde, sollten wir die Situation erleben, dass wir einen Rechtsstaat schaffen, der diesen Namen auch verdient.

Regelung zur Haftung und zur kostenpflichtigen Verwendung meines Briefkastens
[Wenn man ein Postfach hat.]

Sie haben sich bisher also (a) auf nicht gültige Rechtsnormen berufen, (b) nicht schriftlich sondern anonym kommuniziert und (c) trotz meiner korrekten Angabe meiner Postfachanschrift Ihre Briefe an eine falsche Anschrift zugestellt. Ab sofort werden Sie diese Mängel abstellen und nur noch meine Postfachanschrift verwenden sowie jedes Schreiben mit einem vollständigen Namen einer natürlichen, voll haftbaren Person, und der dazugehörigen, handschriftlichen Unterschrift versehen.

Für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Regelung werde ich Ihnen pro Fall 50.000,00€ berechnen sowie zusätzlich 42,00€ je angefangener Stunde für die Zeit, die erforderlich ist, um weltweit die natürliche, haftbare Person zu ermitteln, die den Brief erstellt hat oder daran maßgeblich beteiligt war. Um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, ich wolle mich bereichern, wird der Betrag von 50.000€ an einen gemeinnützigen Verein oder an eine Stiftung gespendet. Außerdem werde ich vermutlich effektive Maßnahmen zur nachhaltigen Vermeidung dieser Vorfälle einleiten. Diese Regelung bedarf nicht Ihrer Zustimmung, um gültig zu werden.

Ich gehe davon aus, dass Sie sämtliche Mitarbeiter Ihrer „Stadt“, „Behörde“, „Amtsgericht“, „Staatsanwaltschaft“ oder sonstigen Einrichtung, die in Ihrem Einflussbereich liegen, über diese Regelung informieren werden. Deshalb haben Sie auch mein Einverständnis, dieses Schreiben ihren Kolleginnen und Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intern zugänglich zu machen.

Remonstrationspflicht

Falls Sie diese Information nicht verstehen, sind Sie gemäß Remonstrationspflicht dazu angehalten, dieses Schreiben zumindest an eine nächsthöhere Instanz weiterzuleiten, wenn Sie im Zweifelsfall Schaden von sich selbst abwenden wollen.

Zitat aus Wikipedia: „Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben.“

Gesetzliche Grundlage:

BBG §56

(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).

Widerspruch; keine Polemik

Ob Sie dieses Schreiben als Einspruch bzw. Widerspruch gegen irgend etwas ansehen, überlasse ich Ihrer Deutung. Aufgrund von Missverständnissen in der Vergangenheit weise ich aber darauf hin, dass dieses Schreiben keine Polemik und keine anderen Formen des Humors enthält und ernst zu nehmen ist.

Vorbeugend für eine eventuelle sogenannte „Verhandlung“ bei einem sogenannten „Amtsgericht“ teile ich mit:

Recht auf gesetzlichen Richter

Grundgesetz (GG) Art. 101

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §16

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Hierauf werde ich bestehen.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,

mit freundlichem Gruß,

[Name, Unterschrift]

Alternativ: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.“

— Ende —————————————————————————————————————

43 Gedanken zu “Musterschreiben an die illegale Justiz

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  6. hallo,

    mich würde ja mal interessieren ob man auch so gegen die Zensus Zwangspflichtauskunft angehen kann. Da hier auch immer von einen Bussgeld die Rede ist und eine Ordnunsgwidirgkeit darstellt. Schade nur das du zu diesen Thema hier nichts sehe aber vllt. kommt noch was.

    mfg
    bigworm

    • Ich sehe keine Notwendigkeit, irgendwas im Bezug auf den Zensus / Volkszählung zu tun. 1. Welches Volk ist gemeint? 2. Welche Zählung? Wenn es eine Zählung wäre UND die Antwort auf die erste Frage vorliegt, dann erhöhe ich um Eins. Fertig. Zählen lasse ich mich gerne kostenlos. Wenns um intime Fragen geht, auch kein Problem, aber die gibt es dann erst ab 10.000 Euro in Silbermünzen oder in Gold.
      Ich habe bereits mehrfach an die Initiativen geschrieben, namentlich Netzpolitik.org und den AK Vorratsdatenspeicherung, mit der Frage, warum diese so eine Heuchelei betreiben und die Menschen aufbringen. Meine ausführlichen Mails wurden nicht beantwortet. Telefonisch erinnerte ich beim AK Vorratsdatenspeicherung daran und man sagte mir, dass man sich darum kümmern werde. Eine Antwort habe ich nie bekommen. Diese Leute sind wie in einem wild gewordenen Bienenstock, total aufgeregt über den Zensus, aber vollkommen ahnungslos von der Rechtslage und was man da wirklich tun kann. – Was will man da erwarten.

      • hallo,

        ok danke für deine interessante Antwort. Leider erschliesst sich mir der Teil deiner Antwort im Bezug auf die zwei Initiativen nicht ganz, was woll an mangelter Kenntnis liegt bzw. wasrauf baut deine Meinung auf das die eh nur „Heuchelei betreiben“ und „Menschen aufbringen“? Und ehrlich gesagt ich erwarte ja auch nichts von diesen Initiativen 😉

        mfg
        bigworm

        • Ich verstehe nicht was Du nicht verstehst. – Warum und wie sollte man denn Deiner Meinung nach gegen den Zensus angehen? Ich würde ja gerne mal verstehen, warum die Menschen da überhaupt eine Notwendigkeit sehen. Mach doch einfach ein Gegenangebot.

          • Du verstehst nicht was du selber geschrieben hast ok dann kann ich dich auch nicht verstehen.
            Aber wozu ein Gegenangebot wenn es nicht mal ein Angebot gibt.

            • Hach Jung, was möchtest Du denn? Warum verstehe ich meine eigenen Worte nicht? Was lässt Dich das denken?
              Sicher hast Du ein Angebot. Das Angebot ist: Fülle freiwillig und völlig kostenlos unter Aufopferung Deiner Freizeit irgendwelche Fragebögen für den Zensus aus. Unter Nennung irgendwelcher Paragraphen wird Dir dann noch Repressionsdruck aufgebaut, damit Du auch wirklich mitspielst. Das ist das Angebot. – Was verstehst Du nun nicht?

    • Hallo bigworm,

      habe mich auf was für einer Rechtsstaatlichkeit was für eines Staates berufen, sowie auf den CDU Politprofessor Rupert Scholz, daher eine Aussage verweigert bis Dato nichts mehr gekommen. Ist nun schon zwei Monate her.

      mfg.

      Reichsbürger Harry

    • Guten Tag bigworm,

      ja, Sie können gegen ZENSUS angehen. Zensus ist illegal und damit soll, wenn es mal nötig ist (wahrscheinlich bald), fast jeder mit einer Zwangshypothek belasten werden, weil die Firma BRD, die kein Staat ist, pleite gehen wird. Das aber ist ein anderes Thema.

      Sollten Sie ein Bogen über Gebäudezählung erhalten haben (gilt aber auch für die Volkszählung, obwohl die BRD gar kein Volk hat, sie ist ja nur eine Firma), dann machen Sie Folgendesm, was bei mir sofort geklappt hathat:

      1) Behalten Sie Ihren unausgefüllten Bogen und schreiben Sie ein Brief an Zensus.
      2) Darin teilen Sie mit:

      a) Das Sie diese Bogen nicht ausfüllen werden, weil Sie kein „Eigentum“ haben (obwohl Sie ein Haus haben), da in Deutschland niemand Eigentum hat, gemäß dem noch gültigen SHAEF-Gesetz Nr, 52 der Alliierten. Wenn überhaupt gibt es in Deutschland nur Besitzer.

      b) Sollten Sie Ein Formular haben welches auf „Besitzer“ abgestimmt ist, sollen die Ihnen diese zuschicken.
      (Das haben die nicht)

      c) schreiben Sie, daß Sie sich strafbar machen würden, wenn Sie dieses Formular ausfüllen würden über etwas, was nicht Ihr Eigentum ist, sondern das der Alliierten.
      (Glauben Sie nicht: dann schauen Sie in irgendeinem Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein. Unten steht ganz klein gedruckt, daß Sie nicht dr Eigentümer dieses Fahrzeugs sind. Sie dürfen dies nur bezahlen, dann gehört es den Alliierten.

      d) Teilen Sie mit, daß alle Zensus-Gesetze ungültig sind, dann kein Geltungsbereich und kein Zitiergebot vorhanden sind. Es ungültigen Gesetzen können keine gültige Formulare entstehen. (Das ist Tatsache)

      e) Die sollen Ihnen für diesen schwerwiegenden Akt die Genehmigung der Alliierten zeigen und zwar die Befehls- und die Dienst-Nr. Denn die Verwaltungsgemeinschaft BRD (ist kein Staat) darf nicht einfach über das konfizierte Eigentum der Alliierten verfügen. Die haben noch immer das Sagen und entscheiden welche Gesetze in der BRD gültig sind. (auch das ist alles korrekt).

      f) Angedrohte Strafe? DAmit lassen sich die echten Deutschen schnell einschüchtern. Wenn Sie das schreiben werden Sie nie wieder etwas hören. Denn Gesamt-Zensus ist illegal.

      (Kopieren Sie sich dies, falls jemand bezüglich Volkszählung kommt. Die BRD hat gar kein eigenes Volk. Tut nur sehr gescickt seit Kriegsende so. Wiedervereinigung gab es auch nicht.

      Sollten Sie das Formular schon weggeschickt haben. So fordern Sie Ihr Original zurück mit dem Hinweis; daß Ihnen beim Ausfüllen ein großer Fehler unterlaufen ist. Falls angerufen werden, sagen Sie dasselbe und nicht dazu überreden lassen, daß dies am Teleon von denen geändern wird. (Das versuchten Sie bei mir).Also Original zurück fordern mit dem Hinweis ein neues Blanko-Formular mitschicken, damit Sie es korrekt neu ausfüllen können.– Notfalls auch danach mahnen.

      Auch die menschenverachtende ID-Steuer-Nr. ist entsprechend zu behandeln.

      Haben Sie dies zurück erhalten. Warten Sie ein Tage und dann schreiben Sie dehnen das oben Gesagte.

      Beste Grüße
      WAMPUSI

      • zensus hat im sommer über das finanzamt mein konto pfänden lassen. 2 wochen hatte ich keinen zugang zu meinem gesamtvermögen. bin ich die einzige?

  7. Hallo Klardenker,

    erstmal vielen vielen Dank für dein Musterschreiben! Ich konnte bis auf 1-2 Absätze 1 zu 1 für mein 2. Schreiben verwenden.

    Dennoch würde ich gerne persönlichen Kontakt zu dir herstellen, da ich noch ein paar Fragen zu den weiteren Vorgehen der Behörde habe.

    Wäre nett, wenn du dich bei mir via E Mail melden könntest.

    LG

    Faithless

  8. hallo Klardenker,
    vielen Dank für diese interessanten Musterschreiben. Bin noch wenig mit dieser Materie befasst, lese seit 6 Monaten darüber und bin froh diese Seite gefunden zu haben. ich bin dem Behördenwahn satt bis oben hin und werde jetzt endlich anfangen moich zu wehren. Es wird höchste Zeit etwas zu verändern. Auch ich würde mich über einen persönlichen Kontakt freuen, es ergeben sich doch noch wichtige Fraqen.
    HG Bärbel

  9. Möchte nur mal darauf hinweisen, dass sämtliche Figuren in den „Behörden“ und bei „Gericht“, sogar die Politdarsteller, durchaus legalisiert sind – das ist auch die Reinemachefrau und der Pförtner – aber eben nicht LEGALISIERT! Da gibts große Unterschiede. Also bitte aufpassen beim Argumentieren….

  10. Die Grundproblematik, die zwangsweise in illegale bis kriminelle Handlungen führt:
    JEDE Organisationsform und die Mehrzahl der für diese handelnden Personen neigt aus natürlichem Selbsterhaltungstrieb (auch) zu kriminellen Handlungen, wenn sie sich in Frage gestellt fühlt . JEDE !

  11. Pingback: Urteile sind richterlich zu unterschreiben « Klardenker Esslingen a. N.

  12. Pingback: Geblitzt worden - Konsequenzen : Audi A3 8L

  13. Es ist momentan Usus das der zuständige Sachbearbeiter willkürliüber verbleib oder Entzug der fahr Erlaubnis entscheiden kann das entbehrt sicherlich jeder Rechtsgrundlage ist aber die derzeit
    Praktizierte vorläufige Vorgehensweise q das geb ichzu bedenken..

  14. Zum gestrichenen Geltungsbereich Art. 23 (23!) GG:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

    II. Der Bund und die Länder

    Artikel 23

    [1. Dezember 2009]

    1Artikel 23.
    (1) [1] Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. [2] Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. [3] Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

    2(1a) [1] Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. [2] Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. [3] Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

    (2) [1] In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. [2] Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

    (3) [1] Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. [2] Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. [3] Das Nähere regelt ein Gesetz.

    (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

    (5) [1] Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. [2] Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. [3] In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

    (6) 3[1] Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. [2] Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

    (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

    Weiteres unter http://lexetius.com/GG/23
    ______________________________________________________

    Das Ganze sagt nichts anderes aus, alsdass Deutschland bereits im EU-Sumpf aufgegangen ist – vorteilhafterweise auch als Hauptzahler. So war es lange geplant, inzwischen ist es längst Realität.
    Das Organisierte Verbrechertum in Berlin hat als Volkstheater-Truppe überhaupt nichts mehr zu melden,
    nur noch zu nicken!

    Was Richter und Gerichte etc. betrifft, die handeln ALLE nach Geltendem Recht, dem sie den Überleitungsvertrag zugrunde legen. Das Geltende Recht ist das Recht, das gilt, weil es gilt – je nach Wetter- und Gemütslage des Meisters vom Stuhl auf dem Logenplatz.
    DEUTSCH(c) muss nur zahlen, zahlen, zahlen, zahlen……….
    Die BRD Finanz GmbH mit ihrem alleinigen Gesellschafter Cajo (Chaim) Koch-Weser, wo ALLE Finanzströme via Inkassoinstitute (früher als FinanzÄMTER bekannt) zusammenlaufen, will auch von etwas leben!

    Es macht Sinn, sich an die Straßenverkehrsregeln zu halten; a) um dem System nicht noch mehr Geld nachzuwerfen, b) um nicht irgendwann den Führerschein abgenommen zu bekommen – das geht mitunter ganz fix! Der RICHTER(R) an der örtlichen GERICHTssynagoge ordert einen gefälligen psychologischen Gutachter – auf des OWiG-Leugners Kosten, dann ist der Weg zu einem persönlichen Betreuer, oder in die Klappse, nicht mehr weit! :mrgreen:

  15. Hallöchen, finde das Musterschreiben super und werde ein paar Bausteine auch selbst verwenden. Hatte lange keine Knöllchen bekommen, aber dann gleich 2 x in einer Woche geblitzt worden. Mir geht die ewige Staatskassenfüllerei so auf die Nerven… Frage noch: Ist es neu, dass die Stadt, bzw. das „Regierungspräsidium“ Kassel sich nicht mehr auf das OwiG bezieht (zumindest im ersten Brief, welcher auch mit dem Blitzer-Foto ausgestattet ist), sondern nur §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat (bzw. 11.3.4 BKat) angibt??? Wie sieht es denn da mit der Geltung aus? Hat jemand schon Erfahrungen??? Um ein Bußgeld zu verhängen muß doch letztendlich das OwiG herangezogen werden, oder? Außerdem ist mir ein interessanter Gegenschlag aufgefallen, auf den ich an dieser Stelle verweisen möchte. Das hat die Landespartei Bayern verfasst, z. T. nachvollziehbar, aber die Punkte über den Geltungsbereich wurden meiner Meinung nach sehr schlampig zu widerlegen versucht. http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch Es bilde sich jeder selbst seine Meinung 😉
    Liebe Grüße

  16. Musterschreiben an das FA:

    FINANZAMT MUSTER
    Straße

    Plz/Ort

    Ort/Datum 2013

    FA- Gz: 00/888/44444
    Angebot über: „ELStAM- Verfahren“
    FA- Vordruck v. 01.07.2013 ohne Namensangabe

    Per Briefpost (Infopost) wurde mir ein Vordruck mit Absender „Finanzamt MUSTER“ ohne jegliche Namensangabe bzw. Unterschrift übersandt. Das Schreiben endet wie folgt:

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung

    Dem o.g. Vordruck ist nicht zu entnehmen, durch welche natürliche Person, diese „Finanzverwaltung Finanzamt MUSTER“ (als juristische Person) nach außen rechtmäßig vertreten wird.

    Des Weiteren ist dem o.g. Vordruck nicht zu entnehmen, welche natürliche Person schlussendlich für die im Vordruck gemachten Aussagen verantwortlich ist bzw. verantwortlich zeichnet.

    Es dürfte verständlich sein, dass ich auf Grund eines anonymen Schreibens/Vordrucks keinerlei Angebote entgegennehme.

    Zur Vermeidung von unbefugtem Abfangen/Abhören/Verändern von Datenübermittlung, werde ich selbstverständlich keine vertraulichen Daten per @Mail und/oder Fax versenden.

    Ausschliesslich für den Fall,
    dass mir durch Namensnennung und persönliche Unterschrift der verantwortlichen natürlichen Person innerhalb der „Finanzverwaltung Finanzamt MUSTER“ (als juristische Person) der verbindliche Nachweis darüber erbracht worden ist, wer für das Angebot in Form des o.g. Vordrucks persönlich verantwortlich ist
    und darüber hinaus
    rechtsverbindlich mir gegenüber versichert wird, dass eine elektronische Datenübertragung nicht z.B. durch das Government Communications Headquarters (GCHQ) und/oder durch die National Security Agency (NSA) unbemerkt und unkontrolliert zur Kenntnis gelangt und verfälscht werden kann,

    werde ich bei Nachweis über die anwendbaren Gesetze ein rechtmäßiges Angebot über die Teilnahme am „ELStAM- Verfahren“ u.U. annehmen.

    – Vermeidung von unbefugtem Abfangen/Abhören von Datenübermittlung –
    Mitteilungen, die an uns per @Mail und/oder Fax gesendet werden, können u.U. über die Netzübertragung von Dritten (u.a. GCHQ, NSA) unbemerkt und unkontrolliert zur Kenntnis gelangen und verfälscht werden. Ferner besteht netz- und/oder systembedingt die Möglichkeit der Adressmanipulation, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob eine @Mail oder eine Faxmitteilung wirklich vom genannten Absender stammt. – Eingehende @Mail und/oder Fax welche nicht auf dem Post-/Kurierweg bestätigt werden, sind daher gegenstandslos.

    Ausschliesslich der Post- oder Kurierweg stellt eine halbwegs sicherere Übertragung dar.
    Zur Sicherstellung des tatsächlichen Empfangs von Schriftsätzen, hier ganz besonders mit Angaben von Fristen, ist daher von Faxübermittlungen abzusehen und der übliche Post-/Kurierweg zu verwenden.
    Bereits durch Papierstau und/oder kurzfristigen Stromausfall und/oder einer Gerätestörung könnte eine Übersendung per Fax für den Sender fälschlicherweise als gesendet gelten, obwohl die Sendung beim Empfänger nur unvollständig oder überhaupt nicht angekommen ist.

    Die Schriftform gem. BGB ist zu beachten.
    Telefonische Auskünfte/Stellungnahmen werden von mir weder erteilt noch entgegen genommen.

    Diese Unterschrift entwickelt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Gültigkeit

    XXXXXXXXXXXXXXX

    ___________________________ ENDE_________________________

  17. Pingback: Bundeswehr-Drohne Heron zerschellt an Berg in Afghanistan | Klardenker Esslingen a. N.

  18. Hallo Klardenker,
    dein Name ist Programm ^^
    Habe die Tage eine Schriftliche Verwahrnung / Anhörung erhalten, die natürlich „Im Auftrag“ und nicht Unterschrieben ist, dank deiner Bausteine habe ich ein 9 Seiten Brief aufgesetzt, bin mal gespannt was ich als Antwort erhalte.

    • Der Brief ist nicht der schlechteste, aber total veraltet. Bitte achtet doch auf das Veröffentlichungsdatum bei den Artikeln!!!

    • Ich empfehle den „Anhörungsbogen“ nicht auszufüllen!
      Fordere zunächst eine Unterschrift ein und den Nachweis auf welche Rechtsgrundlage die sich beziehen.

      Das OwiG kann es nicht sein, dem steht § 5 entgegen.

      4 von 5 sind bei mir in die Verjährung gelaufen……………

        • Der Anhörungsbogen sollte weder ausgefüllt noch unterschrieben werden. – Lediglich mit folgendem MUSTERSCHREIBEN reagieren.

          STADT MUSTER
          Sicherheit u. Ordnung
          Musterstr. 00
          000000 MUSTERSTADT

          Ort, __.__.2013

          Geschäftsz.: [ …….. ]
          Vordruck vom [ …….. ]

          Den o.g. Vordruck habe/n ich/wir per einfache Briefpost erhalten.
          In der Kopfzeile wird [Frau/Herr Mustername] als die Person bezeichnet, die „Auskunft erteilt“. – Der Vordruck endet dann wie folgt:

          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag
          [Mustername]

          Der Vordruck trägt keinerlei Unterschrift. – Auf Seite 2 des Vordrucks wird mir jedoch eine Unterschrift abverlangt!
          Auch ist dem Vordruck nicht zu entnehmen, in wessen Auftrag und auf Grundlage welcher genauen Anweisung [Frau/Herr Mustername] „im Auftrag“ gehandelt haben will. – Solange ein Nachweis darüber, in wessen „Auftrag“ [Frau/Herr Mustername] gehandelt haben will nicht vorliegt, handelt [Frau/Herr Mustername] allein für sich persönlich. – Damit die persönliche Handlung der/des [Frau/Herr Mustername] jedoch rechtswirksam wird, bedarf es einer persönlichen Unterschrift – und zwar in gleicher Weise wie dies von mir/uns auf Seite 2 des Vordrucks abverlangt wird.

          Dem Vordruck ist nicht zu entnehmen, durch welche natürliche Person die „[STADT MUSTER]“ – als juristische Person – rechtmäßig vertreten wird.

          [Frau/Herr Mustername] wird verstehen, dass ich/wir nicht ohne weiteres bzw. allein auf der Grundlage eines Vordrucks persönliche Angaben gegenüber einer juristischen Person machen werde/n, welche sich nach außen durch keine eindeutig identifizierbare natürliche Person vertreten lässt.

          Sobald mir/uns ein gem. § 126 BGB rechtmäßig unterschriebener sog. Anhörungsbogen vorliegt und mir/uns die geltende Rechtsgrundlage, nach der mir/uns diese angebliche Ordnungswidrigkeit vorgehalten wird, mitgeteilt wurde, werde/n ich/wir die gewünschten Angaben machen.

          Da im o.g. Vordruck auf §§ des OwiG verwiesen wird, weise/n wir/ich bereits hiermit ausdrücklich darauf hin, dass sich die „räumliche Geltung“ des OwiG as § 5 wie folgt ergibt:

          „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

          Demnach können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im „räumlichen Geltungsbereich“ dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden. – Da das Gesetz keinen weiteren „räumlichen Geltungsbereich“ bezeichnet und die angebliche Ordnungswidrigkeit nicht auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug und somit nicht im Geltungsbereich des OwiG begangen worden ist kommt eine Ahndung der angeblichen Ordnungswidrigkeit gem. OWiG nicht in betracht.

          Schlussendlich fordere/n ich/wir von der natürlichen Person als Vertreterin der „[STADT MUSTER]“ (als juristische Person) die amtliche Legitimation ein, mit der in beglaubigter Form nachgewiesen wird, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen hat.

          Sollte die Forderung gem. o.g. Vordruck auf einer anwendbaren Gesetzesgrundlage basieren, dürfte es für eine natürliche Person kein Problem sein, diese gem. § 126 BGB zu unterschreiben, damit mir/uns ein formell wirksam bzw. ein rechtlich belastbarer Verwaltungsakt vorliegt.

          Vermeidung von unbefugtem Abfangen/Abhören von Datenübermittlung
          Mitteilungen, die an uns per @Mail und/oder Fax gesendet werden, können u.U. über die Netzübertragung von Dritten (u.a. GCHQ, NSA) unbemerkt und unkontrolliert zur Kenntnis gelangen und verfälscht werden. Ferner besteht netz- und/oder systembedingt die Möglichkeit der Adressmanipulation, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob eine @Mail oder eine Faxmitteilung wirklich vom genannten Absender stammt. – Eingehende @Mail und/oder Fax welche nicht auf dem Post-/Kurierweg bestätigt werden, sind daher gegenstandslos.
          Ausschliesslich der Post- oder Kurierweg stellt eine halbwegs sicherere Übertragung dar.
          Zur Sicherstellung des tatsächlichen Empfangs von Schriftsätzen, hier ganz besonders mit Angaben von Fristen, ist daher von Faxübermittlungen abzusehen und der übliche Post-/Kurierweg zu verwenden.
          Bereits durch Papierstau und/oder kurzfristigen Stromausfall und/oder einer Gerätestörung könnte eine Übersendung per Fax für den Sender fälschlicherweise als gesendet gelten, obwohl die Sendung beim Empfänger nur unvollständig oder überhaupt nicht angekommen ist.

          Die Schriftform gem. BGB ist zu beachten.
          Telefonische Auskünfte/Stellungnahmen werden weder erteilt noch entgegen genommen.
          Diese Unterschrift entwickelt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Gültigkeit

          ______________

  19. Habe mitlerweile einen Bußgeldbescheid erhalten,
    zu meinem Brief wurde wie folgt geantwortet:
    „Ihre Äußerung wurde von hier geprüft, konnte Sie jedoch nicht entlasten. hiermit erhalten Sie in der Sache ein Rechtswirsamen Bescheid.“
    wieder nur „Im Auftrag“ und nicht persönlich unterschrieben

    • Womit wurde die Nichtentlastung begründet?

      Schreiben am besten ungeöffnet mit dem vermerk „an Absender zurück“ in den Postkasten werfen.

  20. Gibt keine begründung, und ungeöffnet zurück geht ja nun auch nicht mehr^^

    Sollte ich in einem neuen Brief erneut darauf eingehen das er zu unterschreiben hat oder sollte ich dein mustersschreiben verwenden mit dem zusatz das es kein einspruch bzw wiederspruch sein soll bin etwas ratlos gerade.

  21. Hallo,

    ist es möglich das das BBG geändert wurde?
    § 56 BBG – Beginn des einstweiligen Ruhestands
    § 63 BBG – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
    im BeamtStG gibt es dazu auch noch § 36 – Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

  22. Wir bräuchten Hilfe bzgl. rechts – u. gesetzeswidriger Freiheitsberaubungen durch vermeintliche Rechtspfleger

    Danke

    mfg

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