Menschenrechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg kritisiert Zwangssterilisationen

Gesetzliche Regelungen, die transsexuelle Menschen dazu zwingen, sich zwangssterilisieren zu lassen, um per Gesetz rechtlich anerkannt zu werden, sind ein klarer Verstoss gegen die von der EU geforderte körperliche Unversehrtheit einer Person. Dies machte Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates in einer Stellungnahme vom 29. Juli 2009 klar. Damit verstösst das von CDU und SPD jüngst einer Minimalreform unterzogene Transsexuellengesetz gegen europäisches Recht.

"Es ist besorgniserregend, dass transsexuelle Menschen die einzige Gruppe in Europa zu sein scheint, die sich einer gesetzlich vorgeschriebenen, vom Staat erzwungenen Sterlisationspraxis unterziehen muss."

Staaten, die körperliche Massnahmen für die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes verlangen, würden laut Hammarberg zudem transsexuellen Menschen das Recht auf Gründung einer Familie verwehren. Transsexuelle Menschen seien auf Grund der zum Teil langwierigen Prozeduren von Vornamens- und Personenstandsänderung zudem davon betroffen, dass sie für einen langen Zeitraum in ihrem Leben von einer gleichwertigen und vollen Anteilnahme am kulturellen Leben, schulischer Ausbildung oder vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären. Sogar nach einer Änderung der Papiere gebe es in vielen Staaten Probleme bei der Anerkennung ihres Geschlechtes, wie z.B. bei Behandlungen durch die Polizei oder im Medizinwesen.

Hammarberg nimmt in seiner Stellungnahme zudem Kritik vieler Transsexuellen- und Transgenderorganisationen auf, welche die medizinische Klassifikation von Transsexualität als "psychische Störung" als Kernproblem und Grundlage für weitere Transphobie sehen.

Solche Klassifikationen können ein Hindernis sein, wenn es um die Anerkennung von Menschenrechten für Transgender Personen geht, insbesondere im Zusammenhang mit der vollständigen Rechtsfähigkeit oder medizinischer Behandlung."

Gesetzliche oder medizinische Regelungen, die bestimmte Behandlungsschritte für eine geschlechtliche Anerkennung voraussetzen, wie psychologische Gutachten über Kindheitserfahrungen, sexuelle Orientierung oder Kleidungsgeschmack seien höchst fragwürdig.

Damit teilt Thomas Hammarberg eine grosse Rüge an die Transsexuellenrechts-Politik der grossen Koalition aus, die bisher notwendige Reformen der rechtlichen und medizinischen Behandlungssituation in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Heute wissen wir: Deutsche Regelungen wie das Transsexuellengesetz verstossen ebenso gegen europäische Menschenrechtsgrundsätze, wie so manch medizinische Behandlung. Danke Herr Hammarberg, dass sie die Forderungen von ATME e.V. so gut auf den Punkt bringen.

Anhang

Links:

Stellungnahme von Thomas Hammarberg im Original-Text (oder hier: klick)

Um die gleichen Menschenrechte auch für transsexuelle Menschen zu gewährleisten fordert der Menschenrechtskommissar des Europarates folgende Punkte umzusetzen (nicht-offizielle Übersetzung von ATME e.V.):

1. Das Einrichten internationaler Menschenrechtsstandards ohne Diskriminierung, und das ausdrückliche Verbot von Diskriminierung auf Grund der Geschlechtsidentität in nationalen Antidiskriminierungsgesetzen. Die nationalen Regelungen sollen sich nach den Yogyakarta-Prinzipien richten.

2. Die Einführung von "Hassverbrechens"-Gesetzen, die besonderen Schutz für transsexuellen Menschen vor transphobischen Verbrechen und Zwischenfällen darstellen.

3. Die Entwicklung rascher und transparenter Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung.

4. Das Verbot von Zwangssterilisationen und anderer medizinischer Pflichtmassnahmen als Voraussetzung das Geschlecht eines Menschen vor Gesetz anzuerkennen.

5. Das Zurverfügungstellen geschlechtsangleichender medizinischer Massnahmen, wie Hormontherpaie, Chirurgie und psychischer Begleitung und Sicherstellung, dass diese durch die Krankenkassen übernommen werden.

6. Das Beenden jeglicher Regelung, die das Recht einer transsexuellen Person einschränken würde, nach einer Änderung des Geschlechtseintrages weiter verheiratet zu bleiben.

7. Das Erlassen von Regelungen, die Diskriminierungen bekämpfen können, die transsexuelle Menschen auf dem Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder im Gesundheitswesen heute noch erleben.

8. Das Einbeziehen von transsexuellen Menschen und ihrer Organisationen, wenn es um die Änderungen von Gesetzen und rechtlichen Regelungen geht, die sie betreffen.

9. Das Durchführen von Trainings- und Aufklärungsprogrammen rund um Menschenrechte um die Diskriminierung auf Grund von Geschlechtsidentität zu verhindern, genauso wie Bewusstseinsbildung.

10. Das Anbieten von Trainingsprogrammen für Ärzte und Mediziner (Von Psychologen und Psychiatern bis hin zu Allgemeinmedizinern), damit die Bedürfnisse und Rechte von transsexuellen Menschen ebenso respektiert werden, wie ihre Würde.

11. Die Berücksichtigung von Anliegen transsexueller Menschen in den Aktivitäten der Gleichstellungspolitik und nationalen Menschenrechtsstrukturen.

12. Die Entwicklung von Forschungsprogrammen um Daten über die Menschenrechtssituation transsexueller Menschen besser erfassen zu können, die Diskriminierungen und Intoleranz, die transsexuelle Menschen erfahren, immer aber mit dem Schutz vor dem Personlichkeitsrecht.