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Zwei Jahre Sperre für Kohl

Kommission verhängt Höchststrafe

Zwei Jahre Sperre für Kohl

Radpsort, Doping: Bernhard Kohl und Siegfried Fröhlich

Bernhard Kohl (re.) und sein Rechtsbeistand Siegfried Fröhlich am Montag bei der Anhörung vor der Anti-Doping-Kommission. picture-alliance

"Ich habe meine Aussage getätigt und bin ehrlich gewesen. Wenn das nicht gewürdigt wird, werden wir in das leidige Thema des Schweigens zurückkommen", sagte der Kletterspezialist nach seiner Anhörung vor der NADA-Kommission am Montagvormittag.

Nahezu drei Stunden war der Shootingstar der diesjährigen Tour de France dem fünfköpfigen Gremium Rede und Antwort gestanden. Seine Ausführungen genügten aber nicht, um in den Genuss der Kronzeugenregelung und damit einer verkürzten Sperre zu kommen.

."Er hat uns keine Namen genannt, wer seine Hintermänner sind, damit war das Strafmaß klar", sagte der Vorsitzende Gernot Schaar nach Angaben der österreichischen Nachrichten-Agentur APA. Mit der Nennung von Details über Doping-Praktiken hätte Kohl nach geltender Kronzeugenregelung eine Strafminderung erreichen können. Doch bei seinem Geständnis habe er nicht mehr gesagt, als durch den positiven Test ohnehin schon klar gewesen sei. Das Protokoll der Aussage Kohls soll nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, die daraus vielleicht mit entsprechender Recherche Schlüsse auf Namen ziehen könnte.

Kohl sah dies natürlich anders. "Ich finde es schade, dass ich die gleiche Strafe bekomme, wie jemand, der alles leugnet" sagte der 26-Jährige nach der Entscheidung. "Ich habe definitiv dargelegt, wie es zur Beschaffung kam und was meine Beweggründe waren“, klagte er. Bis auf ein kleines Detail, das er wegen einer möglichen folgenden Gerichtsverhandlung nicht nennen wollte, habe er die volle Wahrheit gesagt.

Kohl, der bei der Frankreich-Rundfahrt den dritten Platz in der Gesamtwertung belegte und zudem Bergkönig wurde, ging den Dopingjägern ähnlich wie sein ehemaliger Teamkollege Stefan Schumacher bei einer nachträglichen Analyse der Proben ins Netz. Dem Niederösterreicher wurde der Gebrauch des EPO-Mittels CERA nachgewiesen. Im Gegensatz zu Schumacher gestand Kohl am 15. Oktober sein Vergehen und verzichtete auf eine Öffnung der B-Probe.

Nach einer ersten Reaktion zeigte sich Kohl von dem Urteilsspruch "enttäuscht". Zusammen mit seinem Rechtsbeistand Siegfried Fröhlich wird er nach der Zustellung der schriftlichen Begründung beraten, ob er gegen das Strafmaß Einspruch erheben wird.

Neben der Sperre könnten auf Kohl auch noch weitere Sanktionen zu kommen. So prüft sein ehemaliger Arbeitgeber Hans-Michael Holczer weiterhin die Möglichkeit, Schadenersatz-Ansprüche gegen den Österreicher zu stellen. "Ich will weitere Aufklärung von Kohl, wer dahinter steckt. Wenn die nicht kommt, gibt es keinen Auflösungsvertrag, was gleichbedeutend mit Schadenersatzforderungen wäre", sagte der ehemalige Gerolsteiner-Teamchef am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Zum anderen könnte Kohl zu Beginn des kommenden Jahres von der französischen Justiz wegen der ihm nachgewiesenen Doping-Fälle bei der Tour de France gerichtlich vorgeladen werden.

Fröhlich dementierte unterdessen Medienberichte, wonach Kohl bereits vor der Dauphine Libere im Juni über Doping nachgedacht habe.

Somit bleiben die beiden deutschen Radprofis Jörg Jaksche und Patrik Sinkewitz die einzigen Dopingsünder, deren Sperren durch die Kronzeugenregelung auf ein Jahr verkürzt wurde.